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Di, 14:14 Uhr
28.06.2011

Antwort aus dem Rathaus

nnz-Leser Frank Tabatt hatte heute im Forum dieser Zeitung nach Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Herkules-Staude gefragt. Jetzt gibt es eine Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...


Für das von Herrn Tabatt benannte Problem gibt es in der Stadt Nordhausen eine einfache Regelung. 2010 wurde zur Bekämpfung dieser Herkules-Staude der § 23 in die Nordhäuser Stadtordnung aufgenommen. Danach sind für das Entfernen dieser Stauden die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Ordnungsbehörde kontrolliert dies entsprechend und schreitet bei Nichtentfernung eventuell ein.

Dass nicht die gesamte Fläche der Stadt von dieser Staude befreit werden kann, müsste jedem klar sein. Meldungen über die Standorte können aber über den City-Ruf 696115 abgegeben werden. Im Fall des Baches in Herreden geht die Meldung an den verantwortlichen Grundstücksbesitzer oder Verfügungsberechtigten, hier der Gewässerunterhaltungsverband.

Anmerkung der Redaktion: Die Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes befindet sich ebenfalls im Rathaus von Nordhausen
Autor: nnz

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Kommentare
Frank Tabatt
28.06.2011, 18:24 Uhr
Herkulesstaude
Danke für die schnelle und aussagefähige Antwort.
Mfg Frank Tabatt
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