Antwort aus dem Rathaus
Dienstag, 28. Juni 2011, 14:14 Uhr
nnz-Leser Frank Tabatt hatte heute im Forum dieser Zeitung nach Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Herkules-Staude gefragt. Jetzt gibt es eine Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...
Für das von Herrn Tabatt benannte Problem gibt es in der Stadt Nordhausen eine einfache Regelung. 2010 wurde zur Bekämpfung dieser Herkules-Staude der § 23 in die Nordhäuser Stadtordnung aufgenommen. Danach sind für das Entfernen dieser Stauden die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Ordnungsbehörde kontrolliert dies entsprechend und schreitet bei Nichtentfernung eventuell ein.
Dass nicht die gesamte Fläche der Stadt von dieser Staude befreit werden kann, müsste jedem klar sein. Meldungen über die Standorte können aber über den City-Ruf 696115 abgegeben werden. Im Fall des Baches in Herreden geht die Meldung an den verantwortlichen Grundstücksbesitzer oder Verfügungsberechtigten, hier der Gewässerunterhaltungsverband.
Anmerkung der Redaktion: Die Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes befindet sich ebenfalls im Rathaus von Nordhausen
Autor: nnzFür das von Herrn Tabatt benannte Problem gibt es in der Stadt Nordhausen eine einfache Regelung. 2010 wurde zur Bekämpfung dieser Herkules-Staude der § 23 in die Nordhäuser Stadtordnung aufgenommen. Danach sind für das Entfernen dieser Stauden die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Ordnungsbehörde kontrolliert dies entsprechend und schreitet bei Nichtentfernung eventuell ein.
Dass nicht die gesamte Fläche der Stadt von dieser Staude befreit werden kann, müsste jedem klar sein. Meldungen über die Standorte können aber über den City-Ruf 696115 abgegeben werden. Im Fall des Baches in Herreden geht die Meldung an den verantwortlichen Grundstücksbesitzer oder Verfügungsberechtigten, hier der Gewässerunterhaltungsverband.
Anmerkung der Redaktion: Die Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes befindet sich ebenfalls im Rathaus von Nordhausen
