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Do, 18:44 Uhr
21.11.2019
Anpassung von Gebühren

Sterben wird teuer für Harztor-Ortsteile

Aufgrund der Gemeindeneugliederung, die Landgemeinde Harztor fusionierte mit Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt, muss das Ortsrecht angepasst werden. Das betrifft auch die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung. Diese Anpassung wird besonders für die Bewohner von Harzungen teuer, bemerkte Gemeinderatsmitglied Ulrich Wellegehausen aus dem Ortsteil…

Gesetzlich vorgesehen ist, die Anpassung des Ortsrechtes noch in diesem Jahr vorzunehmen, dabei müssen die Ortschaftsräte in den betreffenden Gemeinden nicht informiert werden. Im Fall der Friedhofsgebührensatzung der Landgemeinde Harztor kam es zu einigem Unmut. Harzunger Gemeinderatsmitglied Ulrich Wellegehausen machte sich deshalb auf der gestrigen Gemeinderatssitzung „Luft“.

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Ganz allgemein wurden die Ruhgezeiten auf den Friedhöfen der Landgemeinde angepasst, denn 30 bis 35 Jahre sind nicht mehr zeitgemäß. In Harztor gibt es nur Wahlgrabstätten, auch das wurde in die Satzung aufgenommen. Die Gebührensatzung fand Ulrich Wellegehausen aus dem Ortsteil jedoch diskussionswürdig. Die Verwaltung hatte verschiedene Kalkulationen im Finanzausschuss beraten lassen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Kommunalaufsicht bestätigte die Satzungen, informiert wurden die Ortschaftsräte der betroffenen Gemeinden jedoch nicht. „Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben“, sagte Harztor-Bürgermeister Stephan Klante auf der Gemeinderatssitzung. „Verboten ist es jedoch auch nicht“, entgegnete ihm der Harzunger. Ihm geht es um die enormen Kostensteigerungen. So werden laut Kalkulation, die für vier Jahre gilt, 971 Prozent für ein Einzelgrab, 781 Prozent für ein Doppelgrab und 485 Prozent mehr für ein Urnengrab verlangt. Diese Kostensteigerungen sind den Menschen in Harzungen nicht vermittelbar, sagte Wellegehausen aus dem Ortsteil. Aber auch in allen anderen Ortsteilen muss mehr gezahlt werden. Ein Einzelgrab auf dem Friedhof Ilfeld/ Wiegersdorf kostet derzeit 440 Euro, die neue Gebühr beläuft sich auf 990 Euro. In Niedersachswerfen kostete ein Urnengrab bisher 190 Euro, laut der neuen Kalkulation 407 Euro. Für Doppelgräber muss insgesamt mehr gezahlt werden. Dennoch beschlossen die Gemeinderäte gestern mehrheitlich auf ihrer Sitzung die Anpassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung.
Sandra Witzel

Autor: swi

Kommentare
Wolfi65
21.11.2019, 21.39 Uhr
Ruhezeiten auf dem Friedhof zu lang
Dreißig oder Fünfunddreißig Jahre eine Grabstelle zu blockieren, ist einfach nicht mehr zeitgemäß?
Sterben denn soviel Menschen in den Landgemeinden, dass die Liegeplätze knapp werden, oder will man nur eine Verkürzung der Liegezeit fürs gleiche Geld?
Die Abzocke schwappt jetzt wohl auch in die Dörfer über.
Man sollte vielleicht auch die Parkplätze in den Gemeinden marktwirtschaftlich bewirtschaften, denn Parkplätze könnten auf kurz oder lang auch dort knapp werden, wo der Hase dem Fuchs "Gute Nacht" sagt.
SuperMerkel2k9
22.11.2019, 05.26 Uhr
Man könnte doch...
...auch endlich mal dieses Friedhofsgesetz so abändern das ich ohne Umwege die Urne meiner Liebsten mit nach Hause nehmen darf. So ist ja allen geholfen, den scheinbar maßlos überfüllten Friedhöfen und denen die nicht immer dorthin rennen wollen. Aber damit verdient man ja kein Geld.
harz59
22.11.2019, 06.48 Uhr
Abzocke
....über den Tod hinaus!
Das Leben ist schon teuer und "Ottonormalverbraucher" hat zu knubbern alles zu bewältigen.
Was wird den mit den erhöhten Einnahmen gemacht?
Grabpflege muss ich doch auch selbst machen oder bezahlen, wenn es jemand für mich übernimmt.
Die Sinnhaftigkeit dieser enormen Erhöhung erschließt sich mir nicht!!!!
Auch der Umgang des Herrn Klante mit den Gemeinderatsmitgliedern kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn man etwas nicht muss, man kann doch aber!!!
Gelebte Demokratie!
Was ich auch nicht verstehe, ist dass die Mehrheit mal wieder alles abgenickt hat!
Psychoanalytiker
22.11.2019, 08.18 Uhr
Man könnte ja ...
... auch mal eine Satzung "verabschieden", die eine Gebührensenkung beinhaltet. Warum müssen "auf Teufel hinaus" immer nur Gebührenerhöhungen erfolgen? Aber vielleicht muss man irgendwelche Lücken auffüllen, die die Gemeinde(n) erst aufbrachen. Schön für eine "Gemeinde", wenn die Ortsteile dies zulassen ...
geloescht.otto
22.11.2019, 08.27 Uhr
na Herr Klante
da haben wir uns doch für den falschen Zusammenschluss entschieden??
Was kommt als nächstes?
Grundsteuer höher? Parkgebühren höher? Knöllchen höher?
Können wir es uns in Zukunft noch leisten in "Harztor" zu wohnen und zu leben??
Solche Beschlüsse gehören in eine Einwohnerversammlung und nicht dieser PillePalle der Dorferneuerung, was nur wenige Einwohner betrifft!
Und das man die Ortschaftsräte bei der Entscheidung raus gelassen hat - ist irgendwie schon wieder klever.
aha222
22.11.2019, 09.39 Uhr
Abzocke
Erst wurden wir gelockt und jetzt werden wir abgezockt! Danke liebes Harztor, nur weiter so.
geloescht.otto
22.11.2019, 09.54 Uhr
Herr Baudrexl
Hut ab für Ihren Mut dem Herrn Klante zu widersprechen.
Andere "Bürgermeister", so wie der aus dem OT Neustadt, verweisen den Bürger, wenn dieser Probleme hat, gern an den Herrn Klante mit der Aussage: wir dürfen das nicht entscheiden - auch irgendwie klever........................
geloescht.20240214
22.11.2019, 10.07 Uhr
Herr die Not ist groß
die Geister die ich rief, werd ich nun nicht los. Es war doch von vornherein klar, dass bei einer Eingemeindung, auch vllt. mit zeitlicher Verzögerung, die Satzungen angeglichen werden. Es war auch klar, welche Rechte und Pflichten dem Ortsteilgemeinderat verbleiben. Es war auch klar, dass im Gesamtgemeinderat die beigetretenen Gemeinden sich mit Ihren Vertretern gegen "Alt-Harztor" nie durchsetzen können. Die Empörung ist emotional durchaus verständlich. Aber gerade der im Artikel genannte Ortsteilbürgermeister ist doch - ohne Not - mit wehenden Fahnen nach Harztor gerannt. Mit Beschluss des Gemeinderates und ohne Befragung der Einwohner. Musste er auch nicht. Aber dann muss er nun auch damit leben, dass Andere bestimmen ohne vorher zu informieren.
Paulinchen
22.11.2019, 10.35 Uhr
Es ist an der Zeit,...
dass die Bestattungspflicht in Thüringen endlich überarbeitet wird. Siehe Beispiel Bundesland Bremen. Auch, wie schon von einem anderen Kommentator erwähnt, ist die Liegezeit viel zu lang. Ich bin ja noch einverstanden, wenn die Liegezeit für ein verstorbenes Kind, länger als die ist, wie die für eine 50 jährige Person. Aber generell sollten doch wohl 15 bis max. 20 Jahre im "Angebot" sein. Letztlich hat doch die verstorbene Person im Herzen ihrer Angehörigen, den besten Platz als bleibende Erinnerung ohnehin gefunden.

Das erinnert mich an den Witz: Kommmt eine 100 jährige Oma vom Friedhof. Am Ausgang fragt sie eine junge Frau, wo sie denn hin möchte. Oma sagt, ich will nach Hause. Darauf fragt die junge Frau die Oma: "Sind sie denn der Meinung, dass sich dieser Weg noch für sie lohnt" .

Muss es wirklich so weit kommen und das nur wegen der Gier nach Steuergeldern?
Wie Bitte
22.11.2019, 11.17 Uhr
Das Problem ist,
Das die Körper heutzutage schon innerhalb der normalen Ruhezeit kaum zerfallen sind. Was da manchmal nach Ende der "Ruhezeit" aus dem Boden wieder heraus geholt wird ist oftmals nicht schön.

Wer will das für sich selbst, geschweige denn für die, die Einen beräumen müssen.
tannhäuser
22.11.2019, 19.47 Uhr
könig_gerhard hat Recht.
Dieser eklatante Widerspruch zwischen Pietät und Bestattungsgesetzen ist für Betroffene kaum auszuhalten.

Von Knochen abgesehen gibt es noch die so genannten "Wachsleichen", je nach Bodenbeschaffenheit des Friedhofs. Und dann wird es richtig schlimm.

Dieser Friedhofszwang sollte endlich abgeschafft werden. Auf welcher ethischen oder religiösen Grundlage basiert er?

Es gibt ja auch Bräuche mit Bestattungen innerhalb kurzer Zeit und ohne Sarg, sondern nur in Tücher eingehüllt.

Also warum nicht auch die Urne in den Schrank gestellt statt unter dem Grünen Rasen verscharrt?
Wolfi65
22.11.2019, 21.01 Uhr
Diese Gesetze müssen die Bürger ertragen,
Weil die Wachsleichen nicht nur auf Friedhöfen zu finden sind.
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