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Anpassung von Gebühren

Sterben wird teuer für Harztor-Ortsteile

Donnerstag, 21. November 2019, 18:44 Uhr
Aufgrund der Gemeindeneugliederung, die Landgemeinde Harztor fusionierte mit Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt, muss das Ortsrecht angepasst werden. Das betrifft auch die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung. Diese Anpassung wird besonders für die Bewohner von Harzungen teuer, bemerkte Gemeinderatsmitglied Ulrich Wellegehausen aus dem Ortsteil…

Gesetzlich vorgesehen ist, die Anpassung des Ortsrechtes noch in diesem Jahr vorzunehmen, dabei müssen die Ortschaftsräte in den betreffenden Gemeinden nicht informiert werden. Im Fall der Friedhofsgebührensatzung der Landgemeinde Harztor kam es zu einigem Unmut. Harzunger Gemeinderatsmitglied Ulrich Wellegehausen machte sich deshalb auf der gestrigen Gemeinderatssitzung „Luft“.

Ganz allgemein wurden die Ruhgezeiten auf den Friedhöfen der Landgemeinde angepasst, denn 30 bis 35 Jahre sind nicht mehr zeitgemäß. In Harztor gibt es nur Wahlgrabstätten, auch das wurde in die Satzung aufgenommen. Die Gebührensatzung fand Ulrich Wellegehausen aus dem Ortsteil jedoch diskussionswürdig. Die Verwaltung hatte verschiedene Kalkulationen im Finanzausschuss beraten lassen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Kommunalaufsicht bestätigte die Satzungen, informiert wurden die Ortschaftsräte der betroffenen Gemeinden jedoch nicht. „Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben“, sagte Harztor-Bürgermeister Stephan Klante auf der Gemeinderatssitzung. „Verboten ist es jedoch auch nicht“, entgegnete ihm der Harzunger. Ihm geht es um die enormen Kostensteigerungen. So werden laut Kalkulation, die für vier Jahre gilt, 971 Prozent für ein Einzelgrab, 781 Prozent für ein Doppelgrab und 485 Prozent mehr für ein Urnengrab verlangt. Diese Kostensteigerungen sind den Menschen in Harzungen nicht vermittelbar, sagte Wellegehausen aus dem Ortsteil. Aber auch in allen anderen Ortsteilen muss mehr gezahlt werden. Ein Einzelgrab auf dem Friedhof Ilfeld/ Wiegersdorf kostet derzeit 440 Euro, die neue Gebühr beläuft sich auf 990 Euro. In Niedersachswerfen kostete ein Urnengrab bisher 190 Euro, laut der neuen Kalkulation 407 Euro. Für Doppelgräber muss insgesamt mehr gezahlt werden. Dennoch beschlossen die Gemeinderäte gestern mehrheitlich auf ihrer Sitzung die Anpassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung.
Sandra Witzel

Autor: swi

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