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Di, 11:30 Uhr
13.01.2015

Höhrere Förderbeträge für Energieberatung

Wer als Unternehmer die Einsparpotentiale beim Energieverbrauch besser nutzen will, der kann sich von Experten beraten lassenn. Das ist nicht immer ganz billig, deswegen kann für die Beratungen Förderung beantragt werden. Die Beträge wurden jüngst angehoben, meldet die Industrie- und Handelskammer...

Für das Beratungsprogramm Energieberatung Mittelstand (EBM) gilt ab 1. Januar 2015 eine neue Förderrichtlinie. Danach ist keine Beteiligung der Kammern als Regionalpartner mehr vorgesehen. Die gesamte Abwicklung einschließlich Antragsverfahren und Nachweisprüfung erfolgt künftig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Antrag kann unter www.bafa.de online gestellt werden.

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Die unabhängige Beratung soll Mittelständlern helfen, Energiesparpotenziale zu erkennen und Informationsdefizite abzubauen. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Der Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen wird auf 8000 Euro angehoben für Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 Euro. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.

Ansprechpartnerin bei der IHK Erfurt bei allen Fragen zum Thema Energie: Frau Dr. Bohnhorst, Tel. 0361 3484-310.
Autor: red

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