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Fr, 11:48 Uhr
20.03.2009

nnz-Verbrauchertipp

Wem seine Heizkostenabrechnung zunehmend als ein Buch mit sieben Siegeln erscheint, der kann sich jetzt von unabhängigen Experten bei der Überprüfung helfen und erläutern lassen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht.

Von wegen Nebenkosten: längst ist das, was man für Strom, Wasser und vor allem fürs Heizen berappen muss, zur "zweiten Miete" geworden. Doch im Gegensatz zur vorher fest vereinbarten Kaltmiete bereiten die Nebenkosten vielen Mietern Kopfzerbrechen.

Unübersichtliche Abrechnungsbögen und unverständliche Berechnungsverfahren lassen in Kombi-nation mit extrem gestiegenen Preisen oftmals Zweifel an der Richtigkeit aufkommen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt des-halb dringend den Abrechnungs-Check:

Sind Abrechnungszeitraum, die abgerechneten Flächen und der Verteilungsschlüssel korrekt? Hier hilft der Vergleich mit dem Vorjahr. Sind die einzelnen Positionen wie Brennstoffkosten und Heizungsnebenkosten detailliert aufgeschlüsselt?

Betragen die Betriebsstromkosten oder die Wartungskosten mehr als fünf Prozent der gesamten Brennstoffkosten? Gerade bei den Wartungskosten schleichen sich häufig Reparaturkosten in der Abrechnung ein, die der Mieter nicht zahlen muss. Eine Nachfrage beim Vermieter schafft Klarheit.

Sind die monatlichen Vorauszahlungen berücksichtigt worden? Unbedingt nachrechnen!

Wer dennoch Zweifel an der Richtigkeit seiner Heizkostenabrechnung hat, sollte sie unbedingt von dem unabhängigen Energieberater der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen überprüfen lassen. Der sieht anhand der Rechnung auch, ob sich der Verbrauch im üblichen Rahmen bewegt oder ob Handlungsbedarf besteht.

Terminvereinbarungen zu diesem Beratungsangebot sind möglich unter der Tel. Nr. 0361 555140 oder persönlich in der Beratungsstelle am August-Bebel-Platz.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Eckehard Balke unter Tel.: 03631 982219 oder e.balke@vzth.de zur Verfügung.
Autor: nnz

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