eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 12:11 Uhr
21.11.2006

Anklage erhoben

Nordhausen (nnz). Ein 20jähriger Mann aus Ellrich muß sich demnächst wegen Mord und Totschlags vor dem Landgericht in Mühlhausen verantworten. Die nnz mit den Einzelheiten.


Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 17. Juni 2006 seine damalige 28 Jahre alte Lebensgefährtin nach einem Streit erwürgt haben (siehe dazu auch im Archiv der nnz). Der fünfjährige Sohn der Frau mußte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sterben, weil er Augenzeuge des Vorfalls geworden war. Der Junge, der seine Mutter leblos am Boden liegen sah, schrie den Angeklagten an. Daraufhin soll der 20jährige das Kind zuerst angebrüllt und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als der Junge sich nicht beruhigte, entschloß sich der mutmaßliche Täter den Jungen zu erwürgen. Damit wollte er die Tat an dessen Mutter verschleiern. Beide Leichen legte der Mann anschließend auf eine Matratze im Schlafzimmer und verschloß die Tür.

Neun Tage nach der Tat hatte der Angeklagte schließlich eine Vermißtenanzeige bei der Polizei aufgegeben, Beamte durchsuchten auch die Wohnung in Ellrich und stellen heftigen Verwesungsgeruch fest. Der Mann hatte die Taten sofort gestanden und war auch später bei den weiteren Ermittlungen geständig.

Nach nnz-Informationen habe sich der 20jährige seit seinem 13. Lebensjahr in verschiedenen Kinderheimen und Einrichtungen befunden und hatte nach dem Abschluß der 9. Klasse ein berufsvorbereitendes Jahr absolviert. Er verfügt nicht über eine angeschlossene Berufsausbildung. Die Frau hatte er zehn Monate vor der Tat kennengelernt. Die Beziehung soll von Beginn an konfliktbeladen gewesen sein. Nicht nur Streitereien, sondern auch körperlichen Auseinandersetzungen waren durchaus an der Tagesordnung.

Die bislang durchgeführte psychiatrische Untersuchung erbrachte Hinweise auf eine nicht unerhebliche Persönlichkeitsstörung. Inwieweit die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt eingeschränkt war, und eventuell eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich ist, wird erst in der noch anzusetzenden Hauptverhandlung am Mühlhäuser Landgericht zu klären sein.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr