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Mo, 07:53 Uhr
20.11.2006

Appell an Kreistag

Nordhausen (nnz). Morgen soll während der Kreistagssitzung eine wichtige Entscheidung für viele Menschen im Landkreis Nordhausen mit dem Beschluss zur Richtlinie über die Kosten der Unterkunft (KdU - Richtlinie) getroffen werden. Die nnz berichtete bereits im Vorfeld und nochmals nachgefragt....


Aus diesem Grund wurde durch die Redaktion nochmals nachgefragt, ob inzwischen die großen Vermieter tatsächlich in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden? Von der Wohnungsbaugenossenschaft eG Südharz (WBG) erfuhren wir, dass vor der Sitzung des Finanzausschusses die WBG und während der Beratung der Sitzung der Sozialausschusses alle Wohnungsunternehmen gehört worden.

Durch die Wohnungsunternehmen wurde nochmals klargestellt, dass die geplante Änderung der KdU – Richtlinie völlig an der Realität des hiesigen Wohnungsmarktes vorbeigeht. Nach deren Informationen wurden in vergleichbaren Landkreisen die Richtlinien nach oben korrigiert. So zum Beispiel in Heiligenstadt auf 4,60 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und in Sondershausen auf 4,35 Euro pro Quadratmeter.

Der Vorstand der WBG hofft als Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder und damit auch vieler hundert Betroffenen Hartz-IV-Empfänger auf die Einsicht und das Verständnis der Kreistagsmitglieder.
Autor: nnz

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