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Di, 16:34 Uhr
17.10.2006

Vertrauen ist gut, Kontrolle...

Nordhausen (nnz). ...ist besser. Dieser Weisheit folgt seit einigen Wochen auch die Arge des Landkreises Nordhausen. Erste Ergebnisse kennt jetzt die nnz.


Seit der Novellierung der Gesetzlichkeiten zum Arbeitslosengeld II hat auch die Ar-beitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) einen Kontrolldienst eingesetzt. Bis zu fünf Mitarbeiter sind in diesem Außendienst tätig. Sie gehen jeweils ei-nem Anfangsverdacht auf Missbrauch von Leistungen nach. Überprüft werden aber auch die Rechtmäßigkeit von einmaligen Zahlungen sowie die korrekte Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie zum Beispiel die Arbeitsgelegenheiten.

So wird unter anderem geprüft, ob es sich beim Zusammenleben von mehreren Personen in einer Wohnung um eine eheähnliche Gemeinschaft handele oder nicht.

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Gesetzes auch die Beweislast umgekehrt. Die Betroffenen müssen den Verdacht aus dem Weg räumen. Als eine Bedarfsgemeinschaft wird z.B. betrachtet, wer länger als ein Jahr zusammenlebt, wer ein gemeinsames Kind hat oder wenn es gemeinsame Konten gibt.

Zwar sei die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich gewährt, doch ARGE-Mitarbeiterin Sandra Hesse erinnert auch an die Mitwirkungspflicht der Betroffenen. Sollte die nicht vorhanden sein, dann könnten seitens der Behörde die Leistungen für die Betroffenen empfindlich gekürzt werden. Komme die Aufdeckung eines Leistungsbetruges hinzu, dann werden auch Strafanzeigen wegen Betrugs nicht ausgeschlossen. Zurückgezahlt werden muss das zu Unrecht erhaltene Geld außerdem.

In den vergangenen Wochen (seit dem 1. September 2006) sind die Außendienstmitarbeiter verstärkt anonymen und offenen Anzeigen nachgegangen. Bei bislang 57 Aufträgen konnte sich in 25 Fällen der Anfangsverdacht auf Missbrauch bestätigen.
Autor: nnz

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