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Fr, 09:49 Uhr
18.12.2020
Nach Antwort auf Forderungen nach Widerspruchsrücknahme

Stadträte beantragen Sonderstadtrat

In der Auseinandersetzung zwischen dem Nordhäuser Stadtrat und der Stadtverwaltung um einen Widerspruch gegen die Renovierung des Herkulesmarktes in Niedersachswerfen geht es jetzt in die nächste Runde, nachdem der nnz-Artikel am Dienstag für einigen Wirbel gesorgt hatte …

Wird der Sonderstadtrat auch in der Ballspielhalle abgehalten? (Foto: nnz-Archiv) Wird der Sonderstadtrat auch in der Ballspielhalle abgehalten? (Foto: nnz-Archiv)

Während die Anfrage der nnz an die städtische Pressestelle unbeantwortet bleibt, erhielt der wortführende Stadtrat Hans Georg Müller eine lange Antwort aus dem Rathaus. Darin wird festgestellt, dass der Stadtrat keine Berechtigung hat, über einen solchen Fall abzustimmen und außerdem eingeräumt, dass man heute gar nicht mehr wisse, wie eine Beschlussvorlage dazu überhaupt auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung gelangen konnte. Hier der genaue Wortlaut der entscheidenden Passage des Schreibens:

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„Der Oberbürgermeister ist als Wahlbeamter zu Recht und Gesetz verpflichtet (s. Verpflichtungsformel). Insbesondere vertritt er die Position der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen nach außen. Diese kann natürlich von Positionen anderer Behörden, Kommunen, externen Dritte abweichen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht keine Scheu des Oberbürgermeisters der Stadt bei der Vertretung Ihrer Interessen.

Es ist rathausintern nicht mehr nachzuvollziehen, warum die BV/0309/2020 erstellt wurde. Nachträglich wurden Kontrollmechanismen geschaffen, die zukünftig vermeiden sollten, dass von der Stadtverwaltung Nordhausen unnötige Beschlussvorlagen erarbeitet werden und in den Geschäftsgang des Stadtrats der Stadt Nordhausen münden.

Fakt ist, die Absetzung der BV/0309/2020 von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 01.07.2020 war rechtlich geboten. Nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen gehört die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln zu den laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt und wird demnach vom Oberbürgermeister in eigener Zustimmung erledigt.

Das bedeutete, dass es für die Einlegung des Widerspruchs gegen die durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung für den „Herkulesmarkt“ in Niedersachswerfen keines Stadtratsbeschlusses bedurfte und somit auch der eingelegte Widerspruch keiner nachträglichen Genehmigung durch den Stadtrat bedarf.“

Die Reaktion der Stadträte auf diese Einlassung war kurz und knapp. Mehrheitlich beschlossen die Volksvertreter fraktionsübergreifend die Beantragung eines Sonderstadtrates. Notwendig sind dafür die Stimmen mindestens eines Viertels der Mitglieder des Gremiums. Spontan schlossen sich 21 der 38 Räte dem Antrag an, eine Fraktion mit noch einmal 8 Mitgliedern könnte noch hinzukommen. Der Sonderstadtrat wird nur einen einzigen Tagesordnungspunkt enthalten: die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Renovierungsarbeiten im Niedersachswerfener Herkulesmarkt. Ein solcher Antrag ist rechtlich abgesichert und es kann sich weder der Oberbürgermeister noch Teile seiner Verwaltung dagegen verweigern.

Der Fall Herkulesmarkt reiht sich ein in die anderen aktuell für Unmut unter den Stadträten sorgenden Punkte wie ungeregelte Übergabe des ÖPNV an den Landkreis, Veröffentlichung des Antikorruptionsberichts von 2017 oder die Vergabe des Wochenmarktes an einen mutmaßlich externen Anbieter ohne regionalen Bezug.

Wann der Sonderstadtrat stattfinden wird ist derzeit noch nicht bekannt.
Olaf Schulze

Update 12:55 Uhr:Wie die nnz soeben erfahren hat wurde der erste Stadtrat des neuen Jahres im Zuge der Beantragung auf den 10. Februar terminiert.
Autor: osch

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Kommentare
geloescht.otto
18.12.2020, 10:23 Uhr
hat
die Stadt Nordhausen nicht selbst genug noch zu klärender Probleme??
Lasst doch einfach NSW machen was die für richtig halten und Pasta!!
Honsteiner
18.12.2020, 10:32 Uhr
Oberbürgermeister Buchmann im Alleingang
Schon die Reaktionen im Stadtrat zeigen, die Mitglieder dort wollen keinen Rechtsstreit und Unfrieden mit den Nachbargemeinden. Anders der Oberbürgermeister Buchmann. Er hat die Chance vertan, einen Weihnachtsfrieden herzustellen. Egal wie die kommende Sitzung ausgeht, ob er den Beschluss des Stadtrats für ungültig bzw. nicht zuständig erklärt, er hat schon jetzt verloren - charakterlich und demokratisch. Letzteres, weil er künftig bei wichtigen Entscheidungen gar nicht erst die Stadträte nach deren Meinung befragt.
Alleingänge führen dazu, auch allein die Folgen zu tragen.
Kontrapost
18.12.2020, 10:48 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Marino50
18.12.2020, 11:14 Uhr
Stadträte und Sonderstadtrat....
Hier ist ein Zirkus ohne Ende. Ich kann nicht verstehen, warum man sich gegenseitig das Leben so schwer machen muss. Es sollte doch ein MITEINANDER geben und nicht ein GEGENEINANDER. Es gibt wahrhaftig wichtigere Dinge zu regeln und in Angriff zu nehmen, als so ein Kindergarten. Und das alles mit Steuergeldern, die sowieso durch CORONA-Zwangsschließungen immer weniger werden
Gudrun1974
18.12.2020, 12:02 Uhr
@marino: 40 Quadratmeter Streit
Voll auf den Punkt getrffen: Nordhausen gönnt dem Herkules keine 40 Quadratmeter Überdachung, sieht das auch nicht ein und bleibt halsstarrig und altklug. Das in Zeiten von Corona. Lächerlich bis absurd.
LAGE
18.12.2020, 12:45 Uhr
40 Quadratmeter
Meiner Meinung nach geht es nicht um die Fläche, sondern um das Einhalten von Genehmigungen und da spielt Corona eigentlich keine Rolle. Es ist nur wirklich bedauerlich, dass es erst so weit kommen muss, wo doch D ein Weltmeister in Bürokratie und Regeln ist!
Pe_rle
18.12.2020, 19:49 Uhr
OB Buchmann
kann man den OB Buchmann nicht vorzeitig seines Amtes entheben ??.
Man zeigt mit Fingern auf diese UNSERE Stadt
Dieser Streit zwischen OB Buchmann ,den Stadträten und den Landratsamt geht immer mehr auf die Nerven
sowas gab es noch nie
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