nnz-online
Nach Antwort auf Forderungen nach Widerspruchsrücknahme

Stadträte beantragen Sonderstadtrat

Freitag, 18. Dezember 2020, 09:49 Uhr
In der Auseinandersetzung zwischen dem Nordhäuser Stadtrat und der Stadtverwaltung um einen Widerspruch gegen die Renovierung des Herkulesmarktes in Niedersachswerfen geht es jetzt in die nächste Runde, nachdem der nnz-Artikel am Dienstag für einigen Wirbel gesorgt hatte …

Wird der Sonderstadtrat auch in der Ballspielhalle abgehalten? (Foto: nnz-Archiv) Wird der Sonderstadtrat auch in der Ballspielhalle abgehalten? (Foto: nnz-Archiv)

Während die Anfrage der nnz an die städtische Pressestelle unbeantwortet bleibt, erhielt der wortführende Stadtrat Hans Georg Müller eine lange Antwort aus dem Rathaus. Darin wird festgestellt, dass der Stadtrat keine Berechtigung hat, über einen solchen Fall abzustimmen und außerdem eingeräumt, dass man heute gar nicht mehr wisse, wie eine Beschlussvorlage dazu überhaupt auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung gelangen konnte. Hier der genaue Wortlaut der entscheidenden Passage des Schreibens:

„Der Oberbürgermeister ist als Wahlbeamter zu Recht und Gesetz verpflichtet (s. Verpflichtungsformel). Insbesondere vertritt er die Position der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen nach außen. Diese kann natürlich von Positionen anderer Behörden, Kommunen, externen Dritte abweichen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht keine Scheu des Oberbürgermeisters der Stadt bei der Vertretung Ihrer Interessen.

Es ist rathausintern nicht mehr nachzuvollziehen, warum die BV/0309/2020 erstellt wurde. Nachträglich wurden Kontrollmechanismen geschaffen, die zukünftig vermeiden sollten, dass von der Stadtverwaltung Nordhausen unnötige Beschlussvorlagen erarbeitet werden und in den Geschäftsgang des Stadtrats der Stadt Nordhausen münden.

Fakt ist, die Absetzung der BV/0309/2020 von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 01.07.2020 war rechtlich geboten. Nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen gehört die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln zu den laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt und wird demnach vom Oberbürgermeister in eigener Zustimmung erledigt.

Das bedeutete, dass es für die Einlegung des Widerspruchs gegen die durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung für den „Herkulesmarkt“ in Niedersachswerfen keines Stadtratsbeschlusses bedurfte und somit auch der eingelegte Widerspruch keiner nachträglichen Genehmigung durch den Stadtrat bedarf.“

Die Reaktion der Stadträte auf diese Einlassung war kurz und knapp. Mehrheitlich beschlossen die Volksvertreter fraktionsübergreifend die Beantragung eines Sonderstadtrates. Notwendig sind dafür die Stimmen mindestens eines Viertels der Mitglieder des Gremiums. Spontan schlossen sich 21 der 38 Räte dem Antrag an, eine Fraktion mit noch einmal 8 Mitgliedern könnte noch hinzukommen. Der Sonderstadtrat wird nur einen einzigen Tagesordnungspunkt enthalten: die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Renovierungsarbeiten im Niedersachswerfener Herkulesmarkt. Ein solcher Antrag ist rechtlich abgesichert und es kann sich weder der Oberbürgermeister noch Teile seiner Verwaltung dagegen verweigern.

Der Fall Herkulesmarkt reiht sich ein in die anderen aktuell für Unmut unter den Stadträten sorgenden Punkte wie ungeregelte Übergabe des ÖPNV an den Landkreis, Veröffentlichung des Antikorruptionsberichts von 2017 oder die Vergabe des Wochenmarktes an einen mutmaßlich externen Anbieter ohne regionalen Bezug.

Wann der Sonderstadtrat stattfinden wird ist derzeit noch nicht bekannt.
Olaf Schulze

Update 12:55 Uhr:Wie die nnz soeben erfahren hat wurde der erste Stadtrat des neuen Jahres im Zuge der Beantragung auf den 10. Februar terminiert.
Autor: osch

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de