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Fr, 07:00 Uhr
20.03.2020
Landratsamt richtet Außenbereich ein

Weitere Einschränkungen in ganz Thüringen

In den Supermärkten wurden Abstandsmarker auf den Boden geklebt, die Geschäfte bereiten sich auf die Schließung vor und in der Stadt ist, zumindest gefühlt, weniger los. Das öffentliche Leben stellt sich Stück für Stück auf die Corona-Pandemie ein. Damit auf Maßnahmen wie sie jüngst in Bayern angeordnet wurden verzichtet werden kann, wurden die Vorgaben zur Einschränkung des öffentlichen Lebens jetzt noch einmal präzisiert…

Landratsamt richtet Außenkontaktbereich ein (Foto: Angelo Glashagel) Landratsamt richtet Außenkontaktbereich ein (Foto: Angelo Glashagel)
Das Landratsamt richtet im Moment einen Außenkontaktbereich ein
Die Allgemeinverfügung, die am 20. März um 00:00 Uhr offiziell in Kraft tritt, unterscheidet sich in einigen Punkten von der letzten Bekanntmachung des Landkreises vom Dienstag. Das liegt vor allem daran, dass man sich in Absprache mit dem Freistaat und den anderen Landkreisen auf ein gemeinsames Papier geeinigt hat, das nur in einigen regionalen Besonderheiten abweicht und sich nahezu eins zu eins an den Empfehlungen aus Berlin orientiert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Blutspenden sind zu ermöglichen, wobei Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen aber abzulehnen sind.
  • Die Schließung von Einzelhandelsgeschäften bleibt bestehen, ausgenommen sind davon nun aber auch Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker.
  • Ausgenommen werden weiterhin Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, insbesondere Bestattungsinstitute, Autohäuser mit Werkstätten und Betriebe, die Kfz reparieren.

  • Geschlossen werden zusätzlich touristische Übernachtungsangebote in Hotels und Herbergen. Übernachtungen, die aus beruflichen Gründen gebucht werden müssen, sind weiterhin möglich.
  • Friseure und Kosmetiksalons, Massage-, Wellness-Studios und ähnliche Geschäfte finden sich jetzt auf der Liste der zu schließenden Geschäfte.
  • Auch Gaststätten müssen den Regelbetrieb einstellen, der Verzehr vor Ort wird untersagt. Damit reagiere man auf Erfahrungen aus Städten wie Jena und Weimar, die laxere Regeln eingeführt hatten, aber bald feststellen mussten das sich viele Gaststätten nicht an die Vorgaben hielten und Verstöße in der Breite nur schwer zu ahnden waren.

  • Der Verkauf im Außenbereich und Lieferservice sind von dem Verbot ausgenommen, die Betreiber müssen aber für die Einhaltung strenger hygienischer Maßstäbe sorgen, Gruppenbildung und Warteschlangen unterbinden und einen Mindestabstand von 1,50 Metern sicher stellen. Sitzplätze sind nicht mehr erlaubt

  • Die Öffnung von Geschäften am Sonntag entfällt wieder, auch zu diesem Entschluss kam man nach ersten Erfahrungen in der praktischen Umsetzung - der Personenverkehr hatte sich am Sonntag insgesamt eher vergrößert, statt die Einkaufsgänge über die Woche zu strecken.
Nachdem es im Zuge der letzten Allgemeinverfügung zu einigen Verwirrungen gekommen war, legte Landrat Matthias Jendricke heute noch einmal die rechtlichen Grundlagen dar. Eine Allgemeinverfügung tritt erst dann rechtlich in Kraft, wenn sie als öffentliche Bekanntmachung per Anzeige in der Tageszeitung erschienen ist. Sie würde dann am Folgetag gültig. Eine normale Presseveröffentlichung ist rechtlich nicht wirksam. So war das bisher, auch am vergangenen Dienstag. „Der Landkreis Nordhausen hat da noch recht übersichtliche Satzungen, in anderen Landkreisen des Freistaates können Verfügungen je nach Vorgabe erst bis zu zehn Tage später rechtlich in Kraft treten“, erläuterte der Landrat heute im Pressegespräch.

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In den Absprachen mit dem Land haben die Kreise deswegen auf eine einheitliche Linie bestanden. Ausnahmen gelten laut Gesetz nur im Fall von Naturkatastrophen und auf diese rechtliche Lage wird man jetzt landesweit zurückgreifen. Die neue Verfügung muss demnach nicht erst nach dem oben beschriebenen Prozedere veröffentlicht werden, sondern tritt am 20.03. um 00:00 Uhr in Kraft. Widersprüche und Anfechtungsklagen sind möglich, haben aber keine verschiebende Wirkung. Die Bußgeld- und Strafvorschriften gelten morgen bereits ab 18:00 Uhr.

Landratsamt richtet Außenbereiche ein

“Ich möchte an alle Behörden auf kommunaler und Landesebene appellieren, hier zusammenzuarbeiten“, sagte Jendricke, wenn es in den einzelnen Ebenen zu viele unterschiedliche Vorschriften gäbe, führe das nur zur Verwirrung beim Bürger und zu wirtschaftlichen Verwerfungen. „Wir müssen mit Entschlossenheit in der Sache handeln, nur so können wir für uns die Zeit gewinnen, die andere jetzt nicht mehr haben.“ Die vergleichsweise niedrigen Todesraten in Deutschland zeigten dass intensivmedizinische Behandlungen wirksam seien, dieses Prinzip gelte es zu erhalten. Nur durch das eigene Verhalten könne man jetzt verhindern, dass dem Virus weitere Brücken geboten würden. Gelingt dies nicht, müsse man nur nach Bayern schauen, was als nächstes passieren wird. Partys in Parkanlagen und Heerscharen von Kindern auf öffentlichen Spielplätzen sind genau die Bilder, die man jetzt nicht sehen wolle.

Entsprechend bereitet man sich auch in der Landkreisverwaltung vor. Der Haupteingang des Landratsamtes wird ab kommenden Dienstag geschlossen. Der Zugang erfolgt stattdessen über zwei Außenzelte, die im Moment aufgebaut werden. In einem ersten, kleineren Zelt, wird grundsätzlich geprüft ob ein Zugang zum Haus nötig ist. In einem zweiten, größeren Zelt auf dem Hinterhof des Landratsamtes wird ein Außenkontaktbereich eingerichtet. Hier können Dokumente abgegeben und Unterschriften geleistet werden. Die Öffnungszeiten werden auf Dienstag und Donnerstag beschränkt. Bei beiden Zelten können die Außenwände hochgeklappt werden, um eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

Man könne den Verwaltungsbetrieb nicht pauschal einstellen, erklärte der Landrat, wolle mit den Maßnahmen aber den Schutz für die verbliebenen Mitarbeiter und die Bürger sicherstellen. Kommende Woche werden für die drei Hauptbereiche des Landratsamtes Telefon-Hotlines eingerichtet, viele Behördenangelegenheiten ließen sich auch online abwickeln. „Es gibt aber Vorgänge, bei denen persönliches Erscheinen notwendig ist, etwa die Schuleingangsuntersuchung“, sagt Jendricke, man wolle zusehen das der Besucherverkehr im Haus auf das Nötigste begrenzt werde. Ob ein Besuch im Amt nötig ist, sollte nach Möglichkeit im Vorfeld telefonisch abgeklärt werden.

Kreistag findet bis auf weiteres statt

Auch Ratssitzungen wie das Treffen des Gemeinderats gestern in Harztor und die für Dienstag angesetzte Kreistagssitzung müssen weiterhin durchgeführt werden. Solange nicht der Katastrophenfall ausgerufen wird, sind die Gremien an die rechtlichen Vorgaben des Freistaates gebunden. In der Wiedigsburg könne man die nötigen Abstandsregeln ohne Probleme einhalten, erklärte Jendricke. Der Vorschlag, wie auch die Tagesordnung, hatten im Vorfeld Kritik auf sich gezogen (die nnz berichtete). Ob die Sitzung aber tatsächlich stattfinden wird, ist noch offen. Mindestens 24 Kreistagsmitglieder müssten ihre Teilnahme zusagen, um beschlussfähig zu sein. Wie viele Mitglieder die Fraktionen entsenden werden, sollen sie dem Landratsamt morgen mitteilen.
Angelo Glashagel

Anm. d. Red.: Die aktualisierte Allgemeinverfügung finden Sie im Detail hier
Autor: red

Kommentare
Psychoanalytiker
20.03.2020, 13.14 Uhr
Es ist nicht mehr schön ...
... der Förderalismus führt zu arroganten Entscheidungen innerhalb Deutschlands. Bayern ist mal wieder "Vorreiter" in Sachen Schutz des Menschen. Alle anderen Länder schließen sich dann eventuell auch an, lassen es sein oder beschwichtigen den Ernst der Lage. Wenn ich hier lese: "Damit auf Maßnahmen, wie sie jüngst in Bayern angeordnet wurden verzichtet werden kann ...", bekomme ich einen "Hals". Nein, Herr Glashagel, schreiben Sie soetwas bitte nicht, fordern Sie als Medienvertreter den maximalen Schutz und EINIGKEIT in ganz Deutschland! Wenn Bayern überaus massive Einschränkungen erläßt, kann es nicht sein, dass ein Mensch aus einem anderen Bundesland im Baumarkt mit der ganzen Familie die Langeweile bekämpft. Ich sah z.B. eine solche Familie, Mama und Papa mit jeweils einem Einkaufswagen, jeweils ein hustendes Kind darin. Hier müssen eindeutig härtere, bundesweit gleiche Maßnahmen her und nicht wegen des Förderalismus "Wischi-Waschi" und jeweils ein eigenes Süppchen kochen ...
Herr Taft
20.03.2020, 13.46 Uhr
Also ich finde schon, dass sich Föderalismus...
.... Auch in der Krisensituationen bewährt. Es gibt klare Kompetenzen, die regionalen Entscheidern ermöglichen, auf regionale Belange einzugehen. Das fängt bei Kommunen aa und reicht über Landkreise, Bundesländer bis eben hin zum Bund. Es macht ja keinen Sinn, auf einem kleinen Dorf die gleichen Regeln einzuführen wie in einer Großstadt. In Ergebnis würden Menschen diese Regelungen nicht verstehen, anzweifeln und möglicherweise brechen

Beispiel Ausgangssperren: inden Hotspots in NRW, in BW oder auch Hamburg und Berlin macht es absolut Sinn, weil viele Menschen relativ dicht beieinander sind, sich stellenweise gar nicht aus dem Weg gehen können. Wenn ich da so an unseren Landkreis Ndh denke... Der Landwirt aus Niedergebra wird nur mit dem Kopf schütteln, wenn er ein Ausgangsverbot erhält.
Psychoanalytiker
20.03.2020, 17.18 Uhr
Oberlehrer, Sie haben es NICHT BEGRIFFEN ...
... Der Förderalismus ist zumindest in Punkto Corona Scheiße (bitte genau so stehen lassen!)
Jeder Schlauberger meint, er habe die Weisheit mit Löffeln gefressen, macht was er denkt, hat aber keine Ahnung von der Gefahr der Übertragung. Reist jemand ohne wirklichen Ausbruch, aber dennoch mit Viren in seinem Körper aus einem Hotspot zu Ihnen unter den Birnbaum, steckt er Sie an, und Sie merken es dann erst ca. 14 Tage später, können es aber nicht zuordnen. Inzwischen haben Sie Kollegen, Kinder Freunde oder eine Kassiererin im Baumarkt angesteckt. Quarantäne, wo immer es möglich ist, ist jetzt angesagt. Und weil Freiwilligkeit in diesem Land meist nicht funktioniert, muss ein "Machtwort" von Oben gesprochen werden, und das ohne förderalistische Strukturen. Frau Merkel meint doch immer, dass wir es schaffen, soll sie's doch mal zentral festlegen. Der Rest Europas plus Bayern können es doch auch, Warum nicht auch der Rest Deutschlands? Es geht ums Überleben und nicht um Freizügigkeit für Dumme.
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