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Do, 15:00 Uhr
28.11.2019
nnz nachgehakt

Niemand muss unter einer Brücke wohnen

Noch zeigt sich das Wetter zum Jahresende von seiner milderen Seite und wenn die Temperaturen schließlich doch noch fallen, freut man sich über die Wärme der eigenen vier Wände. Das freilich gilt in Deutschland nicht für alle, die kalten Monate sind die Zeit, in denen das Los der Obdachlosigkeit stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt. Die nnz hat deswegen nachgefragt, wie man in der Region mit Obdachlosigkeit umgeht…

Symboldbild. Foto: lechenie-narkomanni/pixabay.com

Obdachlosigkeit - das Wort allein reicht um die passenden Bilder vor dem geistigen Auge erscheinen zu lassen. In verdreckte Lumpen gehüllte Gestalten, die am Straßenrand betteln und unter Brücken schlafen.

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Die Realität zeichnet, wie gewöhnlich, ein komplexeres Bild als es der mentale Schubkasten vermag. „Ohne Obdach“ kann auch der sein, der Hab, Gut und Hausdach plötzlich verliert, etwa durch einen Brand oder andere Katastrophen. Jemand dem ein Verlust der Wohnung durch eine Räumungsklage ins Haus steht, gilt immerhin als von Obdachlosigkeit bedroht. Der Weg von hier bis hin zum Stereotypen Marke Landstreicher und Vagabund ist ein weiter und endet in der Regel nicht unter einer Brücke, sondern in einer Notunterkunft, einer anderen Wohnung und manchmal auch, zumindest für eine Weile, in den vertrauten vier Wänden.

„Im Landkreis Nordhausen muss niemand unter einer Brücke wohnen“, erklärt Landrat Matthias Jendricke im Gespräch mit der nnz, dafür sorge das deutsche Recht und die zuständigen Behörden. Jendricke selbst hat mit den Zuständigkeiten einige Erfahrung, im Winter des Jahres 2010/2011 ließ er, damals noch als Bürgermeister der Stadt, die vom Landkreis zum Jahresende aufgekündigte Notunterkunft kurzerhand beschlagnahmen. Die Begründung: das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, ein „Schutzgut der öffentlichen Sicherheit“, werde beeinträchtigt, die Ordnungsbehörde der Stadt müsse als zuständige Stelle deswegen handeln.

Tatsächlich sind es die Kommunen, die im Fall der Fälle tätig werden müssen, so sieht des das Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG) vor. In Nordhausen ist das der „soziale Dienst“ der Stadtverwaltung. Der hält im Stadtgebiet heute zwei Notunterkünfte vor, eine Folge der causa „Ulrichstraße“ aus dem Jahr 2010. Wie oft die in den vergangenen zwölf Monaten genutzt werden mussten, dazu war aus der Stadtverwaltung nicht zu erfahren. In der Vergangenheit war man da auskunftsfreudiger. Im Jahr 2017 gab man auf Anfrage aus dem Stadtrat an 203 Fälle drohender Obdachlosigkeit bearbeitet zu haben, davon 45 Wohnungslose, von denen 18 Personen untergebracht werden mussten und weitere Hilfen organisiert wurden. Heute verweist man auf das Landratsamt als zuständige Stelle.

Von Obdachlosigkeit bedroht

Nur das man sich hier nicht eigentlich mit akuter Obdachlosigkeit sondern mit der Vermeidung selbiger befasst. Der Fachbereich Soziales des Nordhäuser Landratsamtes erklärt dazu: „Fakt ist, für die Gestaltung ihres Gemeinwesens ist die jeweilige Gemeinde selbst zuständig. Und auch für die Gefahrenabwehr im Sinne des OBG. Die hiesige Notunterkunft wird von der Stadt Nordhausen betrieben. Entstehende Entgelte bei Belegung der Unterkunft werden bei bestehenden leistungsrechtlichen Voraussetzungen vom Jobcenter (SGB II) oder vom Landratsamt/FB Soziales (SGB XII) übernommen. Hier besteht eine gute fallbezogene Zusammenarbeit.“

Konkrete Zahlen sind aus dem Landratsamt ebenfalls nicht zu bekommen. Immerhin wird hier darauf verwiesen das man aufgrund verschiedener Zuständigkeiten unterschiedlicher Fachbehörden zu Fällen „drohender Obdachlosigkeit“ keine zusammengefassten Fallzahlen erheben könne.

Welcher Fachbereich wann und für wen zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem „langfristig absehbaren Wohnungsverlust“, etwa durch eine Räumungsklage, greift das Sozialgesetzbuch und ermöglicht Leistungen zur Grundsicherung, zur „Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ und Hilfen in „anderen Lebenslagen“ für die, je nach Sachlage, andere Stellen zuständig sein können. Befindet sich eine Person im Arbeitslosengeld II-Bezug, ist zum Beispiel das Jobcenter in der Pflicht und übernimmt KdU-Leistungen (Kosten der Unterkunft) und die psychosoziale Betreuung.

„Die Sozialgesetzbücher II und XII regeln, dass das zuständige Gericht den Eingang einer Räumungsklage dem Sozialleistungsträger mitzuteilen hat. Das funktioniert hier auch. Es gehen bei uns regelmäßig Meldungen des Amtsgerichtes ein. Wir stimmen dann jeweils in enger Kooperation mit dem Jobcenter ab, wer den Fall zuständigkeitshalber weiterbearbeitet. Das Jobcenter verfügt in seiner Struktur über das Team KdU-Stelle. Soweit das Jobcenter zuständig ist, werden in diesem Team insbesondere auch Fallgestaltungen mit Komplikationen rund um Unterkunftsbedarfe bearbeitet. Für Menschen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen, geschieht die Bearbeitung im Fachbereich Soziales.“, erklärt Jessica Piper, Pressesprecherin des Landratsamtes.

Obdachlosigkeit unter Migranten

Ein gewisses Risiko bestehe aus Sicht des Landratsamtes für Migranten mit anerkanntem Fluchthintergrund wie für Migranten aus dem europäischen Ausland, die auf Schwierigkeiten stoßen könnten. „Dabei multiplizieren sich die bekannten Problemstrukturen wie prekäre Beschäftigung, soziale Isolation, Jobverlust, Überschuldung, Suchtverhalten und ähnliches oft mit sprachlichem Unvermögen, sozialer und kultureller Entwurzelung und Desorientierung und gelegentlich auch mit nachwirkenden fluchtverbundenen Traumata“, teilt der Fachbereich Soziales mit. Man beobachte die Entwicklung, könne sie aber nicht „zuverlässig quantifizieren“. Konkret habe man in den letzten Monaten vier solcher Fälle mit afrikanischen Migranten registriert, die von „sozialarbeiterischer Relevanz“ gewesen seien.

Bei Asylsuchenden und Geflüchteten, die bisher keine Anerkennung erhalten haben, greift wiederum das Recht, genauer das „Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz“. Dabei werde Obdachlosigkeit auch durch das Vorhalten von Gemeinschaftsunterkünften vermieden. „Dieser Personenkreis lebt während des Asylverfahrens in Wohnungen des Landkreises oder in Gemeinschaftsunterkünften. Es wird jedoch gestattet, dass diese Personen in einem Übergangszeitraum auch nach ihrer Anerkennung noch so lange in den Landkreis-Unterkünften bleiben, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Während es dafür eigentlich keine rechtliche Verpflichtung gibt, hat der Landkreis durch dieses Vorgehen aber in einer sehr hohen Anzahl an Fällen Obdachlosigkeit verhindert. Momentan leben beispielsweise gut 40 anerkannte Geflüchtete noch in den fünf aktiven Gemeinschaftsunterkünften“, heißt es dazu aus dem Landratsamt. „Die Betroffenen werden zum Beratungsgespräch eingeladen, und gemeinsam leistungsrechtliche Lösungsansätze diskutiert. Dabei wird je nach Fallgestaltung auch auf andere helfende Stellen, wie das Jugendamt, die Betreuungsbehörde, die Stadtverwaltung Nordhausen oder die AWO-Schuldnerberatung, verwiesen. In manchen Fällen ist es einfach der Arbeitgeber, der Vermieter oder ein Familienangehöriger, der helfen kann.“

Der „klassische“ Obdachlose

In der Theorie muss also niemand, ob Einheimischer oder Hinzugezogener, ohne Obdach leben, Hilfs- und Betreuungsangebote werden für alle vorgehalten. Die Befugnisse der Behörden gehen soweit, das auch Zwangsmaßnahmen angeordnet werden können. Dazu gehört etwa die „Rückverweisung“ in den bisherigen Wohnraum. Sprich: selbst bei gekündigtem Mietverhältnis kann es vorkommen, das von Obdachlosigkeit bedrohte Personen per amtlicher Anordnung temporär in ihrer Wohnung bleiben können, bis eine andere Unterbringung möglich ist und gefunden wurde. Das Instrument kann zum Beispiel dann zur Anwendung kommen, wenn besonders hilfsbedürftige Personen wie Alte, Behinderte oder Familien mit Kindern betroffen sind.

In der Praxis gibt es aber auch Menschen, die sich nicht helfen lassen wollen, zum Beispiel „Nicht-Sesshafte Personen“, Menschen, die noch am ehestem dem allgemeinen Bild des klassischen Obdachlosen entsprechen. Man erlebe Personen, bei denen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden fehle, sagt Landrat Matthias Jendricke. „Im Extremfall kann man dann auch zu Zwangseinweisungen greifen, etwa wenn im Winter Gefahr für Leib und Leben droht. Grundsätzlich besteht aber kein Zwang, es Bedarf der Mitarbeit der Betroffenen“.

Bei einer geordneten Zusammenarbeit der Betroffenen mit den Sozialbehörden müsse keiner in die konkrete Obdachlosigkeit geraten, heißt es auch aus dem Fachbereich Soziales.

Soviel zum „Wie“. Warum Menschen in die Lage geraten, ihr Dach über dem Kopf zu verlieren, welche sozialen, psychischen oder ökonomischen Ursachen dem zu Grunde liegen mögen, dass steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Ursachen dürften vielfältig sein, jedes Schicksal hat seine eigene Geschichte und die dürften, wie das Thema an sich, komplex sein.
Angelo Glashagel

Anm. d. Red.: Für wie viele Personen die Möglichkeit der Notunterbringung im Stadtgebiet im vergangenen Jahr genutzt werden musste, war von der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht zu erfahren.
Autor: red

Kommentare
harzwj
28.11.2019, 16.24 Uhr
Freiheitlich, demokratische Grundrechte...
erlauben jedem Bürger darüber zu entscheiden, ob er unter einer Brücke wohnen will oder möglicherweise als Bundeskanzler kandidieren möchte. Soweit reicht doch das Spektrum, wohnach sich so viele Wählerinnen und Wähler gesehnt haben. Oder habe ich möglicherweise da etwas falsch verstanden?
Ihnen allen eine schöne Adventszeit. Und nicht vergessen, am kommenden Sonntag ist schon der 1. Advent.
W. Jörgens
Wiejerschderfer
28.11.2019, 17.49 Uhr
Herr Jörgens
Sie haben so ziemlich alles falsch verstanden.
Es macht mit Sicherheit niemand gern, in dieser Jahreszeit unter der Brücke zu schlafen. Außerdem steht im Artikel, daß ALLEN geholfen wird, die ein Obdach brauchen.
Vielleicht liegt es auch daran, daß einige Hilfsbedürftige nichts von dieser Hilfe wissen. Oder aus falscher Scham sie daran hindert, um Hilfe zu bitten. Vielleicht auch Angst vor Behördengänge und, und,und....
Also bitte nicht über Menschen urteilen, die Sie nur aus dem Fernsehen kennen.... oder sich einfach mal ein persönliches Bild machen und bestenfalls Hilfe anbieten
Paul
28.11.2019, 19.57 Uhr
Obdachlos
So sehe ich das auch Wiejers..... .Denn heut zu Tage geht das manchmal schneller als manch einer denkt. Und von daher wäre es auf jeden Fall richtig die Hilfsangebote für diese Menschen weiter aus zu bauen. Nun mag einer sagen, die sind selber Schuld. Das trifft in manchen Fällen bestimmt auch zu. Aber Wohnungs- o. Obdachlose von vornherein zu verurteilen finde ich falsch. Vor allem bei diesem reichen Deutschland das für alle möglichen nicht Deutschen reichlich Hilfe bezahlt, sollte es wohl kein Thema sein für deutsche Bürger zu sorgen !
harzwj
29.11.2019, 10.41 Uhr
Mein "was falsch verstanden"...
muss ich wohl bei so vielen "Daumen nach unten" doch selbst aufklären. Das "Phänomen" unter einer Brücke schlafen gibt es doch wohl auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erst nach 1990 und dann in zunehmender Tendenz. Übrigens zwischenzeitlich auch bundesweit. Die "Kritiker" sollten mal in die ehemalige Verfassung der DDR rein schauen. Gut wäre es gewesen, wenn nach nunmehr fast 30 Jahren "Vereinigung" positive Elemente beider Grundsatzdokumente [Grundgesetz der BRD -GG- und Verfassung der DDR] zu einer Verfassung gem. Artikel 146 GG zusammengefasst würden. Dann wäre auch das humane Grundrecht auf Wohnung für Jedermann garantiert und nur die Bürger, die in freier Selbstbestimmung sich dafür entscheiden auf der Straße zu leben, können dieser Entscheidung folgen. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet!!! in solch eine Situation geraten, müsste dann der Staat im Rahmen seiner Kompetenz sorgen.
Das ist meine Auffassung zur Sache - Niemand muss unter einer Brücke wohnen...-.
W. Jörgens
tannhäuser
29.11.2019, 11.39 Uhr
Sensibles Thema...
...das haben Sie leider unterschätzt, Herr Jörgens. Oder ein anderes Feedback erwartet.

Dann hätten Sie auch schreiben können: Niemand muss zur Tafel oder Flaschen sammeln, man kann ja auch klauen gehen oder freiwillig verhungern.

Auch diejenigen Obdachlosen, die keine Kraft oder Unterstützung haben, ihre ausweglose Lage zu verbessern, sind nicht freiwillig dauerhaft auf der Straße gelandet.

Und wenn Sie an Menschen denken, die vielleicht vor Elternhaus, Familie, Jugendbetreuung oder Gläubigern geflohen sind, werden Sie unter ihnen niemanden finden, der sein Schicksal als lebenslangen Dauerzustand vorausplante.
Alex Gösel
04.12.2019, 13.08 Uhr
Obdachlosigkeit
„Im Landkreis Nordhausen muss niemand unter einer Brücke wohnen“, sagte Jendricke. Ich bin zwar weder von Obdachlosigkeit bedroht oder gar betroffen, dennoch zweifle ich an diesem Satz. Man stelle sich nur mal einen Alg-II-Empfänger vor, der , ob nun selbstverschuldet oder fremdverschuldet, eine 100%-Sanktion hat oder hatte. In diesem Fall wird auch keine Miete mehr gezahlt, im Extremfall bis zu 3 Monaten oder gar noch länger. Auch kommt dafür keine andere Behörde einfach so in frage, weder Sozialamt, noch Wohngeldamt und wenn doch, dann nur nach längerer Prüfung. Dann wird es solange herausgezögert, bis der Betroffene Obdachlos ist und absolut keine Zukunft in diesem Land mehr hat!

Was ist, wenn die Obdachlosenunterkunft zu klein ist, also es mehr Obdachlose als Plätze gibt? Auch dann müssen über kurz oder lang Menschen auf der Straße erfrieren, oder irre ich mich da?

Was Jörgens hier schreibt ist ziemliches "Politikergewäsch": nur gequirlte ..., mehr braucht man zu Jörgens wohl nicht zu schreiben, oder?
Herr Taft
04.12.2019, 14.17 Uhr
@Heimathistoriker Alg2 - sanktionen
In welchem Fall kann eine 100%-Sanktion vom Empfänger unverschuldet sein? Tatsächlich soll doch seit dem letzten Verfassungsgerichtsurteil eine sanktionierung bei unkooperativen alg2-Empfängerin maximal um 30% möglich.

Ich vermiete u. a. selbst an eine alg2-Empfängerin (junge Frau, alleinerziehend mit behinderten Kind und Hund). Im Grunde genau die Mieterin, die die meisten Vermieter nicht haben wollen. Sie ist ordentlich, sauber, freundlich und dankbar, dass sie eine schöne Wohnung hat. Allerdings halte ich die Miete für die Wohnung auch gering... Es deckt gerade meine Kosten einschl. Steuer.

Deswegen interessiert mich der Sachverhalt sehr, diese junge Frau würde nichts tun mit dem sie die Wohnung gefährdet.

Man muss schon sehr unterscheiden. Gestern im TV "Hartz und Herzlich" ging es u.a. um Obdachlose in Pirmasens (wirtschaftlich langjährig abgehängte Region im Saarland). Ganz ehrlich... Ich hätte Angst, solchen Menschen meine Wohnung zu vermieten. Alkohol, Drogen, Gewalt und eine Vollkasko-Einstellung.....aber dennoch einen eigenen Schlafplatz im Obdachlosenasyl.

Ich bin da eigentlich schon bei Herrn Jendricke. Niemand muss obdachlos sein....etwas Kooperation seitens des Leistungsempfängers vorausgesetzt.
tannhäuser
04.12.2019, 14.31 Uhr
Richtig geschrieben, Heimathistoriker!
Schön, dass wir "mal" einer Meinung sind.

Bei einer Sperre oder Einstellung der Wohnkostenzahlung springen weder Sozialamt noch Wohngeldstelle ein!

Und der Vermieter ist gesezlich nicht verpflichtet, Barmherzigkeit zu zeigen. Denn der Sanktionierte ist ja sofort Mietschuldner, wenn das Jobcenter die Mietzahlung einstellt.

Und viele Vermieter haben einfach auch Angst vor Mietnomaden und Vermüllung der Wohnung, deshalb wollen sie keine Hartz-IV-Empfänger als Mieter. Weil die Eigentümer wissen, dass ein Sanktionierter keine Miete von anderer Stelle bezahlt bekommen.

Was glauben denn manche Leute, woher die vielen Obdachlosen kommen? Auf jeden Fall nicht alle aus Osteuropa.

Man muss sowas nicht selbst erlebt haben, um eine solche Realität sehen zu können. Entweder man informiert sich oder kennt selbst Menschen, denen die Behörden übel mitspielen. Und das sind mehr, als sich mancher im besten Deutschland, in dem man gut und gerne lebt, anscheinend vorstellen kann.
Alex Gösel
04.12.2019, 15.16 Uhr
Werter Spätzlevernichter
Sie fragen: "In welchem Fall kann eine 100%-Sanktion vom Empfänger unverschuldet sein? Tatsächlich soll doch seit dem letzten Verfassungsgerichtsurteil eine sanktionierung bei unkooperativen alg2-Empfängerin maximal um 30% möglich. " - Nun, dies ist ganz einfach zu beantworten: Indem der oder die Sachbearbeiter oder ar der "Kollege" Computer "mal" einen Fehler macht ohne dies zu bemerken und der oder die Betroffenen selbst bei mehrfacher Vorsprache und bei mehrfachen Vorweisen und beweisens des Fehlers trotzdem kein Recht seitens des Jobcenters bekommen. Gibts nicht sagen Sie? - Doch gerade dies ist in der Vergangenheit mehrfach im Jobcenter Nordhausen passiert, da lag immer einiges im ARGEn! Anbei: bis vor dem Gerichtsurteil war dies wirklich so, dass die 100%ig-Sanktionierten auch keine Miete mehr bekommen haben, gerade Sie als Vermieter sollten dies doch wisen, oder? Was macht Sie da so sicher, dass es nicht doch noch ein Schlupfloch gibt, um weiterhin Menschen 100%ig zu sanktionieren? So ganz von Tisch scheint mir dieses Thema nämlich noch nicht zu sein! Oder man macht die betroffenen Menschen andarbeitig fertig, der Möglichkeiten gibt es ja bekanntlich viele!

Weiterhin schreiben Sie: "Gestern im TV "Hartz und Herzlich" ging es u.a. um Obdachlose in Pirmasens (wirtschaftlich langjährig abgehängte Region im Saarland). Ganz ehrlich... Ich hätte Angst, solchen Menschen meine Wohnung zu vermieten. Alkohol, Drogen, Gewalt und eine Vollkasko-Einstellung.....aber dennoch einen eigenen Schlafplatz im Obdachlosenasyl." - Genau das ist doch das Problem, man sieht nicht mehr den Menschen und dessen Probleme, sondern nur noch, dass er ein "versoffenes, heruntergekommenes, ungepflegtes, asoziales Wrack" ist. Diese Bevölkerungsschicht ist total unten angekommen und kommt nur noch in einem Obdachlosenasyl unter, welches wahrscheinlich auch noch tagsüber bei jeder Witterung verlassen frühzeitig werden muss. Dafür ist "Asyl" schon eine derb euphemistische Bezeichnung, ich würde dies lediglich als Schlafplatz bezeichnen.

Andererseits: Vielleicht wird das im TV, gerade von den privaten, nur noch besonders ausgeschmückt? Da hat ja ein gewisser Jan Böhmermann, in Verbindung mit einer anderen, von einem privaten TV-Sender ausgestrahlte Sendung, schon vor Jahren einen recht schönen Gegenbeweis bei einem öffentlich-rechtlichen TV-Sender erbracht. Leider tut sich bei solchen Sendungen nicht viel, ausser dass den TV-Anstalten da mal ganz sanft über die Finger gestreichelt und "Dudu!" gesagt wird... (D.h.: Die kritisierte Sendung läuft immernoch im TV!)

Dennoch glaube ich Ihnen, dass die von Ihnen vermietete Wohnung lediglich kostendeckend vermietet wird, also dürfte die in der Kaltmiete nur um die 270 Euro für 60 qm kosten. Die Frage ist, wer bezahlt, wenn diese Wohnung mal umfangreich saniert werden muss und für was ein Vermieter dann nnoch Wohnungen vermieten soll...

Ich habe sowohl für Ihre Situation als auch für die Situation beinahe jeden Alg-II-Empfängers verständniss, jedoch nicht für diese Art von Gesetzen. Also bin ich nicht auf Jendrickes Seite! Und Sie sind ja auch nur "eigentlich" auf Jendrickes Seite, wie Sie selber schreiben. Aber eigentlich möchten sie doch was ganz anderes sagen, oder?
Paulinchen
04.12.2019, 15.47 Uhr
Bis jetzt waren die Temperaturen...
... ja wie waren sie denn? Zumindest schon mal in dem Bereich, dass vorgestern, in der Nähe von Rostock, ein Obdachloser leider schon erfroren ist. Neben ihm stand, so die Mitteilung im MDR TV, ein Trolley voller leerer Pfandflaschen. Wo liegt die Stadt Rostock doch gleich? Ach ja, in einem der reichsten Länder unseres Planeten. Für mich ist der Satz :Niemand muß in Deutschland im Freien schlafen, genauso verlogen, wie dieser Satz : Niemand hat vor, ein Mauer zu bauen... Dafür kümmert sich Deutschland aber intensiv um die Rückkehrerin mit 4 Kindern, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und freiwillig nach Syrien ins Paradies gereist ist. Was versprach uns Herr Seehofer noch vor knapp einem halben Jahr? Wer für den IS gedient hat und neben dem deutschen Pass noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, dem wird der deutsche Pass abgenommen. Ist das jetzt verlogen oder nur nur eine Idee des Innenministers gewesen? Diese Weiber bekommen eine warme Bude samt Sippe und was hatte der Tote von Rostock?
Flitzpiepe
04.12.2019, 15.56 Uhr
@Spätzlevernichter / Pirmasens
liegt in Rheinland-Pfalz und nicht im Saarland.
Und ich dachte, dass Sie sich besser auskennen in Deutschland...
Alex Gösel
04.12.2019, 16.15 Uhr
Kleiner Nachtrag / Nachfrage
Die Redaktion der NNZ scheibt: "Anm. d. Red.: Für wie viele Personen die Möglichkeit der Notunterbringung im Stadtgebiet im vergangenen Jahr genutzt werden musste, war von der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht zu erfahren."

Weiß man denn mittlerweile wieviele Menschen die Notunterkünfte nutzen mussten oder hüllen sich die zuständigen Behörden immernoch in Schweigen?

In welchen Zustand sind die Notunterkünfte?
Gab oder gibt es Wasch- und Versorgungsmöglichkeiten? Wie sehen diese aus?

Bis wieviel Uhr müssen die Notunterkünfte in Stadt und Kreis Nordhausen verlassen werden? Was ist bei Schlechtwetter (Schnee, Regen) und bei extrem kalter Witterung?

Ist abzuschätzen, wieviele Menschen diesen Winter die Notunterkünfte nutzen müssen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn die Redaktion an diesem traurigen uns sensiblen Thema dranbleibt und weiter informiert!
Wolfi65
04.12.2019, 16.31 Uhr
@Paulinchen
Der Erfrorene Obdachlose glaubte wohl an versprochene blühenden Landschaften.
Und an einen vorhergesagten milden Winter, verursacht durch die CO2 Klimaerwärmung.
Zwei Grad Erderwärmung scheinen immer noch nicht zu reichen, dass Niemand unter einer Brücke in Deutschland erfrieren muss.
Also müssen noch mehr Treibhausgase ins Treibhaus geleitet werden, damit die Menschen nicht außerhalb von Suppenküchen und Obdachlosenheimen erfrieren können.
@Heimathistoriker
"Niemanden wird es nach der Wende in Deutschland schlechter gehen."
Herr Taft
04.12.2019, 16.42 Uhr
@Heimathistoriker...
Entscheidend ist.... nicht nur bei den ganz unten angekommenen... das eigene Engagement. Wer die Hilfsangebote nicht in Anspruch nimmt, dem kann natürlich auch nicht geholfen werden.

Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie schreiben, dass häufig nicht mehr der Mensch gesehen wird. Ich behaupte jedoch, dass es gerade in sozialer Hinsicht in Deutschland immer noch weit besser zugeht als in den meisten anderen Teilen der Welt. Nichts ist perfekt, auch bei uns nicht und schon gar nicht für jeden.

Was die betreffende Wohnung angeht... Renovierungskosten einkalkuliert.

Ich versuche mal morgen die hiesige Arge zu erreichen und zu dem Thema "unverschuldete 100%-Sanktionierung" befragen. Mal sehen, was ich dort erfahre.... Werde berichten.

Hinsichtlich der TV-Qualität haben Sie natürlich Recht... Das darf man nicht lles für bare Münze nehmen... erschreckend fand ich den Beitrag allerdings schon.
Alex Gösel
04.12.2019, 17.45 Uhr
Natürlich ist es...
so, dass jeder für sich selber Verantwortung zeigen muss, soweit gebe ich Ihnen ja recht.

Ja, das "soziale Netz" in Deutschland nähert sich gefühlsmässig anscheinend immer mehr an Amerika an. Ich denke, in einigen Jahren werden wir ähnliche Verhältnisse, Probleme und Kriminalitäten wie in den USA haben, da werden dann einige Zweit- oder gar Drittjobs machen müssen um "legal" zu überleben. Mal sehen, was dann einige sagen zu solchen Zuständen! Wie immer wollte dass dann niemand, aber es hatte auch niemand die Absicht eine Mauer zu errichten und von den Nationalsozialistischen Konzentrationslagern wusste auch niemand etwas...

Zum Thema "ARGE": zum einen heißt es schon seit einigen Jahren nicht mehr "ARGE" sondern "Jobcenter Nordhausen". Dieses aber nur nebenbei. Allerdings glaube ich nicht, dass gerade Sie dort eine derartige Auskunft bekommen werden, da dies unter anderem Datenschutzrechtliche belange tangieren könnte oder gar würde. Zum anderen habevn die Mitarbeiter speziell Donnerstag besseres zu tun, als mehr oder minder wichtige Fragen eines neugierigen Spätzlevernichters zu beantworten. Zudem haben Sie offensichtlich nicht den Status, um solche Fragen beantwortet zu bekommen, sonst würden Sie hier anders argumentieren. Außerdem: Glauben Sie wirklich von einer Behörde, die Arbeitslosenzahlen schönt gerade in diesem Falle die Wahrheit zu erfahren? Falls ja, dann sind Sie mehr als Naiv!

Klar ist es erschreckend, was das TV so zeigt, aber auch hier liegt die Wahrheit und vorallem die Wahl, ob man schauen will, beim Konsumenten, der ganz ungezwungen so etwas schäbiges zu konsumieren. Diese Zuschauer sind Leute, die wohl selber niemals in ihrem bisherigen Leben Wertschätzung gelernt oder gar erfahren haben und sich über das Schicksal "der Assis, die dort gezeigt werden" zu laben, um nicht zu schreiben, dass gerade diese Menschen total hilflos vorgeführt werden. (siehe dazu nochmals auf den von mir verwiesenen Böhmermann-Beitrag, den gibts auf Youtube nur mal zum Beispiel!)

Aber nichtsdestotrotz freue ich mich schon auf Ihre, hoffentlich wahrheitsgemäße Berichterstattung was ihnen das hiesige Jobcenter mitgeteilt hat!
Alex Gösel
05.12.2019, 16.27 Uhr
Nun?
Mittlerweile hat der Großteil des Nordhäuser Jobcenters, soweit ich weiß, Feierabend. Was haben Sie denn herausbekommen, werter schwäbischer Nudelfreund? Und wer gab Ihnen diese Informationen? Es würde mich unheimlich freuen, Ihre hoffentlich wahrheitsgemäße Antwort zu erfahren!
Herr Taft
06.12.2019, 08.25 Uhr
Nun!
Egal woher Ihr reges Interesse kommt, werter Heimathistoriker... Ich habe folgendes in Erfahrung gebracht:

Sanktionen werden nach Gesetz bei innerhalb verschiedener fristen wiederholten Verletzungen der Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers verhängt.... Also so schnell geht das offenbar nicht. Der Sachbearbeiter hat da wohl nicht wirklich einen Ermessensspielraum, er muss halt sanktionieren, da er sonst gegen das Gesetz verstößt. Es ist auch tatsächlich so, dass es keine 100%-Sanktionen mehr gibt (wobei dabei wohl das Geld für die Wohnung auch nicht gestrichen wurde - jedenfalls habe ich das so verstanden). Es darf wohl nur bis maximal 60% der Regelbezüge sanktioniert werden. Unverschuldet dürfte danach kein H4-Empfänger in eine Sanktion kommen.

Natürlich hab ich den Mitarbeiter nicht zu den persönlichen Angelegenheiten meiner Mieterin befragt, die hat sie mir selbst offengelegt, als sie den Vertrag unterschrieben hat... Und natürlich habe ich auch nicht mit dem "Arbeitsamt-Jobcenter-Arge-egal, wie das Kind heißt" - Nordhausen gesprochen. Mir ging es nur um die generelle Vorgehensweise.
Alex Gösel
06.12.2019, 12.51 Uhr
Werter Nudelesser,
Sie schrieben am 04. 12. 2019, und ich zitiere Sie: "Ich versuche mal morgen die hiesige Arge zu erreichen und zu dem Thema "unverschuldete 100%-Sanktionierung" befragen. Mal sehen, was ich dort erfahre.... Werde berichten."

Heute, am 06. 12. 2019 schreiben Sie, und ich zitiere wieder Sie: "Und natürlich habe ich auch nicht mit dem "Arbeitsamt-Jobcenter-Arge-egal, wie das Kind heißt" - Nordhausen gesprochen."

Also entweder Sie habe "irgendjemanden auf der Straße" befragt oder Sie lassen sich hier einfach etwas einfallen oder Sie leben wirklich auf dem Mond. Bei Ihnen habe ich das Gefühl, dass Sie hier nur Phrasen von sich geben, ohne wirklich informiert zu sein oder dass Sie sich wirklich sehr leicht "einen Bären aufbinden" lassen. Vielleicht ist es aber auch nur Bequemlichkeit Ihrerseits.

Aber, um Sie mal aufzuklären wie das bei einer 100%-Santion ist oder war: "so kann Ihnen das Arbeitslosengeld 2 durch Sanktionen zu 100 % gestrichen werden. Das bedeutet: Sie erhalten weder den monatlichen Regelsatz ausbezahlt noch die Kosten für die Unterkunft und Heizung erstattet. In solchen Fällen finden sich Hartz-4-Empfänger oft an der Grenze zur Armut und Obdachlosigkeit wieder." (Quelle: https://www.hartz4.org/100-prozent-sanktion/)

Und falls Sie wirklich glauben, wenn man Ihren Äusserungen glauben, werter Nudelfreund, schenkt, dass Sie die volle Wahrheit erfahren haben, dann sind Sie nicht nur Naiv, sondern auch noch ...!

Es passieren ständig und speziell bei den Sanktionen Fehler, nicht nur im Jobcenter Nordhausen, sondern BUNDESWEIT.

Noch etwas: zu den persönlichen Angelegenheiten irgendeines Alg2-Empfängers werden gerade SIE nichts erfahren, dafür gibt es glücklicherweise noch den Datenschutz, auch wenn der öfters seitens des Jobcenters gebrochen wird. (Selber schon mehrfach erlebt, dort liegen einfach mal so diverse Unterlagen eines anderen Betroffenen offen und für jeden einsehbar rum, erst gestern zweimal bei zwei verschiedenen Sachbearbeitern gesehen.)

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, woher mein Wissen kommt: Ich begleite desöfteren Alg2-Empfänger als Beistand zum Jobcenter und die vollkommen Ehrenamtlich und UNENTGELTLICH!
tannhäuser
06.12.2019, 13.38 Uhr
Nicht zu vergessen...
...die unsägliche Entmündigung von erwachsen (!) Menschen unter 25, die keine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden dürfen und in der Wohnung der Eltern hocken bleiben müssen.

Oder wurde das geändert? Vielleicht auch, dass die Ehefrau eines Arbeitnehmers mit Mindestlohn kein ALG2 bekommt?

Sie werden mir ja richtig sympathisch, Heimathistoriker. Ebenso wie Sie habe ich meine Erfahrungen gesammelt, weil ich mich mit Betroffenen unterhalte und diese bei Notwendigkeit begleite.

Und wenn noch das Thema "Integration von Schwerbehinderten" zur Sprache kommt, werde ich richtig wütend auf die 100 verschiedenen SGB und die darin früher enthaltenen und jetzt verschwundenen Paragrafen.
Herr Taft
06.12.2019, 14.35 Uhr
@heimathistoriker????
... Warum so angefressen? Ich habe gesagt, dass ich das klären wollte - nicht, dass ich direkt und sofort berichten werde.

Ich habe wie angekündigt beim hiesigen Jobcenter angerufen (und das ist nun mal nicht Ndh). Nach Fehlern habe ich nicht gefragt, sondern nur danach unter welchen Voraussetzungen eine 100%-sanktion möglich ist. Hatte ich doch alles beschrieben. Wie kommen Sie darauf, dass ich etwas über einen bestimmten Alg2-Empfänger in Erfahrung bringen will? Das muss und brauche ich gar nicht.

Ich verstehe auch nicht, warum Sie mich hier persönlich angreifen... Nach meiner Erfahrung, stehen derartige verbale Attacken am Ende der Argumentationskette.

Und ja, Sie haben Recht, was Alg2 betrifft, bin ich nicht wirklich informiert, deswegen habe ich ja gefragt... Und ich habe auch erklärt, wieso: Alg2-empfangende Mieterin. Aussage war, bei 100%-sanktion geht auch der Vermieter leer aus.... Und genau das wollte ich klären. Haben Sie es jetzt endlich?

Bitte nicht so viel interpretieren... Und schnell beruhigen (Valium soll helfen).

Und dann ein schönes, entspanntes Wochenende genießen.
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Anm. d. Red.: Die Diskussion ist beendet
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