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Do, 16:11 Uhr
27.04.2017
Auf Kosten des Steuerzahlers

Zwei Tonnen Müll wurden beseitigt

Illegale Ablagerungen von Abfällen sind eine Problematik, die das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie des Landratsamtes Nordhausen nahezu täglich beschäftigt. Wir haben einige Fällen zusammengestellt...


So waren zwei Mitarbeiter erst kürzlich für die Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle zwischen Niedersachswerfen und Woffleben, am Kohnstein, unterwegs.

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Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Bauhofs Niedersachswerfen haben sie eine Vielzahl von illegal abgelagerten Mengen Asbest, Teerpappe und Beton sowie diverser Hausmüll, Folien, Verpackungsabfälle und Sperrmüll eingesammelt. Insgesamt kamen dabei rund zwei Tonnen Müll zusammen, die anschließend ordnungsgemäß auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode entsorgt wurden.

Die Kosten für die Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung muss der Landkreis Nordhausen und damit die Allgemeinheit tragen, da der oder die Verursacher bisher nicht ermittelt werden konnten. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie bedankt sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz“ für die Unterstützung durch die Bereitstellung eines Fahrzeuges sowie Personal des Bauhofes Niedersachswerfen.

Die zunehmende illegale Ablagerung beispielsweise von Bauschutt, Garten- und tierischen Abfällen an der Zorge unterhalb des Kohnsteins ist auch deshalb problematisch, weil sich hier ein öffentlicher Versorgungsbrunnen und damit Trinkwasserschutzzonen befinden.

Künftig plant das Landratsamt in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen. Zeugen, die Hinweise zu illegalen Abfallablagerungen bzw. zu den Verantwortlichen geben können, wenden sich bitte an das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie unter 03631 91431-16. Ablagerungen von Abfällen außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Angesichts der am Standort Teichstraße möglichen Kontamination von Boden und Grundwasser kann zudem der Straftatbestand erfüllt sein.
Zwei Tonnen Abfall entsorgt (Foto: J. Piper)
Zwei Tonnen Abfall entsorgt (Foto: J. Piper)
Zwei Tonnen Abfall entsorgt (Foto: J. Piper)
Zwei Tonnen Abfall entsorgt (Foto: J. Piper)
Autor: red

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