Sa, 09:04 Uhr
18.06.2016
Hausratversicherung:
Mobiler Schutz im Urlaub
Gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls sind rund 80 Prozent aller Haushalte versichert. Was Viele nicht wissen: Auch im Urlaub ist ihre Hausratversicherung dabei - in Form der sogenannten Außenversicherung...
In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden (Foto: HDI)
Eine Urlaubsreise ist das klassische Beispiel: Von der Bekleidung bis hin zu mobilen Endgeräten oder der Kameraausrüstung - hier geht Hausrat mit einem gewissen Wert "auf Tour". Die Außenversicherung schützt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. "Vorübergehend" bedeutet hierbei in der Regel: bis zu drei Monaten. Dieser mobile Schutz ist Bestandteil der Hausratversicherung und er tritt automatisch in Kraft, wenn Teile des Hausrats mitgeführt werden.
Ob Brand oder Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen: Das Urlaubsgepäck ist auch in Hotelzimmern oder Ferienhäusern und -wohnungen versichert. Und zwar gegen die Gefahren und Schäden, die auch von der heimischen Hausratversicherung abdeckt sind. Die Versicherungssumme für den mobilen Schutz ist begrenzt - abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Hausratversicherung.
Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG, erklärt: "Die Außenversicherung gilt weltweit. In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden und der Hausratversicherer benötigt einen Nachweis über die entwendeten Sachen und ihren Wert. Hilfreich sind Fotos von Tatort und Einbruchspuren."
Autor: nnz
In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden (Foto: HDI)
Eine Urlaubsreise ist das klassische Beispiel: Von der Bekleidung bis hin zu mobilen Endgeräten oder der Kameraausrüstung - hier geht Hausrat mit einem gewissen Wert "auf Tour". Die Außenversicherung schützt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. "Vorübergehend" bedeutet hierbei in der Regel: bis zu drei Monaten. Dieser mobile Schutz ist Bestandteil der Hausratversicherung und er tritt automatisch in Kraft, wenn Teile des Hausrats mitgeführt werden.
Ob Brand oder Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen: Das Urlaubsgepäck ist auch in Hotelzimmern oder Ferienhäusern und -wohnungen versichert. Und zwar gegen die Gefahren und Schäden, die auch von der heimischen Hausratversicherung abdeckt sind. Die Versicherungssumme für den mobilen Schutz ist begrenzt - abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Hausratversicherung.
Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG, erklärt: "Die Außenversicherung gilt weltweit. In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden und der Hausratversicherer benötigt einen Nachweis über die entwendeten Sachen und ihren Wert. Hilfreich sind Fotos von Tatort und Einbruchspuren."


