Mo, 06:49 Uhr
31.08.2015
Einfach zugeschüttet
Verstoß gegen Naturschutzgesetz
Mehrere Ameisenhaufen erfreuten Spaziergänger und Naturfreunde seit vielen Jahren am Stempedaer Marktweg, unweit des Sportplatzes Steigerthal. Obwohl sie nach Bundesnaturschutzgesetz besonderen Schutz genießen, wurde mindestens einer von ihnen weitestgehend zugeschüttet...
Dies bemerkte ich am 28. August, als ich mich auf dem Weg zu einer von mir zu pflegenden Naturschutzfläche befand. Auf rund zehn Meter Länge wurde Bodenmaterial abgelagert bzw. an den Wegrand geschoben.
Dabei gelangte mindestens ein Ameisenhauen zu etwa 4/5 unter den Abraum. Derartige Eingriffe sind in Naturschutzgebieten wie dem Alten Stolberg verboten bzw. genehmigungspflichtig, zudem ist die Zerstörung bzw. Beeinträchtigung der Neststruktur der Waldameisen gesetzlich streng untersagt (§ 44 BNatSchG).
Meinem Wissen nach befanden sich am Wegrand zwei auffallend große Ameisenhaufen. Fotografisch beweisen kann ich nur die Fastzerstörung eines Haufens. Dieser hatte einen Durchmesser am Fuß von geschätzten zwei Metern. Das erste Foto entstand am 4. Juni vergangenen Jahres,die beiden anderen nach dem Überschütten am 28. August 2015.
Hinweise über die möglichen Verursacher sollten der Unteren Naturschutzbehörde zur Ahndung mitgeteilt werden. Vielleicht haben die nnz-Leserinnen und –leser ja entsprechende Aktivitäten am Stempedaer Marktweg bemerkt. Diese würden sicher auch die Leserschaft interessieren. Zudem wäre die Antwort auf die Frage interessant, ob ein weiterer großer Ameisenhauen vollständig verschüttet wurde.
Bodo Schwarzberg
Autor: redDies bemerkte ich am 28. August, als ich mich auf dem Weg zu einer von mir zu pflegenden Naturschutzfläche befand. Auf rund zehn Meter Länge wurde Bodenmaterial abgelagert bzw. an den Wegrand geschoben.
Dabei gelangte mindestens ein Ameisenhauen zu etwa 4/5 unter den Abraum. Derartige Eingriffe sind in Naturschutzgebieten wie dem Alten Stolberg verboten bzw. genehmigungspflichtig, zudem ist die Zerstörung bzw. Beeinträchtigung der Neststruktur der Waldameisen gesetzlich streng untersagt (§ 44 BNatSchG).
Meinem Wissen nach befanden sich am Wegrand zwei auffallend große Ameisenhaufen. Fotografisch beweisen kann ich nur die Fastzerstörung eines Haufens. Dieser hatte einen Durchmesser am Fuß von geschätzten zwei Metern. Das erste Foto entstand am 4. Juni vergangenen Jahres,die beiden anderen nach dem Überschütten am 28. August 2015.
Hinweise über die möglichen Verursacher sollten der Unteren Naturschutzbehörde zur Ahndung mitgeteilt werden. Vielleicht haben die nnz-Leserinnen und –leser ja entsprechende Aktivitäten am Stempedaer Marktweg bemerkt. Diese würden sicher auch die Leserschaft interessieren. Zudem wäre die Antwort auf die Frage interessant, ob ein weiterer großer Ameisenhauen vollständig verschüttet wurde.
Bodo Schwarzberg





