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Do, 12:40 Uhr
24.07.2014

Das Wehr muss geöffnet werden?

Noch immer ist das Wehr an der Ellermühle geschlossen, doch es sollte bald wieder geöffnet werden. Sagt das Landesverwaltungsamt...


Vor einer Woche hatte die nnz in Richtung Weimar eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt geschickt.

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Wir hatten um eine Stellungnahme zu folgendem Fakt gebeten: Die Stadt Nordhausen vertritt den Standpunkt, dass die Klage eine aufschiebende Wirkung habe und der Turbinenbetreiber nicht abzuschiebern brauche. Wir bitten deshalb aus Sicht der oberen Wasserbehörde um Aufklärung, da durch das Abschiebern der Stadt Nordhausen Schaden entstehen könnte.

Genau eine Woche benötigte die Pressestelle in Weimar, um folgende Antwort nach Nordhausen zu schicken. Dieser 5. Nachtrag ist mit dem Schutz des FFH-Gebietes „Zorge“ begründet. Und weiter heißt es: Dem Betreiber der Ellermühle war bekannt, dass der 5. Nachtrag noch nicht bestandskräftig geworden ist. Er hatte sich allerdings selbst dazu entschieden, von dem Recht zur Wasserentnahme aus der Zorge keinen Gebrauch zu machen.

Das heißt also, die Klage der Stadt Nordhausen gegen den 5. Nachtrag hatte eine aufschiebende Wirkung und das Wehr hätte nicht geschlossen werden dürfen. Jetzt also sind die Turbinenbetreiber und die Untere Wasserbehörde im Landratsamt am Zuge. Man wird sehen, wie lange man zum Öffnen des Wehres braucht.
Peter-Stefan Greiner

Kurz nach der Veröffentlichung dieses Beitrages in der nnz, hat die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes ihr Statement ergänzt: Unabhängig von dem 5. Nachtrag ist es der Ellermühle bereits seit dem bestandskräftigen 1. Nachtrag vom 3. August 2009 nicht gestattet, Wasser aus Der Zorge zu entnehmen, wenn der Abfluss in der Zorge kleiner oder gleich 520 l/s beträgt. Insoweit liegt es bei dem derzeitigen niedrigen Abfluss in der Zorge Nicht in der Entscheidungsgewalt des Betreibers der Ellermühle, Wasser über den Mühlgraben in den Gondelteich abzugeben. Derzeit liegt der Durchfluss an der Messstelle der Zorge unter 500 Liter pro Sekunde. Bleibt allerdings die Frage, warum in den Jahren seit 2009 bei ähnlich niedrigem Durchfluss nicht abgeschiebert wurde...
Autor: red

Kommentare
Otto Eckeblitz
24.07.2014, 11.40 Uhr
Weg mit dem Landesverwaltungsamt
Da kann einen schlecht werden mit diesem Landesverwaltungsamt. Weg mit dieser behörde da hat unser Finanzminister genug Gelder um Schulden zu Bezahlen.
Matthi
24.07.2014, 12.08 Uhr
Übersetzung Landesverwaltungsamt: "Frohe Zukunft" hätte Wehr nicht schließen müssen
Ich übersetze mal, was das Landesverwaltungsamt hier schreibt: Die Betreiber der Ellernmühle (Frohe Zukunft) hätten das Wehr gar nicht schließen müssen.Haben es aber getan.

Sie dürften es also sofort wieder öffnen. Warum tun sie es nicht?
undCO
24.07.2014, 12.35 Uhr
vielleicht klemmt es ....
....auf das Wehr , sofort. War eben im Stadtpark , der Gondelteich halb leer (gondeln nicht mehr möglich) , kaum Wasser im Biotop , geschweige vom Bachlauf durch das Tiergehege. Sollte es an den Baumaßnahmen der "Frohe Zukunft" liegen , wäre es einen Schande!!!!!
I.H.
24.07.2014, 13.19 Uhr
So schließt sich der Kreis
Streiche Nachtrag 5 - setze Nachtrag 1. Das Beamten-Mikado geht weiter.
Flitzpiepe
24.07.2014, 15.35 Uhr
Komisch
Ich war eben auch am Gondelteich. Er ist definitiv nicht halb leer. Sogar die Fontäne war an. Und wenn ich den Wirt richtig verstanden habe, hätte man auch gondeln können.
Matthi
24.07.2014, 16.24 Uhr
Übersetzung Landesverwaltungsamt II: "Frohe Zukunft" musste Wehr schließen
So viel zum Thema Rechtssicherheit. Was ist der wahre Grund für das Umsteuern des Landesverwaltungsamtes?
sei fair
26.07.2014, 10.19 Uhr
Klarheit in Sachen Mühlgraben
Man kann das Wehr der Ellermühle technisch weder öffnen noch schließen - es geht sowieso um ein ganz anderes Bauwerk, nämlich ein Schütz - jedoch auch garnicht um das aktuell fotografierte und wegen Reparatur mit Säcken abgedichtete Einlaufschütz zum Mühlgraben. Es ist auch völlig egal ob der 5. Nachtrag zum Erstbescheid aufgehoben wird, denn aufgrund seit Jahren andauernder "Aktivitäten" des Nordhäuser Angelfischereivereins sah sich das Landesverwaltungsamt gehalten insgesamt 5 Nachträge zum Bescheid für die Kleinwasserkraftanlage der Frohen Zukunft zu erstellen. Die 4 weiteren Nachträge verbieten dem Besitzer trotzdem das öffnen eines bestimmten Schützes. Solange nicht deutlich mehr als 520l/sec - und das auf längere Sicht - in der Zorge fließen, darf der Betreiber kein Wasser in den Mühlgraben lassen. Turbinen laufen bei diesen geringen Mengen sowieso nicht. Unsere simplen Vorschläge zur Klärung wurden vom Landesverwaltungsamt im Rechtsstreit der Behörden vor Gericht abgelehnt. Behördenmachtkampf und Angelfischereiverein werden uns noch eine Zeit lang beschäftigen.
Der Betreiber
Babette Klingert
27.07.2014, 08.16 Uhr
Was hat der Ellernmühlenbetreiber gegen die Angler?
Was haben die Ellernmühlenbetreiber eigentlich gegen die Nordhäuser Angler, dass sie sich so spöttisch ("werden uns noch eine Weile beschäftigen") äußern?

Wer sind eigentlich die Betreiber der Ellernmühle? Das Kinderhospiz in Tambach-Dietharz oder das Kinderheim "Frohe Zukunft". Oder sind beide identisch?
U. Alukard
28.07.2014, 23.36 Uhr
Wem nützt es
Das ist doch die Frage die alles beantwortet. Die Fische suchen sich doch selbst den besten Ort für sich. Die Turbine geht nicht bei Niedrigwasser. Bis jetzt hat nur der Park unter der Schließung gelitten. Also: Bitte alle Fakten auf den Tisch so dass die Spekulationen aufhören!
Keiner handelt sich freiwillig Ärger ein. Wem ist nun darangelegen den Wasserdurchfluss zu verhindern?
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