Das Wehr muss geöffnet werden?
Donnerstag, 24. Juli 2014, 12:40 Uhr
Noch immer ist das Wehr an der Ellermühle geschlossen, doch es sollte bald wieder geöffnet werden. Sagt das Landesverwaltungsamt...
Vor einer Woche hatte die nnz in Richtung Weimar eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt geschickt.
Wir hatten um eine Stellungnahme zu folgendem Fakt gebeten: Die Stadt Nordhausen vertritt den Standpunkt, dass die Klage eine aufschiebende Wirkung habe und der Turbinenbetreiber nicht abzuschiebern brauche. Wir bitten deshalb aus Sicht der oberen Wasserbehörde um Aufklärung, da durch das Abschiebern der Stadt Nordhausen Schaden entstehen könnte.
Genau eine Woche benötigte die Pressestelle in Weimar, um folgende Antwort nach Nordhausen zu schicken. Dieser 5. Nachtrag ist mit dem Schutz des FFH-Gebietes Zorge begründet. Und weiter heißt es: Dem Betreiber der Ellermühle war bekannt, dass der 5. Nachtrag noch nicht bestandskräftig geworden ist. Er hatte sich allerdings selbst dazu entschieden, von dem Recht zur Wasserentnahme aus der Zorge keinen Gebrauch zu machen.
Das heißt also, die Klage der Stadt Nordhausen gegen den 5. Nachtrag hatte eine aufschiebende Wirkung und das Wehr hätte nicht geschlossen werden dürfen. Jetzt also sind die Turbinenbetreiber und die Untere Wasserbehörde im Landratsamt am Zuge. Man wird sehen, wie lange man zum Öffnen des Wehres braucht.
Peter-Stefan Greiner
Kurz nach der Veröffentlichung dieses Beitrages in der nnz, hat die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes ihr Statement ergänzt: Unabhängig von dem 5. Nachtrag ist es der Ellermühle bereits seit dem bestandskräftigen 1. Nachtrag vom 3. August 2009 nicht gestattet, Wasser aus Der Zorge zu entnehmen, wenn der Abfluss in der Zorge kleiner oder gleich 520 l/s beträgt. Insoweit liegt es bei dem derzeitigen niedrigen Abfluss in der Zorge Nicht in der Entscheidungsgewalt des Betreibers der Ellermühle, Wasser über den Mühlgraben in den Gondelteich abzugeben. Derzeit liegt der Durchfluss an der Messstelle der Zorge unter 500 Liter pro Sekunde. Bleibt allerdings die Frage, warum in den Jahren seit 2009 bei ähnlich niedrigem Durchfluss nicht abgeschiebert wurde...
Autor: redVor einer Woche hatte die nnz in Richtung Weimar eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt geschickt.
Wir hatten um eine Stellungnahme zu folgendem Fakt gebeten: Die Stadt Nordhausen vertritt den Standpunkt, dass die Klage eine aufschiebende Wirkung habe und der Turbinenbetreiber nicht abzuschiebern brauche. Wir bitten deshalb aus Sicht der oberen Wasserbehörde um Aufklärung, da durch das Abschiebern der Stadt Nordhausen Schaden entstehen könnte.
Genau eine Woche benötigte die Pressestelle in Weimar, um folgende Antwort nach Nordhausen zu schicken. Dieser 5. Nachtrag ist mit dem Schutz des FFH-Gebietes Zorge begründet. Und weiter heißt es: Dem Betreiber der Ellermühle war bekannt, dass der 5. Nachtrag noch nicht bestandskräftig geworden ist. Er hatte sich allerdings selbst dazu entschieden, von dem Recht zur Wasserentnahme aus der Zorge keinen Gebrauch zu machen.
Das heißt also, die Klage der Stadt Nordhausen gegen den 5. Nachtrag hatte eine aufschiebende Wirkung und das Wehr hätte nicht geschlossen werden dürfen. Jetzt also sind die Turbinenbetreiber und die Untere Wasserbehörde im Landratsamt am Zuge. Man wird sehen, wie lange man zum Öffnen des Wehres braucht.
Peter-Stefan Greiner
Kurz nach der Veröffentlichung dieses Beitrages in der nnz, hat die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes ihr Statement ergänzt: Unabhängig von dem 5. Nachtrag ist es der Ellermühle bereits seit dem bestandskräftigen 1. Nachtrag vom 3. August 2009 nicht gestattet, Wasser aus Der Zorge zu entnehmen, wenn der Abfluss in der Zorge kleiner oder gleich 520 l/s beträgt. Insoweit liegt es bei dem derzeitigen niedrigen Abfluss in der Zorge Nicht in der Entscheidungsgewalt des Betreibers der Ellermühle, Wasser über den Mühlgraben in den Gondelteich abzugeben. Derzeit liegt der Durchfluss an der Messstelle der Zorge unter 500 Liter pro Sekunde. Bleibt allerdings die Frage, warum in den Jahren seit 2009 bei ähnlich niedrigem Durchfluss nicht abgeschiebert wurde...
