Do, 13:05 Uhr
17.07.2014
"Wir überwachen nur"
Dem Nordhäuser Stadtpark geht das Wasser aus. Während dessen schieben sich die Behörden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu...
Mitten drin in diesem Verwaltungsdesaster ist die Turbinengesellschaft Ellermühle GmbH. Sie erhielt im Oktober 2008 den Genehmigungsbescheid der Oberen Wasserbehörde (OWB) zur Sanierung und zum Betrieb der Wasserkraftanlage, teilt die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landratsamtes mit.
Inzwischen gibt es fünf Nachträge zu diesem Bescheid. Alle Nachträge sind von Thüringer Landesverwaltungsamt als OWB erlassen. Der UWB ist lediglich die Überwachung der Anlage übertragen worden. Der 5. Nachtrag zum Bescheid regelt die Wehrsteuerung bei Niedrigwasser. Der Bescheid enthält folgende Regelungen:
Die Stadt Nordhausen hat beim Verwaltungsgericht Weimar im Sommer 2013 Klage gegen den Nachtrag zum Bescheid eingereicht (Verwaltungsstreitsache Stadt Nordhausen / Freistaat Thüringen Az.: 3 K 620/13 We).
Jeweils mit E-Mail vom 13. und 15. Juni hat die Turbinengemeinschaft Ellermühle die Absenkung der Schlauchwehre mit dem Hinweis, dass der Stadtpark nicht mehr versorgt wird, bei der OWB, der UWB und bei der Stadt Nordhausen angezeigt. Eine Aufforderung zu dieser Handlung ist seitens der UWB nicht ergangen.
Die Stadtverwaltung allerdings hatte der nnz noch gestern mitgeteilt, von einem Abschiebern des Mühlgrabens völlig überrascht gewesen zu sein.
Autor: redMitten drin in diesem Verwaltungsdesaster ist die Turbinengesellschaft Ellermühle GmbH. Sie erhielt im Oktober 2008 den Genehmigungsbescheid der Oberen Wasserbehörde (OWB) zur Sanierung und zum Betrieb der Wasserkraftanlage, teilt die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landratsamtes mit.
Inzwischen gibt es fünf Nachträge zu diesem Bescheid. Alle Nachträge sind von Thüringer Landesverwaltungsamt als OWB erlassen. Der UWB ist lediglich die Überwachung der Anlage übertragen worden. Der 5. Nachtrag zum Bescheid regelt die Wehrsteuerung bei Niedrigwasser. Der Bescheid enthält folgende Regelungen:
- Ab einer Durchflussmenge von unter 800 l/s am Pegel Nordhausen und ungünstigen Wetteraussichten (Trockenperiode) ist das nördliche Schlauchwehr in Abstimmung mit der UWB abzusenken.
- Ab einer Durchflussmenge unter 520 l/s am Pegel Nordhausen, ist zusätzlich das Schütz am Abgang des Mühlgrabens zum Kraftwerk zu schließen.
Die Stadt Nordhausen hat beim Verwaltungsgericht Weimar im Sommer 2013 Klage gegen den Nachtrag zum Bescheid eingereicht (Verwaltungsstreitsache Stadt Nordhausen / Freistaat Thüringen Az.: 3 K 620/13 We).
Jeweils mit E-Mail vom 13. und 15. Juni hat die Turbinengemeinschaft Ellermühle die Absenkung der Schlauchwehre mit dem Hinweis, dass der Stadtpark nicht mehr versorgt wird, bei der OWB, der UWB und bei der Stadt Nordhausen angezeigt. Eine Aufforderung zu dieser Handlung ist seitens der UWB nicht ergangen.
Die Stadtverwaltung allerdings hatte der nnz noch gestern mitgeteilt, von einem Abschiebern des Mühlgrabens völlig überrascht gewesen zu sein.

