Mo, 18:58 Uhr
09.01.2012
Intransparent und Abzocke?
Haben Sie auch gerade die Abrechunung des Wasserverbandes bekommen? Und alles ok - alles verstanden? Also bei mir steht jetzt ein großes Fragezeichen, schreibt Andreas Klaschka der nnz-Redaktion. Wir haben beim Wasserverband Nordhausen nachgefragt...
Wieso steigt die Grundgebühr (Netto) von € 91,56 über € 126,54 auf € 161,52 ab dem 1.1.2012? Die Rechnung verweist auf die Gebührensatzung. Ein hilfreicher Blick in die Gebührensatzung also: - da steht nur lapidar im § 3 Abs. 2 für die Grundgebühr wird der Betrag von xx,xx €/Jahr zugrunde gelegt. Ansonsten ist die Formel, die keiner versteht unverändert.
Wieso also die Fast-Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren? Welche Vorhaltekosten für die Wasserversorgung sind derart gestiegen? Was wird in die Vorhaltekosten einbezogen? Personalkosten, Investitionen, Erkundungskosten - der Kunde darf raten und vermuten. Vielleicht könnten sich die Verantwortlichen des Wasserverbandes mal verständlich zu der Thematik erklären.
Andreas Klaschka
Diesem Schritt gingen 13 Jahre stabile Gebühren voraus. Natürlich sind in diesem langen Zeitraum die Kosten stetig gestiegen. Auch der Wasserverband als öffentlich rechtliches Unternehmen muss wirtschaftlich arbeiten und kann seinen Betrieb nicht außerhalb der Gesetze der Marktwirtschaft, die nun einmal in der Bundesrepublik Deutschland gelten, führen.
Interessierte Bürger konnten sich im Sommer ausführlich in der Presse darüber informieren, dass und warum der WVN seine Grundgebühren erhöht hat. Natürlich hat der Verband auch telefonisch auf die Anfragen der Bevölkerung geantwortet. Überrascht sollte also eigentlich niemand sein.
Autor: nnzWieso steigt die Grundgebühr (Netto) von € 91,56 über € 126,54 auf € 161,52 ab dem 1.1.2012? Die Rechnung verweist auf die Gebührensatzung. Ein hilfreicher Blick in die Gebührensatzung also: - da steht nur lapidar im § 3 Abs. 2 für die Grundgebühr wird der Betrag von xx,xx €/Jahr zugrunde gelegt. Ansonsten ist die Formel, die keiner versteht unverändert.
Wieso also die Fast-Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren? Welche Vorhaltekosten für die Wasserversorgung sind derart gestiegen? Was wird in die Vorhaltekosten einbezogen? Personalkosten, Investitionen, Erkundungskosten - der Kunde darf raten und vermuten. Vielleicht könnten sich die Verantwortlichen des Wasserverbandes mal verständlich zu der Thematik erklären.
Andreas Klaschka
Und hier die Antwort des Verbandes:
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes hat am 27.06.2011 einstimmig eine zweistufige Erhöhung der Grundgebühr beschlossen. Die neuen Gebühren wurden am 13.07.2011 von der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen genehmigt; die neue Gebührensatzung wurde am 20.07.2011 im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen veröffentlicht und trat am Tag danach in Kraft.Diesem Schritt gingen 13 Jahre stabile Gebühren voraus. Natürlich sind in diesem langen Zeitraum die Kosten stetig gestiegen. Auch der Wasserverband als öffentlich rechtliches Unternehmen muss wirtschaftlich arbeiten und kann seinen Betrieb nicht außerhalb der Gesetze der Marktwirtschaft, die nun einmal in der Bundesrepublik Deutschland gelten, führen.
Interessierte Bürger konnten sich im Sommer ausführlich in der Presse darüber informieren, dass und warum der WVN seine Grundgebühren erhöht hat. Natürlich hat der Verband auch telefonisch auf die Anfragen der Bevölkerung geantwortet. Überrascht sollte also eigentlich niemand sein.
Kommentare
Gudrun1974
09.01.2012, 20.54 Uhr
Wer ist Mitglied der Verbandsversammlung?
Darf man erfahren, wer in der Verbandsversammlung Mitglied ist wer also die happige Erhöhung zu verantworten hat? Eine Diskussion bzw. Debatte im Vorfeld der Erhöhung habe ich weder bei den Stadtverordneten noch beim Kreistag mitbekommen.
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altmeister
09.01.2012, 21.17 Uhr
Da haben wir es!
Natürlich war es eine Leistung über den langen Zeitraum die Gebühren stabil zu halten. Aber den Aussagen der Wasserwirtschaft ist doch einiges anzumerken:
1. Das Leitungsnetz ist nicht auf einmal so schnell gealtert, die Investitionskosten waren planbar. Es hätten über die Jahre entsprechende Rücklagen gebildet werden müssen, einhergehend mit einer entsprechenden Preisgestaltung.
2. Bedeutet Marktwirtschaft auch in einem wirtschaftlichen Wettstreit zu stehen, was bei Wasserver- und -entsorgung nicht der Fall ist.
3. Ist eine Erhöhung nur über die Grundgebühr eine nicht marktwirtschaftliche Variante, welche nur in Frage kommt, wenn keine Alternative einer Versorgung zur Verfügung steht.
4. Wo bleiben die Vorteile des Zusammenlegens der vielen einzelnen Versorger bzgl. Verwaltungseinsparung, Vorhaltung der Technik und optimierter Personalverfügbarkeit?
5. Ist die pauschalierte Lösung, dass, egal wieviel einen Hausanschluß nutzen, immer der gleiche Grundbetrag gezahlt werden muß, eine Benachteiligung kleinerer Gebäude und ein bevorteilen der großen Vermieter, da sich damit auch ein viel geringerer Wert pro Bewohner bei der Umlage ergibt.
Vielleicht ist da mal etwas Umdenken vor allem bzgl. der pauschalen Grundgebühr möglich, da gerade in diesem Fall für ein kleines Haus die Preissteigerung doch immens ausfällt und eine Staffelung nach Abnehmerzahl die gerechtere Lösung bedeutet hätte.
1. Das Leitungsnetz ist nicht auf einmal so schnell gealtert, die Investitionskosten waren planbar. Es hätten über die Jahre entsprechende Rücklagen gebildet werden müssen, einhergehend mit einer entsprechenden Preisgestaltung.
2. Bedeutet Marktwirtschaft auch in einem wirtschaftlichen Wettstreit zu stehen, was bei Wasserver- und -entsorgung nicht der Fall ist.
3. Ist eine Erhöhung nur über die Grundgebühr eine nicht marktwirtschaftliche Variante, welche nur in Frage kommt, wenn keine Alternative einer Versorgung zur Verfügung steht.
4. Wo bleiben die Vorteile des Zusammenlegens der vielen einzelnen Versorger bzgl. Verwaltungseinsparung, Vorhaltung der Technik und optimierter Personalverfügbarkeit?
5. Ist die pauschalierte Lösung, dass, egal wieviel einen Hausanschluß nutzen, immer der gleiche Grundbetrag gezahlt werden muß, eine Benachteiligung kleinerer Gebäude und ein bevorteilen der großen Vermieter, da sich damit auch ein viel geringerer Wert pro Bewohner bei der Umlage ergibt.
Vielleicht ist da mal etwas Umdenken vor allem bzgl. der pauschalen Grundgebühr möglich, da gerade in diesem Fall für ein kleines Haus die Preissteigerung doch immens ausfällt und eine Staffelung nach Abnehmerzahl die gerechtere Lösung bedeutet hätte.
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