nnz-online

Intransparent und Abzocke?

Montag, 09. Januar 2012, 18:58 Uhr
Haben Sie auch gerade die Abrechunung des Wasserverbandes bekommen? Und alles ok - alles verstanden? Also bei mir steht jetzt ein großes Fragezeichen, schreibt Andreas Klaschka der nnz-Redaktion. Wir haben beim Wasserverband Nordhausen nachgefragt...


Wieso steigt die Grundgebühr (Netto) von € 91,56 über € 126,54 auf € 161,52 ab dem 1.1.2012? Die Rechnung verweist auf die Gebührensatzung. Ein hilfreicher Blick in die Gebührensatzung also: - da steht nur lapidar im § 3 Abs. 2 für die Grundgebühr wird der Betrag von xx,xx €/Jahr zugrunde gelegt. Ansonsten ist die Formel, die keiner versteht unverändert.

Wieso also die Fast-Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren? Welche Vorhaltekosten für die Wasserversorgung sind derart gestiegen? Was wird in die Vorhaltekosten einbezogen? Personalkosten, Investitionen, Erkundungskosten - der Kunde darf raten und vermuten. Vielleicht könnten sich die Verantwortlichen des Wasserverbandes mal verständlich zu der Thematik erklären.
Andreas Klaschka

Und hier die Antwort des Verbandes:

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes hat am 27.06.2011 einstimmig eine zweistufige Erhöhung der Grundgebühr beschlossen. Die neuen Gebühren wurden am 13.07.2011 von der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen genehmigt; die neue Gebührensatzung wurde am 20.07.2011 im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen veröffentlicht und trat am Tag danach in Kraft.

Diesem Schritt gingen 13 Jahre stabile Gebühren voraus. Natürlich sind in diesem langen Zeitraum die Kosten stetig gestiegen. Auch der Wasserverband als öffentlich rechtliches Unternehmen muss wirtschaftlich arbeiten und kann seinen Betrieb nicht außerhalb der Gesetze der Marktwirtschaft, die nun einmal in der Bundesrepublik Deutschland gelten, führen.

Interessierte Bürger konnten sich im Sommer ausführlich in der Presse darüber informieren, dass und warum der WVN seine Grundgebühren erhöht hat. Natürlich hat der Verband auch telefonisch auf die Anfragen der Bevölkerung geantwortet. Überrascht sollte also eigentlich niemand sein.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de