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Mo, 09:41 Uhr
10.10.2011

Richter Kropp: Tierische Schulden

Sie rühren unser Herz: Tierschicksale in Deutschland. In einem reichen Land kommt es immer wieder vor, dass Tiere vernachlässigt werden oder durch unsachgemäße Pflege sterben. Eine andere Art von Tierschicksalen stand jetzt zur Verhandlung am Amtsgericht Sondershausen an.


Eine 30jährige Frau aus Ebeleben hatte in diesem Ort im Kyffhäuserkreis am 21.Juli 2010 ein Hundewelpen zum Preis von 400,00 EUR gekauft. Sie schloss eine Ratenzahlungsvereinbarung, wonach am 30.07. und 31.08.2010 je 150,00 EUR und am 30.09.2010 die Schlussrate in Höhe von 100,00 EUR gezahlt werden sollten. Diesen Zahlungsplan ignorierte die Angeklagte.

Erst durch hartnäckiges Drängen der Geschädigten übergab sie am 01.08.2010 50,00 EUR. Zu weiteren Zahlungen kam es nicht. Versuche der Geschädigten, mit der Angeklagten ins Gespräch zu kommen, misslangen.

Betrug, so der Vorwurf in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die Angeklagte habe ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorgetäuscht.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen beteuerte die Frau ihre Unschuld. Sie habe ja zahlen wollen, nur sei das Geld enge gewesen. Ihr Hartz-IV-Satz sei gekürzt worden, sie müsse auch Schulden ihres Mannes bedienen. Die Verkäuferin berichtete hingegen von etlichen SMS ihrerseits und nutzlosen Anrufen. Die Angeklagte sei nicht zu ihr gekommen und habe sich auch um nichts gekümmert.

Zwei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, so lautete das Urteil von Strafrichter Gerald Fierenz. Ein sinnvolles Urteil, denn im Rahmen der Bewährungsauflagen hat die Angeklagte ihre Tierschulden zu begleichen. Noch in der Hauptverhandlung übergab sie der Verkäuferin bereits weitere 50 Euro und versprach, nunmehr die Restschuld in Raten zu begleichen.

Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Es bleibt zu hoffen, dass es dem Hundewelpen bei der Angeklagten gut geht und nicht am wenigen Geld noch die Pflege und Versorgung scheitert.
Autor: nnz

Kommentare
Wolfi65
10.10.2011, 14.58 Uhr
Übertrieben
Betrug hin oder her.
Auf jeden Fall handelte die Hartz 4 Empfängerin im minderschweren Fall.
Die Frau war nicht einschlägig vorbestraft und hat jetzt eine Vorstrafe und somit eine Eintragung im Führungszeugnis an der Backe.

Da hat ja Herr Hartz im Verhältnis zum angerichteten Schaden einen Freispruch erster Klasse erhalten, wenn man das Einkommen der Frau aus Ebeleben und den angerichteten "Schaden" betrachtet.
Wenn es hochkommt, bekommt die ehemalige Angklagte für acht Wochen einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, mit der Auflage sich regelmäßig bei diesem zu melden.

Ist schon klar, Herr Richter vom AG SDH.
Da muß eiskalt sein und knallhart durchgreifen.
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