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Mo, 10:28 Uhr
11.07.2011

Richter Kropp: Einzug der Technik

Wir leben in einer globalisierten Welt, die sich fast stündlich ändert. Vor 20 Jahren waren iPhones oder Handys noch unbekannt, jetzt sind unsere Kinder damit aufgewachsen und kennen die „techniklose“ Zeit davor gar nicht mehr. Dies setzt sich dann bis in die Sprache vor, in der gechattet und getwittert wird, was das Zeug hält.


Eine 16jährige Jugendliche aus dem Kyffhäuserkreis hat jetzt „Callnow Transfers“ für sich entdeckt. Dabei handelt es sich nicht um Aktienfonds oder Derivate, die an den Börsen gehandelt werden, sondern um eine Möglichkeit des Aufladens des Handys.

Doch der Reihe nach: In der Zeit zwischen dem 4. Juni und dem 4. Juli 2010 lieh sich die Jugendliche das Handy von einer Freundin und führt in der weiteren Folge in fünf einzelnen Fällen so genannte „Callnow Transfers“ durch. Hierbei belastete sie in den genannten Fällen das Handy jeweils mit 10 Euro und schrieb den jeweiligen Betrag ihrem eigenen Handy gut. Hierauf hatte sie nämlich kein Guthaben mehr und wollte auf diesem technisch schwierigen Weg ihre Telefonkosten sparen. Die Freundin merkte das bei der nächsten Rechnung, bei der sie verblüfft solche Abbuchungen feststellte.

Vor Jugendrichter Gerald Fierenz war die Frau dann geständig. Sie schäme sich für ihre Tat jedoch nicht und habe auch kein schlechtes Gewissen.

Das Sondershäuser Jugendgericht verurteilte sie dann wegen Computerbetruges in fünf Fällen zur Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Bei der Urteilsfindung spielte eine Vorstrafe der jungen Dame und das hohe Mitverschulden seitens der Freundin eine wichtige Rolle.

Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig geworden, man kann zwei Lehren hieraus ziehen: Zum einen sollte man niemals an Fremde sein Handy verleihen, zum anderen hält auch in unserem idyllischen Landkreis immer mehr Technik Einzug, manchmal ist das nicht zum Besten.
Autor: nnz

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