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Sa, 11:08 Uhr
28.05.2011

nnz-Polizeibericht am Wochenende (1)

Zwei geklaute Autos und mehrere Verkehrsunfälle, das war die Bilanz der zurückliegenden Stunden aus Sicht der Beamten der Nordhäuser Polizeiinspektion...


Gegen 8:15 Uhr ereignete sich in der Nordhäuser Grimmelallee ein Verkehrsunfall ohne Personenschaden. Die am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugführerinnen befuhren die Grimmelallee in Richtung Innenstadt. Die vorausfahrende Fahrzeugführerin beabsichtigte nach links in die Behringstraße abzubiegen. Dieses bemerkte die 30 Jahre alte Unfallverursacherin zu spät und fuhr auf den PKW auf. An beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein Sachschaden von rund 500 Euro.


Auf der B 243, zwischen den Ortschaften Kleinwechsungen und Günzerode, ereignete sich gegen 08:15 Uhr zum wiederholten mal ein Verkehrsunfall zwischen zwei Lastkraftwagen. Die am Verkehrsunfall beteiligten LKW befanden sich auf der B 243 im Gegenverkehr. Ein grüner Sattelzug (weiteres nicht bekannt) befuhr die B 243 in Richtung Nordhausen. Nach Schilderung des Unfallgeschädigten, überfuhr dieser Sattelzug die Mittellinie und stieß in der weiteren Folge mit seinem Spiegel gegen den linken Außenspiegel des Unfallgeschädigten. Der Fahrer des grünen Sattelzuges verließ pflichtwidrig die Unfallstelle. Der Schaden am beschädigten Spiegel wird auf rund 400 Euro geschätzt.


Ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen ereignete sich am Freitagmittag in der Hallesche Straße in Nordhausen. Alle am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge standen in der Halleschen Straße an der Lichtzeichenanlage zum Stresemannring, aus Richtung Halle kommend. Nachdem die Lichtzeichenanlage die Fahrtrichtung frei gab fuhren die Fahrzeuge los. Der 24 Jahre alte Unfallverursacher war kurzzeitig abgelenkt und bemerkte dadurch nicht, dass die zwei vor ihm fahrenden Fahrzeuge verkehrsbedingt anhalten mussten. Dadurch fuhr er auf das vor ihm stehende Fahrzeug auf und schob diesen auf den davor stehenden PKW. Personen wurden nicht verletzt. Der Gesamtsachschaden wird auf rund 3.500 Euro geschätzt.


Gegen 11:45 Uhr befuhr gestern ein Kradfahrer die B 4 aus Rothesütte kommend in Richtung Ilfeld. Im Ausgang einer Linkskurve fuhr der 52jährige Kradfahrer geradeaus auf das Bankett, den angrenzenden Hang hinauf und kollidierte dort mit einem hervorstehenden Steinfelsen. Der Kradfahrer verlor die Kontrolle über sein Krad und kam zu Fall. Bei diesem Sturz verletzte sich der Mann leicht und wurde zur Behandlung ins SHK Nordhausen gebracht. Der Schaden am Kraftrad wird auf etwas 5.000 Euro geschätzt.


Kurz vor 1 Uhr wurde in Nordhausen, in der Freiherr vom Stein-Straße ein Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizeibeamten beim Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,32 Promille. Die Messung mit den gerichtsverwertbaren Evidential ergab einen Wert von 0,11 mg/l. Der Fahrzeugführer ist Fahranfänger und befindet sich noch in der Probezeit. Der 19jährige kann jetzt mit einem Bußgeld rechnen.


In der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag wurde in Nordhausen ein blauer Golf gestohlen, eine Nacht später wurde ein Mercedes die Beute von Autodieben.
Autor: nnz

Kommentare
Wolfi65
28.05.2011, 13.04 Uhr
Weinbrandbohne
Na da hat sich wohl ein Fahranfänger gewagt, vor Antritt der Fahrt eine Weinbrandbohne gegessen zu haben?!

Null-Komma-Elf Promille im Blut. Das muss schwer bestraft werden. Ich nehme an, daß der Fahrzeugführer bei so einer Straftat und der jetzigen Justiz kein Licht mehr am Horizont sieht. Einfach lächerlich, diese Gesetze.
wossi
28.05.2011, 19.36 Uhr
Alkoholverbot...
so steht es nun mal im Gesetz und an das hätte er sich halten müssen. Wenn ich weiß, dass ich in der Probezeit bin, lasse ich das Auto stehen, wenn ich was getrunken habe...einfache Sache...
Wolfi65
28.05.2011, 20.31 Uhr
Verbote und Verbote
Die Freiheitlich Demokratische Grundordnung wird immer mehr zu einem Pool der Verbote.
Ähnlichkeiten zur DDR werden immer öfter erkennbar.
Bald steht das unzeitige entlassen eines Darmwindes auch noch unter Strafe.
Während Kapitalverbrechen einiger hohen Herren mit Milde geahndet werden, stehen Hühnerdiebdelikte des kleinen Mannes ganz oben auf der Anklageliste.
Justizia sollte mal langsam die Augenbinde abnehmen, bevor sie mit dem Schwert richtet.
Hier wird schon lange mit zweierlei Maß gemessen.
Wer heute als Prominenter wegen Alkohol den Führerschein abgeben muß, hat diesen spätestens nächste Woche gegen einen kleinen Obolus wieder. Hand drauf!
Umdenker39
28.05.2011, 21.38 Uhr
Alkohol
Ganz egal wie wenig: Alkohol schränkt die Reaktion ein. Dann läuft vielleicht noch ein Kind vor die Straße und der arme Autofahrer kann nicht anders als es zu überfahren. Ist ja schließlich leicht angetrunken.

Ja, Wolfi: mit Selbstüberschätzung geht's immer los. Ein Bier geht bestimmt. Und wenn ich danach unfallfrei ankomme, auch gerne beim nächsten mal zwei. Probezeit hin oder her. Andere Länder machen es besser. Bei Alkohol am Steuer Wandert man in einigen Ländern z.B. Sofort für 30 Tage in den Knast. Hilft beim Nachdenken.

So, das ist ja alles Ansichtssache. Eines in Wolfis Kommentar aber nicht. 0,11mg/l ist ein Fehler. Es sind g/l. Und das sind keine 0,11 Promille. Ich kann doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. g/l * 1,2321 = BAK in Promille. Wir sollten wieder mehr in Bildung investieren.
Wolfi65
29.05.2011, 08.35 Uhr
Hatten wir schon
Leute wegen Kleinigkeiten in den Bau stecken, hatten wir schon mal. Die Null-Komma-Null Promille Grenze hatten wir auch schon mal. Es wurde trotzdem mit unter hohen Alkohol Konzentrationen ein KFZ bewegt.

Meistens gab es zwei Jahre Führerschein Entzug und eine für damalige Verhältnisse hohe Geldstrafe. Abgesehen davon wurde die ganze Sache dann noch vor dem Kollektiv im Betrieb breitgetreten oder der Genosse mußte sich noch in der Parteiversammlung rechtfertigen und sich seine Partei-Rüge abholen.

Fazit: Gesoffen wird mit Null-Promille-Grenze und auch ohne. So ist das nun mal im Land des Bieres und des Kornbrandes.
Schönen Sonntag noch!
TeeEff
29.05.2011, 16.27 Uhr
*Hüstel*
"Ganz egal wie wenig: Alkohol schränkt die Reaktion ein" stimmt so nicht. Bis ca. 0,2 Promille verkürzt Alkohol die Reaktionszeit sogar. Ist mehrfach in Studien nachgewiesen.

Allerdings ist so ein Spiegel nicht wirklich haltbar und es gibt noch andere Effekte, so das man sic hda nicht rantrinken sollte - was diese zivil erhältlichen Alkotester oft als Folge haben.

Übrigens: 1 kg Weinbrandbohnen erzeugen schon mal 1,0 Promille...
Etwa 50 Weinbrandbohnen essen reicht also um die derzeit gültige 0,5-Promille-Grenze zu erreichen. 10 Stück wären also bei 0,10 schon nah dran - spielt dann das Körpergewicht deutliche Rolle. Aber so ein Mon Cherie Kasten mit 15 Stück kann schon zu 0,15 führen...
Im übrigen würde der Tester direkt nach dem Verzehr von auch nur 1-2 einige Minuten lang 2,5 Promille anzeigen...
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