eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 18:43 Uhr
13.12.2010

Winterzeit - Zeit der Pflichten

Aus aktuellem Anlass möchte das Nordhäuser Amt für Umwelt und Grünordnung auf die Verpflichtungen zum Winterdienst im Rahmen der übertragenen Reinigungspflicht hinweisen.


Die Straßenreinigungssatzung vom 20. Oktober 2003 überträgt neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht auch die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen, den Zugängen zu Überwegen, den Zugängen zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang vor den Grundstücken auf die Grundstückseigentümer. Die in der Satzung festgelegten Verpflichtungen zur Durchführung des Winterdienstes gelten in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.

Als Streumaterial sollte vorzugsweise Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material verwendet werden. Die Räum- und Streupflicht soll die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten, so dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

„Hinweisen möchten wir auch darauf, dass bei Straßen mit einseitigem Gehweg sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet sind. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet“, erläutert Amtsleiter Steffen Meyer.

Die Grundstückbesitzer, sonstige Berechtigte oder beauftragte Dritte werden gebeten, sich an die entsprechenden Regelungen zu halten um einen möglichst gefahrlose, durchgängigen Benutzung der Gehwege und Straßenquerungen zu gewährleisten.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen kann man im Internet unter www.nordhausen.de. einsehen. Für auftretende Fragen zur Satzung stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen Gabriela Sennecke unter der Telefonnummer 696 329 oder Christina Schulze unter der Telefonnummer 696 327 oder unter der e-mail Adresse umweltamt@nordhausen.de gern zur Verfügung.
Autor: nnz

Kommentare
brixan
14.12.2010, 11.50 Uhr
Pflichten ?
In erster Linie ist es doch die Stadt, die ihren Plichten zum Winterdienst nicht nachkommt!
s1969
14.12.2010, 11.58 Uhr
Straßenräumung???
Wie wär's erstmal mit einer Räumung der Straßen? Als Autofahrer, der morgens zur Arbeit fahren muss, hat man so einige Probleme, um heil ans Ziel zu kommen! Wo ist da der Winterdienst???
Georg66
14.12.2010, 12.05 Uhr
Streusalz
Die Streusalzvorräte sind laut thueringer Medien zu einem Viertel schon verbraucht.
Und das am 12 Dezember, an dem wir laut Kalender noch Herbst haben.

Da bleibt nur zu hoffen, dass der Winter mal wieder sich der Globalen Erwärmung erinnert und eine Pause macht, damit die Salzbunker wieder gefüllt werden können, denn diese werden ja bekanntlich durch LKW`s beliefert.
Aber die Lastkraftwagen stehen ja meistens im Stau oder liegen im Graben.
MFG
Retupmoc
14.12.2010, 13.38 Uhr
Ohne Sand in die Augen zu streuen
Völlig richtig die Aufforderung an die Hauseigentümer für begehbare Straßen zu sorgen.

Nur warum macht das die Stadt nicht?
Tatort: Nordhausen
Tatzeit, Freitag, 10.12.2010 gegen 10:30 Uhr

Tatbestand:
Grimmelallee: spiegelglatt
Bochumer Str. Richtung Salza: vereist

Gehweg Neustadtstr. zur Frauenbergkirche:

ca 10 cm aufgewühlter Schnee ( gut für Rentner, das strengt die Beinmuskulatoren an ! )

Tatort Nordhausen
Tatzeit: Donnerstag nachmittag
Tatbestand: Busverkehr Linie A teilweise eingestellt wegen zu glatter Straßen

Noch Fragen? Es ist jedes Jahr derselbe Zirkus. Nur - man sollte erst einmal vor der eigenen Türe kehren !
Theresa54
14.12.2010, 18.56 Uhr
Es geht auch einfach
Ist doch einfacher, an Wegen der Stadt ein Schild aufzustellen "Kein Winterdienst -Begehen auf eigene Gefahr" Siehe Weg von der Sangerhäuser-Str. zum Kindergarten Am Frauenberg und Verbindungstreppe zwischen Sangerhäuser Str. und Am Frauenberg.
Pe_rle
14.12.2010, 20.38 Uhr
Herr Meyer vom Umwelt und Grünamt
man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man selbst im Glashaus sitzt!!!!!! Erst mal schön vor der eigenen Tür fegen und räumen bevor man andere zu etwas zwingen will. Die Straßenreinigungs-satzung trifft genau so für die zu, die sie ausgearbeitet haben.
NDHler
15.12.2010, 09.37 Uhr
Ist perfekter Winterdienst möglich?
Es ist unmöglich einen perfekten Winterdienst zu organisieren. Flächendeckend bei eintretenden Extremwetterlagen alle Straßen und Wege sofort zu räumen ist utopisch und unbezahlbar. Wichtige Straßen zeitnah zu räumen muss das Ziel sein, in Nordhausen speziell die „Bergstraßen“ wie Taschenberg, Stolli usw...

Hier wurde auch geräumt. Man sollte auch immer bedenken, dass so ein Streufahrzeug zwischendurch immer wieder zum Depot muss um wieder neues Streusalz zuladen. Das Ganze ist dadurch auch sehr zeitaufwendig. Der Schneefall oder der Eisregen warten ja nicht, bis die Streuwagen wieder beladen sind. Außerdem ist Nordhausen kein extremer Einzelfall, in anderen Städten sieht es genau so, manchmal sogar noch schlimmer aus, selten besser. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen wenn man seitens der Stadt die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Pflichten aufmerksam macht!

Übrigens ist nicht immer die Stadt für die Räumung der Gehwege verantwortlich, meist sind es die Haus- und Grundstückseigentümer welche die Wege nicht räumen lassen. Darauf zielt der Artikel auch hin.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr