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Di, 12:10 Uhr
22.12.2009

Den vollen Freibetrag sichern

Der Sozialverband VdK weist in einer Information gegenüber nnz/kn darauf hin, wie Familien und Alleinerziehende ihren vollen Freibetrag sichern können. Mit einem Klick gibt es die Tipps hier...

Familien und Alleinerziehende werden durch den Sozialverband VdK darauf hingewiesen, dass sie bezüglich der Bescheinigungen von Krankenkassen zur Feststellung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen überprüfen sollten, ob neben dem Kinderfreibetrag in Höhe von 1.824 Euro auch noch ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nochmals 1.080 Euro berücksichtigt wurde.

Handelt es sich um das gemeinsame Kind der beiden versicherten Ehegatten, gilt der doppelte Betrag, also insgesamt 5.808 €.
Dem liegt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.06.2009 (B 1 KR 17/08 R) zugrunde.
Für Kinder gilt die Verweisung des SGB V auf das Einkommensteuergesetz, das diese Freibeträge eindeutig vorsieht.

Sollte dies bei zurückliegenden, wenn gleich auch inzwischen bestandskräftigen Bescheiden der Krankenkassen nicht beachtet worden sein, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

Da mit einem solchen Antrag jedoch Nachzahlungen jeweils immer nur für die zurückliegenden vier Jahre zu erreichen sind, kann durch einem Antrag, der nach dem 31. 12. 2009 gestellt wird, das Jahr 2006 nicht mehr einbezogen werden. Also schnell nachschauen und den Antrag noch vor dem Jahreswechsel stellen.
Birgit Zörkler
VdK-Bezirksgeschäftsführerin
Thüringen Nord
Autor: nnz/kn

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