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Mo, 15:47 Uhr
30.11.2009

Mit Indikator beschäftigt

Am Nachmittag kamen im kleinen Plenarsaal des Nordhäuser Landratsamtes die Mitglieder des Kreisausschusses zusammen. Ein Teil der Tagesordnung ist Tradition, ab und zu kommt mal was Neues hinzu. So auch heute...


Das mit der Tradition, das sind die Ausgaben über 10.000 Euro, die das Gremium schon gern kontrolliert haben will. Und so gaben die Frauen und Männer denn auch den 19.800 Euro ihren kommunalpolitischen Segen, die an den Kreisjugendring zu zahlen sind. Der KJR hatte das Geld bereits für die Arbeit in kleinen Gruppen seiner Werkstattbereiche ausgegeben. Dieser Ausgabe wurde zugestimmt.

Diskussionsbedarf gab es dann zur „Festlegung des Indikators für die Angemessenheit der Heiz- und Betriebskosten für die Jahre 2009/2010“. Die Vorlage der Verwaltung sah vor, für Heizöl, Heizstrom und Heizgas 1,15 Euro, für feste Brennstoffe 0,75 Euro sowie für die kalten Betriebskosten 1,00 Euro je Quadratmeter zu veranschlagen. Die Indikatoren sind unter anderem in punkto Bevorratung (Kohlen- oder Heizölkauf) anzuwenden. Die Heizkosten werden jedoch weiterhin nach den tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten, es sei denn, sie weichen in einem konkreten Fall vom Durchschnitt deutlich nach oben ab.

Das Erfurter Sozialministerium geht bei einem Ein- bis Zweipersonenhaushalt bei festen Brennstoffen von einem Verbauch von 374 Euro aus. Die Nordhäuser Erfahrung liegt von 465 Euro im Jah. Bei Heizöl sollen es im Landkreis Nordhausen 720 Euro sein. Die Nordhäuser Vorgaben wurden vom Kreisausschuss abgenickt.

Birgit Keller (LINKE) wollte dann noch wissen, wie man in der Verwaltung mit der Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2010 vorwärtskommt. Am 23. Februar will Landrat Joachim Claus (CDU) einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf in den Kreistag einbringen, antwortete dieser. Fakt sei aber auch, dass zuerst der Landeshaushalt unter Dach und Fach sein müsste. Erst dann könne man Ausgaben- und Einnahmeseite gegenüber stellen. Bis dahin regiert finanztechnisch der Kreisausschuss und es gelten den Kreis- und Schulumlagen des zurückliegenden Jahres, also die des Jahres 2009.
Autor: nnz

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