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Fr, 13:20 Uhr
28.11.2008

Vollmacht und Patientenverfügung

Die Heringer Außenstelle der Nordhäuser Kreisvolkshochschule bietet am kommenden Donnerstag eine Informationsveranstaltung zu diesen Themen an. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.


Jeder Bürger hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Wer aber denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich von heute auf morgen alles ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

Nach heutiger Rechtslage sind Ihre Familienangehörigen nicht automatisch in der Lage, für Sie rechtsverbindlich zu handeln. Hier gibt eine von Ihnen erlassene Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung die erforderliche Rechtssicherheit.

In der Informationsveranstaltung werden die gegebenen Möglichkeiten erläutert und ihre Unterschiede dargestellt. Muster und Formulierungsvorschläge werden angeboten.

Weitere Informationsveranstaltungen werden in Nordhausen, Heringen, Bleicherode und Ellrich durchgeführt. Die Termine sind im Programmheft der Kreisvolkshochschule und im Internet (www.vhs-nordhausen.de) veröffentlicht. Eine vorherige Anmeldung ist erwünscht. Die Veranstaltungen stehen allen Altersgruppen offen. Es ist falsch, die Bedeutung von Vollmachten und Patientenverfügungen auf das fortgeschrittene Alter zu reduzieren - gerade auch junge Menschen sollten sich mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Die Veranstaltung findet am 4. 12. 2008 von 17:00 – 18:30 Uhr in der Regelschule Heringen, Rudolf-Breitscheid-Straße 5 in Heringen statt
Autor: nnz

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