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Fr, 10:39 Uhr
01.08.2008

Vor Baden in Stadtordnung gucken

Die Nordhäuser Stadtordnung ist dazu da, um Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit herzustellen. Das gilt nicht nur in der Stadt selbst, sondern auch dort, wo sich die Nordhäuser gern erholen...


„Gründe für dieses Badeverbot sind neben der folgenreichen Schädigung der Umwelt auch die Gefahren für Leben und Gesundheit. An den ehemaligen Kiesgruben können Uferböschungen einstürzen und Schwimmerinnen und Schwimmer mitreißen. Außerdem können das z. T. sehr kalte Schichtwasser und die Strömungsbildung auch den geübtesten Schwimmer in Schwierigkeiten und sogar in Lebensgefahr bringen. Teilweise noch vorhandenen technischen Betriebsausrüstungen stellen eine erhebliche Gefahr dar. Oft liegen sie unerkannt unter der Wasseroberfläche“, sagte Amtsleiter Holger Wengler.

Das "wilde" Baden, Surfen, Sonnen, Zelten oder Grillen verursache auch Umweltschäden. Beispielsweise würden in Folge fehlender sanitärer Anlagen und mangelnder Abfallentsorgung Gewässer und Uferbereiche nachhaltig verschmutzt. „Ebenso werden der Uferbewuchs niedergetreten und die Wasservögel bei der Brut und Aufzucht der Jungen gestört. Die Möglichkeit, in natürlicher Umgebung an den Kiesgewässern zu Baden, bietet der bereits seit mehreren Jahren zugelassene und von der Parkhaus- und Bädergesellschaft bewirtschaftete Badebereich am Bielener See“, so Wengler. „Das Jetskifahren ist generell verboten und das Zelten nur am ausgewiesenen und bewirtschafteten Bereich des Bielener Sees, am Badebereich, gestattet.“

„Das nach § 3 und 7 der Nordhäuser Stadtordnung (Teil 2) bestehende Badeverbot und Verbot des wilden Zeltens wurde somit nicht ausgesprochen, um Leuten ihren Spaß zu verderben, sondern um sie und die Natur zu schützen. Mit dem Verzicht schützen Sie sowohl die Natur als auch sich selbst“, meint Wengler.
Autor: nnz

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