Do, 17:52 Uhr
06.12.2007
Formfehler
Können Sie sich noch erinnern? Die Stadtverwaltung Nordhausen hatte zwei Monate lang keine Kreisumlage gezahlt. Das Geld wollte die Kreisverwaltung einklagen...
Noch Ende Juli hatte die nnz zu diesem Vorgang berichtet. Mittlerweile hatte das Landesverwaltungsamt jedoch die Kontenpfändung erlaubt. Dazu gab es keine Mitteilung aus den beiden Verwaltungen. Jedenfalls ging die Stadtverwaltung wiederum mit einem Rechtsmittel dagegen vor, sie zog vor das Verwaltungsgericht. Dort hatte die Stadtverwaltung den Rechtsstreit verloren. Dagegen wurde im Rathaus Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und ein Eilverfahren angestrengt.
Die Richter des OVG stoppten die Pfändungn und monierten in ihrem Beschluß, dass laut Thüringer Landesrecht der Zeitpunkt festgelegt sein müsse, zu dem das Geld eingetrieben werden solle. Dieser Hinweis fehle in dem Bescheid. Also: Pech gehabt.
Autor: nnzNoch Ende Juli hatte die nnz zu diesem Vorgang berichtet. Mittlerweile hatte das Landesverwaltungsamt jedoch die Kontenpfändung erlaubt. Dazu gab es keine Mitteilung aus den beiden Verwaltungen. Jedenfalls ging die Stadtverwaltung wiederum mit einem Rechtsmittel dagegen vor, sie zog vor das Verwaltungsgericht. Dort hatte die Stadtverwaltung den Rechtsstreit verloren. Dagegen wurde im Rathaus Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und ein Eilverfahren angestrengt.
Die Richter des OVG stoppten die Pfändungn und monierten in ihrem Beschluß, dass laut Thüringer Landesrecht der Zeitpunkt festgelegt sein müsse, zu dem das Geld eingetrieben werden solle. Dieser Hinweis fehle in dem Bescheid. Also: Pech gehabt.

