eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 17:52 Uhr
06.12.2007

Formfehler

Können Sie sich noch erinnern? Die Stadtverwaltung Nordhausen hatte zwei Monate lang keine Kreisumlage gezahlt. Das Geld wollte die Kreisverwaltung einklagen...


Noch Ende Juli hatte die nnz zu diesem Vorgang berichtet. Mittlerweile hatte das Landesverwaltungsamt jedoch die Kontenpfändung erlaubt. Dazu gab es keine Mitteilung aus den beiden Verwaltungen. Jedenfalls ging die Stadtverwaltung wiederum mit einem Rechtsmittel dagegen vor, sie zog vor das Verwaltungsgericht. Dort hatte die Stadtverwaltung den Rechtsstreit verloren. Dagegen wurde im Rathaus Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und ein Eilverfahren angestrengt.

Die Richter des OVG stoppten die Pfändungn und monierten in ihrem Beschluß, dass laut Thüringer Landesrecht der Zeitpunkt festgelegt sein müsse, zu dem das Geld eingetrieben werden solle. Dieser Hinweis fehle in dem Bescheid. Also: Pech gehabt.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)