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Mi, 12:31 Uhr
19.09.2007

Keine heiße Luft

Nordhausen (nnz). Heutzutage kann man fast alles aufblasen, vor allem in der Politik. Eine aufgeblasene – und das im wahrsten Sinne des Wortes – Kommunalverfassung, das hatte selbst Nordhausen noch nicht gesehen. Heute war es soweit.

Aufgeblasen (Foto: nnz) Aufgeblasen (Foto: nnz)

SPD, Linke und die Bündnisgrünen standen heute auf dem Bahnhofsplatz vor einer acht Meter hohen aufgeblasenen Kommunalverfassung. Mit dieser Aktion sollte einerseits auf die überholte Thüringer Kommunalverfassung aufmerksam gemacht werden, andererseits sollte für das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ geworben werden.

Informiert (Foto: nnz) Informiert (Foto: nnz) Vielleicht wollen einige Städte und Gemeinden ja wirklich mehr gelebte Demokratie in Form von Bürgerbegehren, vielleicht auch nicht? Den Initiatoren des Volksbegehrens ist das so ziemlich egal. Egal sollte es den Menschen, politisch korrekt Bürger genannt, nicht sein. Denn per Volksbegehren können sie nicht nur am Tag der Kommunalwahl, sondern „bei Bedarf“ in die Politik der Kommunen eingreifen.

Beispiel ist dafür das ansonsten „stockkonservative“ Bayern. In den vergangenen zehn Jahren gab es in diesem Freistaate fast 1.400 Volksbegehren. Statistisch gesehen, begehren die Bürger eines bayerischen Dorfes alle 16 Jahre auf, in Thüringen alle 500 Jahre.

Nun ist damit nicht gesagt, daß die Kommunalordnung in Thüringen, die 1994 verabschiedet worden war, keine Bürgerbegehren zuläßt. Sie schirmt die Herrschenden jedoch geradezu grandios vor dem bürgerlichen Begehren ab: Die Hürden sind zu hoch, zu Abgaben Satzungen oder Bauleitplanungen sind Bürger in dieser Form überhaupt nicht gefragt.

Schon bei der Beantragung eines Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheids sollen die Hürden gesenkt werden. Bei ersterem sollen nur noch sieben Prozent, maximal 7.000 Unterschriften der Bürger notwendig sein. Derzeit müßten in Nordhausen 13 Prozent oder etwa 5.600 Unterschriften zu leisten sein, geht es nach Initiatoren, so reichen künftig rund 3.000.

Nun versagt sich die große Politik in Erfurt bislang einer Novellierung der Kommunalverfassung in diesen Punkten. Das Argument, auch extremistische Anträge könnte so durchgesetzt werden, ist – wie so oft – nur ein Scheinargument. Es wird nicht nur mit dem Feuer, sondern auch mit der Vernunft der regierten Menschen gespielt. Begehren oder Entscheide sind ein Instrument, um den Bürger wieder für mehr Politik und Demokratie zu interessieren.

So haben sich zum Beispiel in Bayern rund 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an solch gelebter Demokratieform beteiligt. Die jüngste Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt brachte gerade mal 36 Prozent der wahlberechtigten Menschen an die Wahlurne.
Autor: nnz

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