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Fr, 09:05 Uhr
01.09.2023
Unfall bei Obergebra

150 Meter durch den Straßengraben

Zu einem Verkehrsunfall kam es gegen Mitternacht auf der Landstraße kurz vor dem Ortseingang Obergebra. Ein 17-jähriger befuhr die Landstraße, von Sollstedt kommend und kam aus bisher ungeklärter Ursache in einer langgezogenen Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab...

Unfall bei Obergebra (Foto: S. Dietzel) Unfall bei Obergebra (Foto: S. Dietzel)


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Er fuhr etwa 150 Meter durch den Straßengraben, prallte gegen ein Verkehrsschild sowie einen Durchlass und überschlug sich. Das Fahrzeug blieb auf dem angrenzenden Fahrradweg/Überfahrt liegen.

Der 17-jährige, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug widerrechtlich geführt hat, wurde bei dem Unfall verletzt und zur weiteren Behandlung in das Südharz Krankenhaus gebracht. Ein Drogenvortest verlief positiv, eine Blutentnahme wurde angeordnet.
Silvio Dietzel
Autor: red

Kommentare
Hans Dittmar
01.09.2023, 11.35 Uhr
ungeklärter Ursache?
Manchmal verstehe ich die einleitenden Sätze nicht, welche von der Polizei als Pressemitteilung rausgegeben werden. "Aus ungeklärter Ursache kam er in einer Linkskurve nach rechts in den Fahrbahngraben.
Da denkt sich jeder schon seinen Teil - na, war wohl zu schnell?!
Wenn einer 150 Meter durch den Graben fährt - na, der hat wohl nicht alle Tassen im Schrank?!
Und dann teilt die Polizei mit, 17 Jahre alt, keinen Führerschein und der Drogentest war positiv.

Leute, Leute ... dann schreibt doch gleich, unter Drogen stehender Jugendlicher ohne Führerschein - nicht mehr Herr seiner Sinne - verursacht, durch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, einen schweren Unfall. Zum Glück kam dabei kein unbeteiligter zu Schaden.
Der Witz im Gesetz - wer unter Drogen fährt begeht nur eine Ordnungswidrigkeit mit Unfallfolge - am Ende noch Milde bestraft, weil er ja unter Drogeneinfluss stand.
Wenn Opa ein anderes Auto beim Ausparken streift, es nicht merkt und wegfährt - eine Straftat.

Musste ich mal loswerden
tannhäuser
01.09.2023, 12.21 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
diskobolos
01.09.2023, 13.04 Uhr
Stimmt das wirklich?
"Wer unter Drogen fährt begeht nur eine Ordnungswidrigkeit mit Unfallfolge."
Dann müsste es ja auch bei Alkohol gelten (?)
grobschmied56
01.09.2023, 14.41 Uhr
Der Mensch dürfte gestraft genug ...
... sein. Ich drücke ihm ein wenig die Daumen, daß er keine bleibenden Schäden davonträgt. Sein Schutzengel muß geschuftet haben wie ein Ackergaul. Manch anderer Fahrer wäre bei so einem Rummser mausetot gewesen.
Die Versicherer hingegen werden freundlich lächelnd mit den Schultern zucken!
'Lesen Sie mal die Punkte unter >grobe Fahrlässigkeit< und >Haftungsausschluß< nach!'
Schlaubert
01.09.2023, 16.09 Uhr
@ Hans Dittmar .......
Ihre Aussage "Der Witz im Gesetz - wer unter Drogen fährt begeht nur eine Ordnungswidrigkeit mit Unfallfolge - am Ende noch Milde bestraft, weil er ja unter Drogeneinfluss stand" ist leider nicht ganz richtig .


Wann gilt das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit?

Nach § 24 a StVG (Straßenverkehrsgesetz) liegt grundsätzlich immer dann eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Person unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilnimmt. Zeigt sie dabei keine Ausfallerscheinungen und wird dennoch durch einen Test überführt, sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten vor.

Das genaue Strafmaß hängt davon ab, ob es sich um einen ersten Verstoß oder um eine Wiederholungstat handelt. Auf jeden Fall ist mit einer strengen Überprüfung der Fahreignung durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu rechnen. Die Kosten dafür sind durch den Fahrer oder die Fahrerin selbst zu tragen.


Wann wird eine Drogenfahrt als Straftat eingestuft?

Führt der Drogenkonsum dazu, dass der Fahrer auf der Straße Fahrfehler macht oder andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr bringt, ist die Fahrt laut § 316 StGB (Strafgesetzbuch)als Straftat einzustufen.

In diesem Fall sind hohe Strafen vorgesehen: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn die Fahrt glimpflich ausgegangen ist. Hatte die Fahrt dagegen gefährliche Folgen, greift § 315c StGB: Dann ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe vorgesehen.

Außerdem ist die Fahrerlaubnis bei einer Straftat unter dem Einfluss von Drogen für mehrere Monate komplett weg und das Konto in Flensburg erhöht sich um bis zu drei Punkte.
Hans Dittmar
03.09.2023, 19.34 Uhr
@ Schlaubert Danke!
Danke für die gesetzliche Aufklärung. Wollen wir hoffen das die Gesetzeslage auch angewandt wird. Denn nicht selten lesen wir hier von Wiederholungstätern.

Aber, das wollte ich noch schreiben, "Zum Glück ist dem jungen Fahrer nichts passiert!"
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