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Mi, 14:32 Uhr
09.02.2022
Aus der Arbeit der Bundespolizei

Nach der Haftentlassung nicht so gut eingeführt

Haftstrafen dienen ja auch der Sozialisation des jeweilig Verurteilten. Diese lautere Absicht greift wohl aber nicht bei allen Personen, wie ein Zugbegleiter heute erleben musste. Es ging - wieder einmal - um den korrekten Mund-Nasen-Schutz des Delinquenten...

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Ein 44-Jähriger war heute mit einer Regionalbahn, aus Richtung Südthüringen kommend, auf dem Weg zum Erfurter Hauptbahnhof. Bei der Kontrolle des Fahrscheins wurde der Mann gegenüber dem eingesetzten Zugpersonal verbal übergriffig, als dieses ihn bat die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen. Beim Halt des Zuges am Hauptbahnhof in der Landeshauptstadt wurde die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der Kontrolle des Bahnreisenden wurde bekannt, dass dieser erst heute aus einer mehrmonatigen Haftstrafe entlassen worden ist.

Der mitgeführte Entlassungsschein einer Thüringer Justizvollzugsanstalt verriet der Streife der Bundespolizei, dass der Mann dort seit dem 10.09.2021 eingesessen hat. Nach Abschluss aller Maßnahmen erhielt der Mann ein weiteres Schriftstück - eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
Autor: red

Kommentare
Halssteckenbleib
09.02.2022, 19.04 Uhr
Nach Haftentlassung gleich
so ein Spektakel um eine alberne Mund Nasenbedeckung.Man hat den Eindruck als würde man geradezu darauf warten das jemand ohne so ein Maulkorb angetroffen wird.Irgendwie scheinen Masken süchtig nach mehr zu machen.Fehlt nur noch das sich geprügelt wird weil jeder das beste Teil zu haben glaubt ...Was für eine kranke Gesellschaft....
Gehard Gösebrecht
09.02.2022, 20.19 Uhr
Man nähert sich der DDR immer mehr an
So ein Zirkus wegen einer Maske.
Und wieso hier extra angeführt werden musste, dass es sich bei dem "Widerständler" um einen gerade entlassenen Gefangenen des BRD Rechtsstaates handelte?
Wollte man diesen wegen einer Beleidigung auf der Heimfahrt etwa wieder einbuchten?
Ganz großes Kino.
ottilie
10.02.2022, 11.56 Uhr
Nach der Haftentlassung nicht so gut eingeführt - Ordnung muss sein
Dieser Herr schein nichts gelernt zu haben, sollte er nicht froh sein, aus der Haft entlassen zu werden. Man sollte sich einmal vorstellen, wenn jeder machen kann, was er will? Das geht nicht, Ordnung muss sein und da gehört nun einmal die Maskenpflicht dazu. Und das Coronavirus ist noch lange nicht ausgerottet bzw. wird es wohl auch nie werden. Während die Omikron-Variante wohl weitaus eine mildere Variante ist, muss man sich aber auf weitere Varianten einstellen. Man kann also noch nicht aufatmen. Denn ganz schnell kann es sich durch den Omikron-Subtyp BA.2 schnell ändern und die Zahlen schießen wieder in die Höhe. Es ist also immer noch Vorsicht geboten. Und an eine Maske zu tragen wird sich wohl der Rest der Menschen gewöhnen müssen und da gehört auch ein Haftentlassener dazu. Die meisten Menschen nehmen dies schon als selbstverständlich hin, um sich und andere Menschen zu schützen. Und ich begrüße es, dass es Ordnungshüter gibt, die Kontrolle durchführen und für Ordnung sorgen. Diesen Menschen gilt Dank für ihre nicht immer leichte Arbeit, das sieht man an diesem Beispiel.
tannhäuser
10.02.2022, 13.31 Uhr
Im Gefängnis...
...fühlen sich manche wohler als wenn sie nach der Entlassung plötzlich selbstständig die Ämter aufsuchen müssen.

Ich will gar nicht von Rundumversorgung oder Kuscheljustiz fabulieren, denn ich gönne jedem seine gesetzlich vorgesehen Rechte, aber auch Pflichten.

Aber plötzlich arbeitslos gewordene Familienväter oder -mütter bekommen keinen Sozialarbeiter (Solange sie nicht schon im Visier des Jugendamtes sind) oder Bewährungshelfer an die Seite gestellt zur Führung durch den Ämterdschungel und Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Alex Gösel
10.02.2022, 16.47 Uhr
WerteR tannhäuser,
Ihr Kommentar zeugt anscheinend von sehr hohen Sachverstand der deutschen Justiz. Berichten Sie uns doch doch mal über Ihre Erlebnisse in den deutschen JVA's, das ist bestimmt für alle sehr interessant!

Scheinbar hat man bei der Haftentlassung doch geschlafen, oder? Denn, soweit ich weiß, soll jedem Gefangenen bzw. Haftentlassenen doch mindestens eine Atemmaske ausgehändigt werden. Wo war denn seine Maske? Oder hatte der Haftentlassene diese selbst entsorgt?

Scheinbar hat hier das Justiz- und das Resozialisierungssystem (mal wieder?) versagt, oder?
tannhäuser
10.02.2022, 18.11 Uhr
Werte Frau Trixie Kuntze...
...dann doch wohl lieber wegen eines Corona-Verstosses wieder einfahren als wegen Messerjongliererei, oder?
Gehard Gösebrecht
10.02.2022, 18.34 Uhr
Sehr geehrte/r ottilie
Vielleicht hat der Mann wegen eines völlig gewaltlosen "Straftatbestand" eingesessen?
Zum Beispiel wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.(wegen akuter Mittellosigkeit)
Oder eines Vergehens durch Unterlassung.
Man muss nicht unbedingt ein aktives Verbrechen begangen zu haben, um in diesem Freiheitsstaat einzufahren.
Und ob ein Aufenthalt in einer JVA unbedingt bessere Menschen macht, wage ich noch zu bezweifeln.
Natürlich muss man in diesen Zeiten einen Mundschutz in öffentl. Verkehrsmitteln tragen.
Aber nicht jeder sieht das ein.
Wer durch seinen Gefängnisaufenthalt vielleicht die Familie und Haus und Hof verloren hat, der hat bestimmt andere Probleme im Kopf.
Sie haben wohl in Ihren Leben alles richtig gemacht?
Dann können Sie gar nicht in so eine Situation kommen.
Gratulation!
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