Sa, 14:44 Uhr
18.12.2021
Bund der Steuerzahler gibt Tipps zum Jahresende
Was Sie jetzt noch erledigen sollten
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler in seinem BdSt- INFO-Service Nr. 27: Steuerendspurt 2021...
Im Einzelnen: Aufgrund von Corona gab es besondere Regelungen und Förderprogramme, die zeitnah auslaufen. So etwa der Corona-Bonus, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Ab April 2022 werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.
Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer im Betrieb geplant, sollte diese also möglichst bis März 2022 ausgezahlt werden, damit der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Ein weiteres Thema ist der Dienstwagen, der in Corona-Zeiten oft stehen blieb. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer prüfen, ob das Auto an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeits- weg genutzt wurde. Dann kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen.
Zum Jahreswechsel stehen auch wieder zwingend wichtige Anpassungen an. So steigt der Mindestlohn ab Januar 2022 erneut – hier müssen Arbeitsverträge angepasst werden. Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, muss auf eine Anpassung der Arbeitsstunden geachtet werden. Ansonsten droht die Überschreitung der 450-Euro Grenze.
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft wer- den sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
Diese und zahlreiche weitere Tipps z.B. für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 27. Er steht Mitgliedern auf www.steuer- zahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der Hotline 0800/8838388 oder unter der E-Mail info@steuerzahler-thueringen.de kostenlos anfordern.
Autor: redIm Einzelnen: Aufgrund von Corona gab es besondere Regelungen und Förderprogramme, die zeitnah auslaufen. So etwa der Corona-Bonus, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Ab April 2022 werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.
Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer im Betrieb geplant, sollte diese also möglichst bis März 2022 ausgezahlt werden, damit der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Ein weiteres Thema ist der Dienstwagen, der in Corona-Zeiten oft stehen blieb. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer prüfen, ob das Auto an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeits- weg genutzt wurde. Dann kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen.
Zum Jahreswechsel stehen auch wieder zwingend wichtige Anpassungen an. So steigt der Mindestlohn ab Januar 2022 erneut – hier müssen Arbeitsverträge angepasst werden. Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, muss auf eine Anpassung der Arbeitsstunden geachtet werden. Ansonsten droht die Überschreitung der 450-Euro Grenze.
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft wer- den sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
Diese und zahlreiche weitere Tipps z.B. für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 27. Er steht Mitgliedern auf www.steuer- zahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der Hotline 0800/8838388 oder unter der E-Mail info@steuerzahler-thueringen.de kostenlos anfordern.
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