Do, 14:05 Uhr
30.09.2021
Landes-CDU verlangt:
2G-Optionsmodell auch für Gastronomie und Hotellerie ermöglichen
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König, appelliert an die rot-rot-grüne Minderheitsregierung, das 2G-Optionsmodell, wie in zahlreichen anderen Bundesländern, auch in der Thüringer Gastronomie und Hotellerie zuzulassen...
Der Corona-Streit in der rot-rot-grünen Minderheitsregierung findet kein Ende. Wirtschaftsminister Tiefensee und Gesundheitsministerin Werner müssen endlich eine gemeinsame Positionierung zum 2G-Optionsmodell finden, um nachhaltige und verlässliche Regelungen zu schaffen. Wir als CDU-Fraktion sind für ein 2G-Optionsmodell auch für Restaurantbesuche und Übernachtungen. Die Wirte und Hoteliers sollen dabei selbst entscheiden, ob sie 2G anwenden wollen oder nicht.
Mit dem 2G-Modell erhalten sie die Möglichkeit, durch den Wegfall vom Einschränkungen und Auflagen, weitgehend in den Normalbetrieb zurückzukehren. Das bringt Planungssicherheit und eine bessere Auslastung. Essentiell bleibt dabei für die CDU-Fraktion aber, dass Kinder und Jugendliche sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, auch im Rahmen von 2G nicht ausgeschlossen werden.
Autor: redDer Corona-Streit in der rot-rot-grünen Minderheitsregierung findet kein Ende. Wirtschaftsminister Tiefensee und Gesundheitsministerin Werner müssen endlich eine gemeinsame Positionierung zum 2G-Optionsmodell finden, um nachhaltige und verlässliche Regelungen zu schaffen. Wir als CDU-Fraktion sind für ein 2G-Optionsmodell auch für Restaurantbesuche und Übernachtungen. Die Wirte und Hoteliers sollen dabei selbst entscheiden, ob sie 2G anwenden wollen oder nicht.
Mit dem 2G-Modell erhalten sie die Möglichkeit, durch den Wegfall vom Einschränkungen und Auflagen, weitgehend in den Normalbetrieb zurückzukehren. Das bringt Planungssicherheit und eine bessere Auslastung. Essentiell bleibt dabei für die CDU-Fraktion aber, dass Kinder und Jugendliche sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, auch im Rahmen von 2G nicht ausgeschlossen werden.

