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Do, 17:22 Uhr
20.10.2005

Nordhäuserin war mit dabei

Nordhausen Die Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen ist die Voraussetzung für die Zukunftssicherung. Zu diesem Ergebnis sind die Thüringer Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten auf ihrer Jahrestagung gelangt, die kürzlich in Gotha stattfand. Auch eine Nordhäuserin war mit dabei...


Als Vertreterin der Südharzregion nahm Stefani Müller, Gleichstellungsbeauftragte in der Stadtverwaltung Nordhausen, teil. Breiten Raum in der Diskussion nahmen Themen wie die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmeplanes gegen häusliche Gewalt, die Einführung des neuen Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst und die Sicherung des Fortbestehens von Frauenhäusern und Frauenzentren im Freistaat ein. Letzteres betreffend, wurde auf der Tagung die momentane Mittelausstattung für die Förderung dieser Einrichtungen im Entwurf des Thüringer Doppelhaushaltes 2006/2007 kritisiert. Eine unzureichende Finanzierung gefährde eine qualifizierte und wohnortnahe Beratungs- und Facharbeit. Diese deutlichen Worte musste sich der Gast dieser Veranstaltung, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau vom Thüringer Sozialministerium, Johanna Arenhövel, anhören.

Arenhövel bemühte die prekäre finanzielle Lage des Freistaates Thüringen als Begründung dafür, Förderprioritäten aus strukturpolitischen Gründen festzulegen. Dies führe im nächsten Jahr dazu, dass von bisher 39 Frauenzentren nur noch 30 gefördert werden und diese ihr Angebotsprofil auf frauenspezifische Hilfe, Beratung und Vernetzung im Opferschutz schärfen müssten. Von 25 Frauenhäusern, die gewaltbetroffenen oder –betrohten Frauen und deren Kindern Beratung, Unterstützung und Unterkunft gewähren, seinen zukünftig nur noch 14 förderfähig. Nur so sei ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten., zumal Thüringen darüber hinaus die dauerhafte Existenz von vier mobil ausgestatteten Interventionsstellen an den Standorten der zukünftigen Polizeidirektionen – somit also auch in Nordhausen – finanzieren werde.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten übten auf ihrer Jahrestagung Kritik an der überproportionalen Kürzung der Haushaltsmittel als Ausgangspunkt für strukturelle Veränderungen. Sie erhoben die Forderung, Frauenhäuser und Frauenzentren sowie Maßnahmen der Familienhilfe und –bildung von schwerwiegenden Kürzungen auszunehmen.

Kritisch unter die Lupe genommen wurde auch der Entwurf des neuen Familienfördergesetzes. Wiedereinstieg und Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien nicht mitbedacht worden, obwohl einschlägige Studien nachweisen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Förderung der Frauenerwerbstätigkeit und nachhaltiger Familienpolitik gebe. Aus Sicht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten müsse die Thüringer Familienoffensive den Maßstab der Chancengleichheit von Frauen und Männern integrieren, erst dann erziele sie zukunftssichernde Veränderungen.
Autor: nnz

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