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Di, 17:10 Uhr
18.05.2021
Pfingsten erste Lockerungen in einigen Regionen

Tourismus in Thüringen vor Neustart

Mit dem Absinken der 7-Tage-Inzidenzzahlen deutschlandweit wird vielerorts die „Bundesnotbremse“ außer Kraft gesetzt. Dort, wo der Wert fünf Tage lang konstant unter 100 lag, wird es zu Pfingsten auch wieder touristisches Leben geben. Selbst im Freistaat mit seinen immer noch hohen Werten gibt es erste Lockerungen …


Nach monatelangen Schließungen sehen nun auch Thüringer Touristiker und Gastronomen Lockerungen entgegen. In drei kreisfreien Städten des Landes und einem Landkreis – Weimar, Erfurt, Jena und dem Eichsfeld – liegt die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 und macht damit den Weg frei für die Thüringer Coronaverordnung. Nach heutigem Stand sollte es ab Donnerstag, 20. Mai, in Weimar losgehen; die Landeshauptstadt Erfurt mit den zwei größten Ausstellungsflächen der BUGA 2021 sowie Jena und das Eichsfeld könnten in den kommenden Tagen folgen.

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„Thüringens Touristiker stehen in den Startlöchern und werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen, sowie es die Infektionszahlen erlauben“, erklärt Dr. Franz Hofmann, Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) anlässlich der ersten Lockerungen. Für die Pfingstfeiertage bedeutet die sinkende Inzidenz die mögliche Öffnung von Außengastronomie, Campingplätzen, Ferienhäusern und -wohnungen sowie der Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen und anderen Sehenswürdigkeiten in den drei Städten und im Eichsfeld.

Voraussetzung in vielen Bereichen ist nach wie vor die Kontaktnachverfolgung sowie zum Teil die Terminvergabe. Eine Testpflicht bzw. ein Nachweis für Geimpfte und Genesene ist nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums nicht mehr notwendig. „Eine Erleichterung für Gäste und Gastgeber ist das Entfallen der Testpflicht für die Außenbereiche, für die Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Campingplätzen“, findet der Tourismuschef. „Definitiv ein Plus für den Urlaub in Thüringen.“ Für Betreiber gelten allerdings weiterhin strenge Hygieneauflagen.

Sommersaison nicht gefährden
„Mit Lockerungen für vier von insgesamt 23 Landkreisen und kreisfreien Städten beginnen die touristischen Öffnungen in Thüringen leider nur sehr langsam – die langersehnte Perspektive für alle ist damit aber ein Stück realer geworden“, so Franz Hofmann weiter. „Mit einer der höchsten Landesinzidenzen in Deutschland sind thüringenweite Lockerungen jedoch auch nicht zu verantworten und würden womöglich den Start in eine stabile Sommersaison gefährden.“ Zudem sei das Buchungsverhalten noch immer stark von den aktuellen Entwicklungen abhängig: „Die durchschnittliche Zeit zwischen Buchungs- und Anreisedatum lag im Jahr 2019 bei 173 Tagen, in 2021 sind es 77 Tage. Wir müssen uns auch für die kommende Hauptreisezeit auf kurzfristige Buchungen und dynamische Gästeströme einstellen.“

So startet der Tourismus in Thüringen
Bei aller Vernunft, einen Wermutstropfen gäbe es Hofmann zufolge – und dieser erschwere nicht nur die Planungen für Gäste und Touristiker, sondern auch die Tourismuswerbung für Thüringen: „In den kommenden Wochen müssen wir mit einem landesweiten Flickenteppich aus geöffneten und geschlossenen Attraktionen sowie Übernachtungsangeboten rechnen“, erklärt er. „So haben wir uns den touristischen Restart in Thüringen nicht vorgestellt.“ Für Gastgeber hält die TTG im Thüringer Tourismusnetzwerk indes aktuelle Informationen zu allen wichtigen Restart-Fragen bereit: thueringen.tourismusnetzwerk.info 
Gäste und Touristen können sich am besten telefonisch unter 0361-37420 von der TTG zu freien Übernachtungsangeboten und Ausflugsmöglichkeiten beraten lassen.

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie präzisierte gestern die geltenden Regelungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100:

Außengastronomie und Außenbereiche: Der Gaststättenbetrieb im Außenbereich ist nach vorheriger Terminvereinbarung der Gäste zulässig, eine Sperrstunde gibt es gemäß Landesverordnung nicht. Außenbereiche von Museen, Schlössern, Burgen und anderen Sehenswürdigkeiten und Gedenkstätten können öffnen. Die Kontaktnachverfolgung ist in beiden Fällen zu gewährleisten, auch ein Infektionsschutzkonzept ist vorzuhalten. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.

Campingplätze bzw. Stellplätze für Wohnwagen bzw. Wohnmobile: Seitens des Gastgebers ist die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, auch ein Infektionsschutzkonzept ist vorzuhalten. Für die Gäste gilt: Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.

Ferienhäuser und Ferienwohnungen:
Seitens des Gastgebers ist die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, auch ein Infektionsschutzkonzept ist vorzuhalten. Für die Gäste gilt: Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.
Autor: red

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