Mi, 16:16 Uhr
22.06.2005
Nordhausen mit dabei
Nordhausen (nnz). Wie in jedem Jahr, so hat der Bund der Steuerzahlen auch 2005 Thüringer Kommunen nach der Erhebung ihrer Steuern befragt. Auch Nordhausen war auf der Steigerungsseite zu finden.
Acht von 38 befragten Städten in Thüringen haben die Hebesätze für die Realsteuern erhöht bzw. haben dies vor. Das ergab eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler Thüringen. Zwar fehle bei einigen Städten noch die Bestätigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht bzw. steht in Mühlhausen noch der Stadtratsbeschluss aus, gleichwohl werden sich Bürger und Unternehmen auf höhere Steuern einstellen müssen.
Für Grundstücksbesitzer bzw. deren Mieter wird es in Arnstadt, Erfurt, Gera, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Suhl teurer. In den genannten Städten wird in diesem Jahr eine höhere Grundsteuer B verlangt. Auf 420 Prozent und damit eine Steigerung um 50 Prozentpunkte haben Erfurt und Gera den Hebesatz verschärft. Auch Nordhausen weist eine solche Steigerung auf, wenn auch auf niedrigerem Niveau von 310 auf 360 Prozent. In Suhl gilt ab diesem Jahr ein Hebsatz von 380 Prozent (+30 Punkte), Arnstadt erhöht um 25 Punkte auf 335 Prozent und Ilmenau um 24 Punkte auf 340 Prozent. Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden für die Grundsteuer A in Nordhausen mehr zahlen müssen. Die Rolandstadt erhöht hier ihren Hebesatz um 30 Prozentpunkte auf 330 Prozent.
Vier der befragten Städte erhöhten auch den Gewerbesteuerhebesatz. Neben Gera (420 Prozent; +40 Punkte) betrifft dies Jena (415 Prozent; +35 Punkte), Ilmenau und Altenburg (jeweils 350 Prozent; +30 Punkte). Die Ostthüringer Städte Gera und Jena haben somit einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als die Landeshauptstadt Erfurt (400 Prozent). Diese Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer führt zu einer weiteren Belastung von Unternehmen und Privatpersonen in den jeweiligen Städten.
Auch wenn man berücksichtigt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Möglichkeit haben, die Gewerbesteuer einerseits als Betriebsausgabe abzuziehen und andererseits das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer anzurechnen, bedeutet dieses Vorgehen in vielen Fällen eine Steuermehrbelastung. Für Kapitalgesellschaften gilt zudem die steuerliche Entlastungsmöglichkeit nicht. Die Städte Gera, Jena und Ilmenau haben neben der Erhöhung bei der Gewerbesteuer außerdem höhere Hebesätze für die Grundsteuer B als zusätzliche Einnahme entdeckt; diese belasten uneingeschränkt Unternehmen und Privatpersonen.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen kritisiert das Vorgehen der Kommunen. Sowohl für gewerbliche Ansiedlungen als auch für vorhandene Unternehmen wirken in der teilweise schwierigen wirtschaftlichen Lage die Steuermehrbelastungen kontraproduktiv.
Die komplette Tabelle mit den Hebesätzen finden Sie hier (50 kByte) zum Download als PDF.
Autor: nnzAcht von 38 befragten Städten in Thüringen haben die Hebesätze für die Realsteuern erhöht bzw. haben dies vor. Das ergab eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler Thüringen. Zwar fehle bei einigen Städten noch die Bestätigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht bzw. steht in Mühlhausen noch der Stadtratsbeschluss aus, gleichwohl werden sich Bürger und Unternehmen auf höhere Steuern einstellen müssen.
Für Grundstücksbesitzer bzw. deren Mieter wird es in Arnstadt, Erfurt, Gera, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Suhl teurer. In den genannten Städten wird in diesem Jahr eine höhere Grundsteuer B verlangt. Auf 420 Prozent und damit eine Steigerung um 50 Prozentpunkte haben Erfurt und Gera den Hebesatz verschärft. Auch Nordhausen weist eine solche Steigerung auf, wenn auch auf niedrigerem Niveau von 310 auf 360 Prozent. In Suhl gilt ab diesem Jahr ein Hebsatz von 380 Prozent (+30 Punkte), Arnstadt erhöht um 25 Punkte auf 335 Prozent und Ilmenau um 24 Punkte auf 340 Prozent. Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden für die Grundsteuer A in Nordhausen mehr zahlen müssen. Die Rolandstadt erhöht hier ihren Hebesatz um 30 Prozentpunkte auf 330 Prozent.
Vier der befragten Städte erhöhten auch den Gewerbesteuerhebesatz. Neben Gera (420 Prozent; +40 Punkte) betrifft dies Jena (415 Prozent; +35 Punkte), Ilmenau und Altenburg (jeweils 350 Prozent; +30 Punkte). Die Ostthüringer Städte Gera und Jena haben somit einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als die Landeshauptstadt Erfurt (400 Prozent). Diese Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer führt zu einer weiteren Belastung von Unternehmen und Privatpersonen in den jeweiligen Städten.
Auch wenn man berücksichtigt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Möglichkeit haben, die Gewerbesteuer einerseits als Betriebsausgabe abzuziehen und andererseits das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer anzurechnen, bedeutet dieses Vorgehen in vielen Fällen eine Steuermehrbelastung. Für Kapitalgesellschaften gilt zudem die steuerliche Entlastungsmöglichkeit nicht. Die Städte Gera, Jena und Ilmenau haben neben der Erhöhung bei der Gewerbesteuer außerdem höhere Hebesätze für die Grundsteuer B als zusätzliche Einnahme entdeckt; diese belasten uneingeschränkt Unternehmen und Privatpersonen.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen kritisiert das Vorgehen der Kommunen. Sowohl für gewerbliche Ansiedlungen als auch für vorhandene Unternehmen wirken in der teilweise schwierigen wirtschaftlichen Lage die Steuermehrbelastungen kontraproduktiv.
Die komplette Tabelle mit den Hebesätzen finden Sie hier (50 kByte) zum Download als PDF.


