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Mo, 14:30 Uhr
13.04.2020
OB Buchmann reagiert auf Erlass des Landrats

Der Maskenstreit zu Nordhausen

Am Samstag vor Ostern, also vorgestern, hat das Landratsamt Nordhausen eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben mit verschärften Auflagen, die nun beim Nordhäuser Oberbürgermeister für erheblichen Unmut sorgt …


Vorgestern Abend wurde die neueste Allgemeinverfügung (wir haben sie Ihnen im Anhang zu diesem Artikel bereitgestellt) erlassen, die bereits heute Nacht um 0 Uhr in Kraft treten wird. Unter anderem wegen der Kürze der möglichen Reaktionszeit fühlte sich Nordhausen Stadtoberhaupt Kai Buchmann einmal mehr von der Kreisbehörde überrumpelt. „ Die eilige öffentliche Kommunikation der noch einmal zusätzlich zu erfüllenden Zutrittsvoraussetzungen bis hin zu Betretungs- und VerkaufsVERBOTEN ohne Mund-Nasen-Maske sehe ich hingegen kritisch, wenn die „Vorreiterrolle“ des Landratsamtes übertrieben und ohne ausreichende Vorlaufzeit in Szene gesetzt wird, aber praktisch wenig vorbereitet ist und ein möglicher Verdruss des Einhaltens der bisher bereits massiven Einschränkung für unsere Bevölkerung diesbezüglich nicht hinreichend berücksichtigt wird“, schreibt Buchmann auf seinem Facebook-Account.

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Sichtlich verärgert fährt er fort: „Zu hinterfragen ist auch, warum die Durchsetzung der Vorgaben des Landratsamtes KOMPLETT auf die Inhaber, Apotheker, Bus- und Taxifahrer und Ordnungsämter der Kommunen abgewälzt wird und mit der Allgemeinverfügung vom Ostersamstag bzw. per Veröffentlichung am Ostersonntag abends, diese bereits ab 14.4. als Ordnungswidrigkeit geahndet wird (s. Ziffer XI der Allgemeinverfügung). Als Kommune und im Stadtgebiet Nordhausen zuständige Ordnungsbehörde hatten wir erneut keinerlei Vorbereitungszeit auf diese Verschärfung – sind nun aber ab morgen mit der Umsetzung beauftragt!“

Neben der Konkretisierung der Maskenpflicht sind weitere Kernpunkte der neuen Verfügung eine Anzeigepflicht von Sitzungen in den Gemeinden gegenüber dem Landratsamt, eine Ausweisung des Betretungsverbots geschlossener Einrichtungen durch die Betreiber und die bindende Anordnung an Einzelhandel und Tankstellen, ihre vorhandenen Kundentoiletten kostenlos zur Verfügung stellen zu müssen.

Auch eine lückenlose Dokumentation der Notbetreuungen in Kindereinrichtungen und detaillierte Bestimmungen zur häuslichen Quarantäne beinhaltet die Verordnung. Im Einzelhandel müssen alle Einkaufs- und Transportwagen regelmäßig desinfiziert werden, in Selbsbedienungs-Bereichen sind Einmalhandschuhe zur Verfügung zu stellen.

Die Art der zu verwendeten Masken wird noch einmal genau definiert: „Anerkannt ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher nicht zwingend medizinische Materialien, insofern auch aus Baumwolle selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Schlauchtuch etc. (sog. Community-Masken)“, heißt es dazu in der Allgemeinverfügung.

Auch Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs und Taxis sind mit eingeschlossen, ausdrücklich ausgenommen werden von der Verpflichtung Kinder bis 12 Jahre und offensichtlich beeinträchtigte Personen.

Auch wo keine Masken erforderlich sind beschreibt die Behörde exakt: „Im Straßenverkauf, in Reinigungen, in Tankstellen, bei der Nutzung von Werkstätten und Ausstellungsbereichen von Handwerksbetrieben (sofern in diesen Handwerksbetrieben keine Lebensmittel verkauft werden)“.

Die weitere Verschärfung der Bestimmungen gegenüber der Verfügung vom 3. April ist für OB Buchmann nur schwer nachvollziehbar. Auch weil „die kreisangehörige Stadt Nordhausen vorab allerdings nicht in die Güterabwägungen und Entscheidungsfindungen eingebunden wurde. Nichtsdestotrotz sind wir an die Verfügungen des Landkreis Nordhausen gebunden.“

Die Art der Desinfektion von Einkaufswagen ist nun strikt geregelt, die Notwendigkeit bei der Verteilung von Einmalhandschuhen ebenso. Das ruft Kai Buchmann wieder auf den Plan. „Ich gehe als Oberbürgermeister davon aus, dass das zuständige Landratsamt Nordhausen, das Tragen der Mund-Nasen-Masken und Einmalhandschuhe sowie den ständigen Einsatz von Flächen- und Handdesinfektionsmitteln, bei derzeit 23 bekannten und aktiven Coronafällen, ca. 71 Abstrichen durch das hauseigene Gesundheitsamt und mit Blick auf den Nutzen und die rechtzeitige materielle Verfügbarkeit für alle Bürgerinnen, Bürger und Geschäftsinhaber, insbesondere aber für die systemrelevanten Berufsgruppen, im Vorfeld rational abgewogen hat, denn in unserem Landkreis herrschte vor 14 Tagen wie heute eine mildere Coronavirus-Situation als zum Beispiel in Jena oder anderen deutschlandweiten Epizentren des Virusausbruchs“, merkt er in seinem Post auf Facebook kritisch an.

Gleichzeitig stellt das Stadtoberhaupt auch klar: „Ich stelle nicht die Sinnhaftigkeit des Tragens von Mund-Nasen-Masken bzw. Einmalhandschuhen, Flächen- und Handdesinfektion und den Fremd- bzw. Eigenschutz zur Diskussion, weil ich kein Arzt oder Hygienefachmann bin, sondern ich kritisiere die teilweise chaotische, zeitlich und zielgruppenspezifisch grenzwertige Art und Weise der Krisenkommunikation des Landratsamtes Nordhausen! Ein stärkerer Fokus auf die funktionierenden bestehenden Maßnahmen, wie Kontaktreduzierung, Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln, Abstandsgebote etc. findet nicht statt. Eine Ausweitung der Test- und Nachverfolgungsmöglichkeiten wird aktuell nicht gesehen.“

Ein Aufruf zum freiwilligen Tragen der Masken hätte aus Buchmanns Sicht auf die gegenwärtige, vergleichsweise kontrollierbare Situation vor Ort ausgereicht. Er sei auch der festen Überzeugung gewesen, dass die anfängliche Phase der kleinteiligen und auf einzelne Landkreise heruntergebrochenen Anti-Coronavirus-Maßnahmen vorbei sei, spätestens nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 22. März. Das „Kochen von eigenen Süppchen“, wie es Buchmann nennt, sei kontraproduktiv, denn klare, landesweit und allgemeingültige Regeln für die Bürgerinnen und Bürger seien stattdessen notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern und eine kontrollierte Verbotslockerung in Gang zu setzen.

Landrat Matthias Jendricke bestritt gegenüber der nnz, dass in der Verfügung nicht angekündigte Maßnahmen enthalten wären. „Das stimmt so nicht, wie es der Oberbürgermeister darstellt. Das Anlegen der Mund-Nasen-Masken ist schon in der Rechtsverordnung des Landes vom 31. März verpflichtend geregelt worden.“ Das Amt habe jetzt lediglich aus der ausgesprochenen Empfehlung mit einem zeitlichen Vorlauf von zehn Tagen für die Landkreisbewohner eine verbindliche Pflicht machen müssen, um der Rechtsverordnung genüge zu tun. „Das Thema Mund-Nasen-Maske hat sich in der Betrachtung der Pandemie-Entwicklung inzwischen als hilfreich durchgesetzt und je besser wir uns daran halten, desto eher können wir alle mit spürbaren Entlastungen in der momentanen Situation rechnen“, erläuterte Jendricke.

Was die neuerlichen, offen ausgetragenen Differenzen zwischen Stadt und Kreis Nordhausen so pikant macht, ist die Tatsache, dass die eben erlassene Verfügung schon am kommenden Sonntag (19. April) wieder außer Kraft gesetzt wird. Am Mittwoch treffen sich in Berlin dien Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder, um ein weiteres bundesweit einheitliches Vorgehen abzustimmen und festzulegen. Möglich, dass ein Großteil der jetzt so heiß diskutierten Bestimmungen dann wieder geändert wird.
Olaf Schulze
Autor: red

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Kommentare
Shallow
13.04.2020, 15.37 Uhr
Was soll das jetzt?
Schön, dass man auch mal wieder was vom Oberbürgermeister der Stadt hört. Aber er sollte doch besser nicht die Verfügung des Landratsamtes kritisieren sondern zum Wohle der Bevölkerung und vor allem der Erhaltung der Gesundheit derselben, mit dem Landrat zusammen arbeiten. Für gegenseitige Anschuldigungen und Besserwisserei ist im Moment wirklich keine Zeit.
Ex-post
13.04.2020, 15.44 Uhr
zwei Wichtigtuer
Man merkt, daß den beiden Wichtigtuern langweilig ist.

In der Krise braucht man einen Plan und Geduld. So hat das unser Zivilschutzausbilder uns in der DDR beigebracht. Das stimmt auch heute noch.

Die beiden Egozentriker haben weder noch. Das muss eben überspielt werden. Als gebe es nichts wichtiges zu tun, spielen die beiden sich die Bälle zu um im Mittelpunkt zu stehen.

Sie sollen einfach arbeiten und machen, diszipliniert sich verhalten. So wie die Menschen in der Stadt und im Landkreis es ja auch machen.
Querulant
13.04.2020, 15.50 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – gehört nicht zum Thema des Beitrages
Fischkopp66
13.04.2020, 16.04 Uhr
Bestes Theater
Don Camillo und Pepone könnten es nicht besser. Traurig mitanzusehen was in Ndh von den oberen so zum Besten gegeben wird. Wer hat sowas gewählt
ratemal
13.04.2020, 16.15 Uhr
Zwei Streithähne
Geht es hier um die Sache oder um Kompetenzgerangel! Ich hatte gehofft das die Zusammenarbeit beider wenigstens jetzt funktioniert aber weit gefehlt. Anstatt nicht nur zu sagen daß wir es nur gemeinsam schaffen, sollten es beide erstmal vormachen und tun. Wo ist das Problem? Oder wo wird eines gemacht. Werdet euern Wählerauftrag gerecht und arbeitet sachbezogen zusammen und nicht gegeneinander!
Nordthüringer
13.04.2020, 16.31 Uhr
Maskerade
Hallo Herr Buchmann,

Sie haben völlig recht, diese neue, voreilig aus dem Hut
gezauberte Allgemeinverfügung unseres Landrates
ist hinsichtlich ihrer Dauer (wenige Tage), ihrer Inhalte
(Zwang eines Mund-Nasen-Schutzes, keine Freiwilligkeit)
sowie vor dem Hintergrund in Aussicht stehender einheitlicher, bundesweiter Regelungen Mitte dieser Woche (Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten)
absolut fehl am Platz.

Genauso fragwürdig erscheinen punktuelle, nur auf einen einzelnen Landkreis bezogene Festlegungen,
ohne eine ganze Region einzubeziehen.

So richtig durchdacht hat diese Allgemeinverfügung
wohl niemand, auch nicht unser Landrat ...
Heiko43
13.04.2020, 16.45 Uhr
Sinnlos
Es ist schon traurig das der OB keine Ahnung hat das liegt aber anscheinend daran das die ganze Politik keine Ahnung hat was das Regieren angeht und es ist traurig das nur diese Regelung für den Landkreis zählt und es keine gesamt Regelung für ganz Thüringen gibt da geh ich doch lieber ins Eichsfeld einkaufen da besteht keine Maskenpflicht
harzwj
13.04.2020, 16.53 Uhr
Frage:...
wie weit sind Landratsamt und Bürgermeisteramt voneinander entfernt? Hunderte von Kilometer, oder nur soweit, dass man auch fussläufig unter Beachtung der angeordneten Hygienebestimmungen auch mal rechtzeitig miteinander reden könnte? Ach so, bergrunter gehts einfacher. Lach, lach....
Bleiben Sie alle schön gesund.
W. Jörgens
dagos
13.04.2020, 17.09 Uhr
Neue Verfügung ist reine Willkür und schürt nur Frust gegen Einschränkungen
Die neu Verfügung enthält offenbar Punkte, die erst mit Veröffentlichung der Verfügung kommuniziert werden:
z. Bsp.
Reinigung Einkaufswagen
Zugangskontrolle
Einmalhandschuhe
Davon war im Detail, bisher nichts zu hören oder zu lesen.
Was hier den Bürgern und Gewerbetreibenden auferlegt wird, ist eine Frechheit. Diesem Alleingang des LRA liegt eine sehr dünne Faktenlage in Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu Grunde.
Masken schützen nur bedingt und auch nur bei sachgerechte Anwendung und regelmäßigem Wechsel.
Die Verwendung von Handschuhen, wird allgemein nicht empfohlen.
Desinfektinen haben auch nur Sinn, wenn sie nach strengen Anwedungsregeln durchgeführt werden.
Insgesamt stehen Aufwand und Nutzen der neuen Verfügung in keinen Verhältnis. Es hätte gereicht, die neuen Maßnahmen als Empfehlung, zur freiwilligen Umsetzung stehen zu lassen. Wenn NDH ein Epizentrum wäre, würde ich verstehen, wenn man sich an jeden Strohhalm klammert, der sich bietet.
Das einzige was man mit der neuen Verordnung schafft, ist weitere Verwirrung, unglaublichen Aufwand und steigenden Frust in der Bevölkerung.
Die bisherigen Maßnahmen, Abstand halte, Hände waschen, waren bisher sehr erfolgreich und nachvollziehbar. Sinnvoll sind vlt. auch Masken im ÖPNV und in engen Gebäuden, wo Menschen für längere Zeit zusammentreffen und Abstände nicht einzuhalten sind. Alles andere ist blinder Aktionismus. Übrigens, warum sollenEinkaufswagen ständig desinfiziert werden, Haltestangen und andere Oberflächen im ÖPNV offbar nicht?
Teja
13.04.2020, 17.31 Uhr
Don Camillo und Peppone
Der Unterschied hierbei ist aber , das diese beiden zum Schluß immer einig waren und deren Ziele den Menschen zu gute kamen . Weil sie auch nur Menschen waren.
Ein schönes Beispiel das heute an Aktualität nichts eingebüßt hat.
Hier aber ist es anders .
Überall wird zur Zusammenarbeit und Solidarität aufgerufen , Landrat und Bürgermeister machen da etwas anderes .
Zur Maskenpflicht und deren Bereitstellung ein vergessenes Zitat von Gerhard von Scharnhorst
,,Wer befiehlt , versorgt " .........
Das haben nach ihm viele andere erkannt und umgesetzt ,
nur unsere beiden Amtsträger nicht . Traurig...
Nachgefragt
13.04.2020, 17.38 Uhr
Maskenstreit und wie nun weiter ???
So kennen wir unseren Herrn Landrat ja schon von früher, er ist immer wieder für einen Streich aus der Hüfte bekannt, "unschön aber nicht in seiner Verantwortung"
Mal sehen, wie es jetzt weiter geht, z.B: mit
Verweis auf die Allgemeinverordnung v. 11.04.20 LK NDH Titel VIII (1) ff. fragt mancher sich:
- in allen Verkaufseinrichtungen sollen jetzt die Wagen und Körbe durch Mitarbeiter desinfiziert werden, was z.B in Nettoläden bisher gar nicht beachtet wurde, oder wie in Ellrich im Gewerbegebiet Aue im Penny und Baumarkt der Kunde seinen Wagen gefälligst selbst zu desinfizieren hat. Fällt eine Pumpflasche herunter ist sie defekt und Schluss mit lustig
- Einmalhandschuhe sollen nun auch in der Selbstbedienung zur Verfügung gestellt werden, darauf bin ich gespannt, wo die bis morgen früh alle herkommen werden. Bisher gab es keine zu kaufen.
- ja und das Problem des "schlaubert" wird jetzt auch nochmals vom Herrn LR zum Gesetz erhoben. Dabei möchte ich auf die Thüringer Verordnungüber erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung desCoronavirus SARS-CoV-2 vom 26.03.20 verweisen. Wer das liest stellt schnell fest;
Es ist also nichts Neues, NUR im LK NDH hat man es im LRA versäumt die Notwendigkeiten vorzubereiten, durchzusetzen und zu kontrollieren. Lieber aut man am Ostersonntag eine neue verschärfte Allgemeinverfügung heraus, und allen Betroffenen um die Ohren, die sich (man betone) schon am 19.04.20 wieder selbst aufhebt!? Toll, denn der Herr Landrat und seine Erfüllungsgehilfen finden hier einen festen Rückenhalt im Thüringer Bußgeldkatalog zur Durchsetzung ihrer Verordnungen, mit dem sie wieder Erfüllungsgehilfen in den diktatorisch dazu gemachten Eigentümern und Pächtern der betroffenen Verkaufseinrichtungen, Tankstellen etc. finden.
OHNE JEMALS DAFÜR DIE MATERIELLEN GRUNDLAGEN SCHAFFEN ODER MAL SELBST VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN ZU MÜSSEN
TOLL - ich denke, so stellen sich Viele von uns eine ausgewachsene Diktatur vor. Hatten wir die nicht vor 30 Jahren abgelegt, oder fehlt es den heutigen gesellschaftspolitischen Führungskräften an Übersicht, Kenntnissen, Einfühlsamkeit und Bewusstsein?
Mal sehen, wie das weiter geht und wohin dies noch führen wird. Bleiben wir gespannt!
Querulant
13.04.2020, 17.55 Uhr
Es reicht
Diese neue Allgemeinverfügung ist zum derzeitigen Stand vollkommen überzogen und muß zurückgezogen werden.
Leser X
13.04.2020, 18.08 Uhr
Profilierungssucht
Ich gebe da dem OB inhaltlich eher Recht als dem Landrat, der sich wohl für spätere noch wichtigere Aufgaben empfehlen will und dafür gerne auch die Leute drangsaliert, die eh alle schon genug an der Backe kleben haben.
D. D.
13.04.2020, 18.22 Uhr
... die Zweifel werden mehr
Am Anfang hab ich gedacht, gut OK das muss jetzt so gemacht werden.
Dann das Thema Mundschutz - unser Landrat (Landratsamt) beschließt das mal so. Nervend und mit Unkosten verbunden war das allemal.
Und nun das Nächste, nimmt man den OB überhaupt ernst?

Es wirkt langsam wie ein schlechtes Theater Stück das auf Kosten anderer geht.
Pflicht Mundschutz zu tragen und Co wenn ab 20. die Schule wieder losgehen soll?
Finde den Fehler.
Marcus Gerlach
13.04.2020, 19.00 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Trixi 12
13.04.2020, 19.45 Uhr
Masken und Handschuhe
sind laut Medien sehr umstritten,der eine sagt so ,der andere so .Fest steht das man unter den Gesichtschutz ,sowie in den Handschuhen extrem schwitzt,da fühlen sich die Viren richtig wohl. Ich werde Kreis Nordhausen so gut wie möglich meiden und werde in den anderen Bundesländern einkaufen. Ich frage mich auch was diese Anordnung bringen soll,da es ja angeblich nur bis bis 19.4. gelten soll.
Leo 1A5
13.04.2020, 19.59 Uhr
Maskenball in Nordhausen (Ironie aus)
Masken ja natürlich aber nur da wo sie auch wirklich Sinn machen!

In Bus,Bahn und Straßenbahn etc. wo die Leute unter Umständen die Abstandsregeln räumlich unterschreiten müssen gibt es nichts dagegen zu sagen.

Was mich stört.

Hauptsache man zeigt Initiative und Aktionismus (evtl. sogar zuviel) denn schließlich ist nach der Wahl vor der Wahl!

Hier geht es auch um Wählerstimmen schließlich will nach ,,Corona" auch wieder jeder seinen Posten behaupten damit sich ja nichts ändert in der Hackordnung und immer die selben an ihren Stühlen kleben bzw. Diäten kassieren .

Wird von den ,,Großen" in Berlin ja auch schon vorgemacht ,,Hauptsache kein Macht abgeben" egal was passiert (Erich lässt Grüßen)!

Im nächsten Leben werde ich auch Schauspieler oder noch besser Pfarrerkind da kommt man in Deutschland am weitesten!
Honsteiner
13.04.2020, 20.20 Uhr
Nordhausen als größte Stadt muß an den Tisch
Der Landrat ist und bleibt ein Selbstdarsteller. Das war er schon immer! Mehr als die Hälfte der Einwohner des Landkreises wohnen in der Kreisstadt. Sämtliche Verfügungen die der Landrat erlässt treffen zudem hauptsächlich die Stadt Nordhausen, was mit seiner Infrastruktur die meisten Geschäfte des Einzelhandels vorhält. Bei seinen regelmäßigen Runden die der Landrat hält, sitzt aber nie der Oberbürgermeister am Tisch. Aber genau da gehört es hin. Genau dann passieren keine Missverständnisse. Aber war dieser überhaupt eingeladen? Ich glaube nicht! Und wer jüngst die Presse verfolgt hat, ließ sich der Landrat seinen Verfügungsrahmen für die Corona Krise auf 3 Mio. aufstocken. Da steht uns noch ein Größenwahn ins Haus!
Die Frechheit des Landrats, Schutzausrüstungen zu erwerben und die dann weiter zu verkaufen, schlägt dabei jetzt schon bei vielen Unternehmen den Fass den Boden aus.
Daher kann man über die Reaktion von OB Buchmann denken wie man weil, aber er ist nicht der Bürgermeister von Klettenberg sondern der Kreisstadt.
Genau so würde es sich übrigens gehören, wenn man Vertreter des Einzelhandels mit an den Tisch holt. Immerhin können diese im Vorfeld sagen, in welcher Zeit und unter welcher Voraussetzung bestimmte Maßnahmen umsetzbar sind.

Bleiben Sie gesund!
Leser D
13.04.2020, 20.31 Uhr
Das wird juristische Konsequenzen haben!
Auch ein Herr Jendricke wird sich am Ende vor einem Gericht für sein Handeln verantworten müssen.

Darauf freue ich mich jetzt schon!
Wolfi65
13.04.2020, 20.38 Uhr
Wenn es mal so wäre
Zum Schluss sind es bedauerliche Missverständnisse und Verständigungsprobleme in einer Kriesensituation.
Ausserdem hat man immer nur das Beste für die Bürger gewollt.
Ist schon immer so gewesen und wird immer so sein.
In der Zeit habe ich mir schon die 50 Schutzmaske unter die Nase gehangen.
Selbstverständlich auf eigene Kosten, denn Gesundheit kostet schließlich Geld.
Herr Schröder
13.04.2020, 20.41 Uhr
Die deutschlandweite
Maskenpflicht kommt spätestens in zwei Wochen. Wir haben sie halt etwas früher. Was soll's , ...
Pe_rle
13.04.2020, 20.44 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
SeniorRepente
13.04.2020, 23.01 Uhr
OB und Landrat streiten... peinlich
... So ist und bleibt Politik in Nordhausen. Der Streit geht schon seit Wochen öffentlich über Facebook, wie kleine Kinder, der OB die beleidigte Leberwust, der Landrat der Macher.

Der Bürger hat nichts davon. Hier geht es wie bei kleinen Jungs um Muskelspiele, während Nordhausen im Ausnahmezustand ist und viele um die Existenz bangen. Es gibt wichtigeres zu tun!!! Als sich wie im Sandkasten zu balgen. Gibt's kein Telefon??
walgis
14.04.2020, 09.38 Uhr
Schutzmasken pro und kontra
Manche Menschen in und um Nordhausen herum haben es scheinbar immer noch nicht begriffen zu haben, wie ernst die Situation ist. Sonst würde hier niemand, einschließlich dem OB, die Anordnung des Landrates kritisieren. Sondern einfach mal darüber ernsthaft nachdenken als hier nur über Machtpösitionen mit teilweisen unnötigen Artikeln sich selbst profilieren zu wollen. Ich persönlich finde diese Verfügung absolut in Ordnung, auch wenn sie möglicherweise am 19.April durch eine andere ersetzt werden wird. Zwei Tage ohne wirkliche Schutzmassnahmen sind zwei schon zuviel für die Verbreitung des Coronavirus, was man an den zunehmenden Zahlen von infizierten Personen in Nordhausen unschwer erkennen kann.
Gerade in dem Rewemarkt in der Marktpassage sollte
diese Verfügung endlich zur Anwendung kommen, denn dort ging man bisher aus eigener Erfahrung sehr locker mit dem Schutz der Kunden um.
SeniorRepente
14.04.2020, 10.52 Uhr
@walgis Landrat und OB
... wollen sich nur profilieren und verunsichern mit dem Vezänk die Menschen. Gerade ältere wie meine Mutter wissen nun gar nicht mehr, wem man glauben soll und trauen sich nicht mehr aus dem Aus.
Ich sags nochmal: Solche Auseinandersetzungen kann man sich öffentlich nicht leisten. Sie sind bitte in den Amtszimmern zu klären.
Sonntagsradler 2
14.04.2020, 11.26 Uhr
Mundschutz hin oder her
Ich würde sagen …

Wer Harakiri betreiben will braucht keinen Mundschutz-.-)
SeniorRepente
14.04.2020, 11.30 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
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