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Do, 09:56 Uhr
25.04.2019
nnz-Forum

Strafe müsste sein

Fast jeden Morgen geht nnz-Leserin Carolin G. mit ihrem Hund am Ufer der Zorge entlang. Vor allem im Bereich der Geseniusstraße kommt da ein großes Ärgernis auf...

Einfach auf den Weg geschmissen (Foto: privat) Einfach auf den Weg geschmissen (Foto: privat)
Nachdem meinem Hund nach den ersten 50 Metern unserer Morgenrunde erfolgreich ein Stück Pizza aus der Schnute ziehen konnte, war ich schon leicht alarmiert als sie, am Kyffhäuser Bildungswerk vorbei, die Nase Richtung Parkplatz streckte.

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An der langen Leine gelang es ihr tatsächlich ein Brötchen zu klauen, ehe es mir gelang hinter ihr hinterher die Mauer hochwärts zu überwinden. Da musste ich sehen, dass jemand seinen Biomüll samt Tüte einfach mitten auf dem Weg entsorgt hatte. Brötchen, Brotscheiben, Gemüseschalen…

Es ärgert mich sehr, dass immer wieder Essensreste an der Zorge verteilt werden. Die Beschilderung, die letzte Woche auf der Brücke angebracht wurde, die das Füttern der Tiere untersagte, wurde mutwillig entfernt. Warum gibt es keine fest installierten Schilder? Warum keine Einsicht der Bevölkerung?

Enten sollten, wenn überhaupt, artgerecht mit Körnerfutter gefüttert werden, alles andere lockt Ratten, Waschbären und Füchse in die Stadt und ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro Bußgeld geahndet wird.
Carolin G., Nordhausen
Autor: red

Kommentare
chappi1000
25.04.2019, 11.50 Uhr
Hausmüll und Hunde, kann aber auch Kinder betreffen
Habe den Beitrag gelesen, bei uns in der Gegend Sangerhäuser und Frauenberg werden ganze Schnitzel und sonstige Lebensmittel vom Balkon geworfen. Ich sehe es immer bei meiner Gassirunde. ps. meine Hundehaufen entsorge ich so wie es sein soll.
tannhäuser
25.04.2019, 13.32 Uhr
Schnitzel vom Balkon...
Abgesehen von der schon mit krimineller Energie betriebenen Verschwendung von Lebensmitteln lockt man fahrlässig ungeliebte und gefährliche Haustiere an: Ratten und in Flussnähe Waschbären.

Tauben- und Entenfütterer sind auch so eine Spezies, die dafür sorgt, dass auf meiner Betriebskostenabrechnung der zwei- bis dreimalige jährliche Besuch des Schädlingsbekämpfers mit Rattengift aufgeführt wird.
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