Mo, 17:38 Uhr
11.06.2018
Mord in Nordhausen
Angeklagter soll lebenslang in Knast
Weil er seine damalige Bekannte heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet haben soll, plädierte heute die Staatsanwaltschaft am Mühlhäuser Landgericht auf...
... eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann soll im vergangenen Jahr eine 22 Jahre alte Studentin in Nordhausen getötet haben.
In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.
Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freundschaft beenden würde.
Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jungen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen haben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.
Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle informieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit einer Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Unterarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte heute auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, sondern auch die Nebenklage und die Verteidigung des Angeklagten. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
Autor: red... eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann soll im vergangenen Jahr eine 22 Jahre alte Studentin in Nordhausen getötet haben.
In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.
Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freundschaft beenden würde.
Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jungen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen haben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.
Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle informieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit einer Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Unterarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte heute auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, sondern auch die Nebenklage und die Verteidigung des Angeklagten. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
Kommentare
Wolfi65
11.06.2018, 18.47 Uhr
Ist ja lächerlich
Dass selbst die Verteidigung auf Lebenslange Haft plädiert hat. Die Verteidigung wird immer eine mildere Strafe versuchen bei Gericht zu erreichen. Sonst bräuchte man ja keine Verteidigung mehr und würde nur noch den Ausführungen der Anklage lauschen. Selbstverständlich war es wohl heimtückischer Mord und wieder einmal hat das Gesetzbuch der BRD Demokratie keine passende Bestrafung für den Täter, sondern nur 20 Jahre.
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AktenzeichenXY
11.06.2018, 20.53 Uhr
Ach Wolfi65
Was willst du denn noch außer Lebenslänglich?!!
Du lebst hier in Deutschland....also.
Ich finds richtig so!
Wäre er von Anfang an ehrlich zu ihr gewesen, hätte er im schlimmsten Fall NUR einen Korb bekommen aber so......
Du lebst hier in Deutschland....also.
Ich finds richtig so!
Wäre er von Anfang an ehrlich zu ihr gewesen, hätte er im schlimmsten Fall NUR einen Korb bekommen aber so......
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Wolfi65
11.06.2018, 23.01 Uhr
Was also außer Lebenslänglich? Du XY Du!
Vielleicht auch die Todesstrafe für Mörder. Wieso darf der Täter weiterleben und das Opfer liegt in der Grube? Schon mal Gedanken in dieser Richtung gehabt. @Du XY...?! Oder hat der Scheinrechtsstaat schon seine Blüten getrieben? Ach so ja. Der Täter hat ja auch noch Rechte. Das Opfer hatte das Recht zu sterben. Ist ja auch schon mal etwas.
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tannhäuser
12.06.2018, 10.05 Uhr
Strenge Bestrafung ja!
Todesstrafe Nein! Haben Sie schon mal Berichte über Todestrakte in den ach so zivilisierten USA gelesen? Z. B. Huntsville? Dort existiert eine regelrechte Hinrichtungsindustrie.
Damit meinte ich nicht die die Wohligen-Schauer-Über-den-Rücken-Reportagen im TV.
Leider sitzen da auch Unschuldige ein, die nicht genug Geld für einen fähigen Anwalt, keine Lobby bei Richter und Geschworen sowie Pech mit einem ultraehrgeizigen Staatsanwalt, der sich für den gottgesandten Rachengel hält, und korrupten Augenzeugen und Cops hatten.
Deutschland hat das Mittel der anschliessenden Sicherungsverwahrung. Es muss nur ausgeschöpft werden.
Dazu bedarf es konsequente Richter, einen Europäischen Gerichtshof, der sich nicht wie im Mordfall Gäfken/von Metzler in nationale Justizbelange einmischt und Politiker, die nicht politisch korrekt für ihre falsche Lobby die Abschaffung des Mordparagraphen forcieren wollen.
Ansonsten liest sich das grauenvolle Tatgeschehen wie einTatsachenbericht aus der Feder Ferdinand von Schirachs oder der Beneckes.
Und genau diese Sicherungsverwahrung will die Verteidigung vermeiden. Daher das Plädoyer auf Mord als Entgegenkommen.
Damit meinte ich nicht die die Wohligen-Schauer-Über-den-Rücken-Reportagen im TV.
Leider sitzen da auch Unschuldige ein, die nicht genug Geld für einen fähigen Anwalt, keine Lobby bei Richter und Geschworen sowie Pech mit einem ultraehrgeizigen Staatsanwalt, der sich für den gottgesandten Rachengel hält, und korrupten Augenzeugen und Cops hatten.
Deutschland hat das Mittel der anschliessenden Sicherungsverwahrung. Es muss nur ausgeschöpft werden.
Dazu bedarf es konsequente Richter, einen Europäischen Gerichtshof, der sich nicht wie im Mordfall Gäfken/von Metzler in nationale Justizbelange einmischt und Politiker, die nicht politisch korrekt für ihre falsche Lobby die Abschaffung des Mordparagraphen forcieren wollen.
Ansonsten liest sich das grauenvolle Tatgeschehen wie einTatsachenbericht aus der Feder Ferdinand von Schirachs oder der Beneckes.
Und genau diese Sicherungsverwahrung will die Verteidigung vermeiden. Daher das Plädoyer auf Mord als Entgegenkommen.
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Grün
12.06.2018, 11.14 Uhr
Richtig Wolfi65!
"Deutschland hat das Mittel der anschliessenden Sicherungsverwahrung. Es muss nur ausgeschöpft werden."
Diese ganze Sicherungsverwahrung für Ballastexistenzen ist doch Nonsens. Mörder, Kinderschänder (aktuell katastrophaler Fall in Staufen) und und und. Für was sollen die denn noch verwahrt werden? Wie viele Einrichtungen für die vielen Gestörten sollen wir denn schaffen und gibt es genügend Personal, welches sich täglich mit solchen Kreaturen beschäftigen möchte?!?!?
Diese ganze Sicherungsverwahrung für Ballastexistenzen ist doch Nonsens. Mörder, Kinderschänder (aktuell katastrophaler Fall in Staufen) und und und. Für was sollen die denn noch verwahrt werden? Wie viele Einrichtungen für die vielen Gestörten sollen wir denn schaffen und gibt es genügend Personal, welches sich täglich mit solchen Kreaturen beschäftigen möchte?!?!?
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tannhäuser
12.06.2018, 13.22 Uhr
Nochmal:
Mir geht's nicht um humanen Strafvollzug für menschliche Bestien!
Sondern um den prozentuell zwar geringen, aber vorhanden Anteil an Opfern von Fehlurteilen.
Wenn der Kopf ab oder das Gift im Blut ist, kommt eine Rehabilitierung zu spät.
Erwiesene Mörder oder Vergewaltiger gerne in Straf- oder Arbeitslager und richtig schwere körperliche Arbeit machen lassen. Das bis ans Lebensende ist kein Zuckerschlecken.
Frauen- und Kindermörder sowie Vergewaltiger können auch im Knast die Hölle auf Erden erleben. Man muss sie nur zu den Richtigen in den Trakt stecken.
Sondern um den prozentuell zwar geringen, aber vorhanden Anteil an Opfern von Fehlurteilen.
Wenn der Kopf ab oder das Gift im Blut ist, kommt eine Rehabilitierung zu spät.
Erwiesene Mörder oder Vergewaltiger gerne in Straf- oder Arbeitslager und richtig schwere körperliche Arbeit machen lassen. Das bis ans Lebensende ist kein Zuckerschlecken.
Frauen- und Kindermörder sowie Vergewaltiger können auch im Knast die Hölle auf Erden erleben. Man muss sie nur zu den Richtigen in den Trakt stecken.
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