Mord in Nordhausen
Angeklagter soll lebenslang in Knast
Montag, 11. Juni 2018, 17:38 Uhr
Weil er seine damalige Bekannte heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet haben soll, plädierte heute die Staatsanwaltschaft am Mühlhäuser Landgericht auf...
... eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann soll im vergangenen Jahr eine 22 Jahre alte Studentin in Nordhausen getötet haben.
In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.
Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freundschaft beenden würde.
Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jungen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen haben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.
Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle informieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit einer Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Unterarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte heute auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, sondern auch die Nebenklage und die Verteidigung des Angeklagten. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
Autor: red... eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann soll im vergangenen Jahr eine 22 Jahre alte Studentin in Nordhausen getötet haben.
In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.
Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freundschaft beenden würde.
Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jungen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen haben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.
Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle informieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit einer Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Unterarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte heute auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, sondern auch die Nebenklage und die Verteidigung des Angeklagten. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
