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Do, 15:34 Uhr
09.11.2017
Kofferbombenprozess

Landgericht sprach Urteil

Im Prozess um eine zündfähige Kofferbombe von Obergebra sind die drei Angeklagten am Landgericht Mühlhausen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden...


Das Landgericht Mühlhausen sprach die drei Angeklagten heute wegen versuchter Brandstiftung sowie Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz schuldig.

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„Mit dem selbstgebastelten Brandsatz sollte einem Zeugen eins ausgewischt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke laut Prozessbeobachtern in der Urteilsverkündung. Die beiden Haupttatverdächtigen hatten während des Prozesses gestanden, vor anderthalb Jahren einen Brandsatz unter das Fahrzeug eines unliebsamen Zeugen gelegt zu haben. Der sei wegen technischer Mängel jedoch nicht gezündet.

Die beiden 35 und 42 Jahre alten Hauptangeklagten wurden jeweils ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung verurteilt. Ein 33-Jähriger, der die beiden im April 2016 zum Tatort gefahren hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: red

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Kommentare
xy...
09.11.2017, 16:25 Uhr
Kofferbombe
Trauriger Rechtsstaat... für die Absicht eine Kofferbombe hochgehen zu lassen, das in Kauf nehmen das ein Mensch vielleicht sogar ein Kind dabei umkommt , bekommt man Bewährung?
Wolfi65
09.11.2017, 16:30 Uhr
Hier ist ein Menschenleben nichts wert
Wer einen zündfähigen Brandsatz unter ein Auto eines unliebsamen Zeugen deponiert, um diesen auszuschalten,(angeblich nur eins auszuwischen) kommt hier mit Bewährung weg, während ein Wiederholungstäter im Supermarkt für 20 Euro Diebesbeute in den Bau einfährt. Diese Justiz, ist selbst nicht mehr viel wert, denn wer einen geringen Sachschaden höher bewertet, als ein Menschenleben, handelt nicht nur wider besseren Wissens, sondern aus niederen Beweggründen.
Checker
09.11.2017, 16:46 Uhr
Bewährungsstrafen...
Das Urteil ist doch eine Lachnummer. Wenn billigend in Kauf genommen das dabei ein Mensch Schaden nimmt oder gar getötet werden kann es einfach keine Bewährung geben. Das Urteil animiert ja fast zu weiteren Straftaten...
Paulinchen
09.11.2017, 17:09 Uhr
Beim nächsten Mal ...
...klappt es bestimmt besser. Heißt es doch nicht immer: "Schon der Versuch ist strafbar?" Wenn die Bewährungszeit vorüber ist, dann sind sie perfekt im Bombenbasteln. Dann wischen sie nicht jemanden mal eins aus, nein - dann löschen sie jemanden aus. Da wird ja jemand höher bestraft, der einen Polenböller zündet.
Realist 1.0
09.11.2017, 18:00 Uhr
Und wieder beweist sich
wie viel ein Menschenleben in unserem Rechtssystem wert ist, und zwar rein gar nichts.Die Verurteilten und ihre Anwälte lachen sich doch garantiert ins Fäustchen.
geloescht.20250302
09.11.2017, 18:39 Uhr
Diese Justiz....
...ist nicht mehr zu verstehen.

Pfandbons, gesammelte Flaschen, ein gegessenes Brötchen vom Buffett oder GEZ-Verweigerung werden härter bestraft als eine Mordabsicht.

Ulfkotte, Sarrazin, Pirincci haben mit allem Recht, was sie über diesen Staat schrieben.
Kat
09.11.2017, 19:42 Uhr
Im Namen des Volkes?
In welchem Namen auch immer, aber nicht "im Namen des Volkes"!

Ich kann mich den Vorkommentatoren nur anschließen.

Das Fast-Opfer kann mir nur leid tun. Wo sind wir hier hingeraten?

Der Richter sollte besser kein "Recht" mehr sprechen.
Realist 1.0
09.11.2017, 21:25 Uhr
Paunlinchen es heißt nicht nur das der Vesuch
Strafbar ist, sondern §25 STGB (Täterschaft) besagt auch, das der als Täter bestraft wird, der mit Rat und Tat bei Seite stand. Was war Pustekuchen , einer der Angeklagten wurde milder bestraft als der Rest.
Andreas Dittmar
09.11.2017, 22:02 Uhr
Gefährlich
Meistens ist ja beim Auto der Tank hinten und der Motor vorn. Durch die Benzinleitung, die unter dem Auto verläuft sind die Komponenten miteinander verbunden. Auch wenn der Kofferinhalt nicht unbedingt eine große Sprengkraft hat, könnte ein Schaden an dieser Leitung das Auto in Brand setzen.
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