Fr, 09:58 Uhr
20.10.2017
Ab 25. Oktober
Schadstoffmobil unterwegs
Das Landratsamt Nordhausen bietet allen Privathaushalten vom 25. Oktober bis 9. November wieder einen kostenlosen Entsorgungsservice von Schadstoffen an. Die Touren starten jeweils um 10 bzw. 10.30 Uhr, samstags bereits um 9 Uhr...
Alle Termine und Standorte des Herbst-Tourenplans sind in den Städten und Gemeinden ortsüblich gemacht und auch im Internet unter www.abfall-nordhausen.de veröffentlicht. Auskünfte zum Tourenplan sowie Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen unter 03631 9143120.
Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Brücken- bzw. Straßenbaumaßnahmen im Bereich der B 4 in Krimderode müssen am Mittwoch, 8. November, die ursprünglich geplanten Standorte Nordhausen-Krimderode (16.45 – 17.15 Uhr) und Nordhausen-Rüdigsdorf (17.30 – 18 Uhr) ersatzlos entfallen. Die Schadstoffe können jedoch im Zeitraum 25. Oktober bis 9. November an allen im Tourenplan angegebenen Standorten abgegeben werden, beispielsweise am Donnerstag, 2. November von 11.30 bis 12.15 in Nordhausen-Obersalza, Goetheweg/Ecke Kohnsteinweg.
Folgende Schadstoffe können Privathaushalte am Schadstoffmobil abgeben:
Schadstoffmobil startet (Foto: Archiv nnz)
Die Schadstoffe können bis zu einer Menge von 100 kg pro Haushalt kostenlos abgegeben werden. Gewerbetreibende und gleichgestellte Einrichtungen wie Kleinbetriebe, Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen können ebenfalls gefährliche Abfälle abgeben, diese jedoch erst nach vorheriger Anmeldung. Das Formular kann unter www.abfall-nordhausen.de heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass diese Entsorgung im Gegensatz zu den Privathaushalten kostenpflichtig ist.
Die Abgabe gefährlicher Abfälle ist nicht an den Wohnort gebunden, die Abfälle können dort abgeben werden, wo sich das Schadstoffmobil gerade aufhält. Allerdings sollten keinesfalls Schadstoffe unbeaufsichtigt an den Haltestellen abgestellt werden, wenn das Schadstoffmobil noch nicht anwesend ist. Denn dies kann Kinder und die Umwelt gefährden. Außerdem wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Autor: redAlle Termine und Standorte des Herbst-Tourenplans sind in den Städten und Gemeinden ortsüblich gemacht und auch im Internet unter www.abfall-nordhausen.de veröffentlicht. Auskünfte zum Tourenplan sowie Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen unter 03631 9143120.
Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Brücken- bzw. Straßenbaumaßnahmen im Bereich der B 4 in Krimderode müssen am Mittwoch, 8. November, die ursprünglich geplanten Standorte Nordhausen-Krimderode (16.45 – 17.15 Uhr) und Nordhausen-Rüdigsdorf (17.30 – 18 Uhr) ersatzlos entfallen. Die Schadstoffe können jedoch im Zeitraum 25. Oktober bis 9. November an allen im Tourenplan angegebenen Standorten abgegeben werden, beispielsweise am Donnerstag, 2. November von 11.30 bis 12.15 in Nordhausen-Obersalza, Goetheweg/Ecke Kohnsteinweg.
Folgende Schadstoffe können Privathaushalte am Schadstoffmobil abgeben:
- Abbeizmittel
- Energiesparlampen
- Feuerlöscher
- Foto- und Hobbychemikalien
- Frostschutzmittel
- Holzschutzmittel
- Lack- und Farbeimer aus Kunststoff oder Metall
- Laugen
- Leuchtstoffröhren
- Pestizide
- Pflanzenschutzmittel
- Ölfarben
- Quecksilber
- Rostumwandler
- Säuren
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Spiritus
- Spraydosen
Schadstoffmobil startet (Foto: Archiv nnz)
Die Schadstoffe können bis zu einer Menge von 100 kg pro Haushalt kostenlos abgegeben werden. Gewerbetreibende und gleichgestellte Einrichtungen wie Kleinbetriebe, Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen können ebenfalls gefährliche Abfälle abgeben, diese jedoch erst nach vorheriger Anmeldung. Das Formular kann unter www.abfall-nordhausen.de heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass diese Entsorgung im Gegensatz zu den Privathaushalten kostenpflichtig ist.
Die Abgabe gefährlicher Abfälle ist nicht an den Wohnort gebunden, die Abfälle können dort abgeben werden, wo sich das Schadstoffmobil gerade aufhält. Allerdings sollten keinesfalls Schadstoffe unbeaufsichtigt an den Haltestellen abgestellt werden, wenn das Schadstoffmobil noch nicht anwesend ist. Denn dies kann Kinder und die Umwelt gefährden. Außerdem wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet.
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