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Fr, 07:00 Uhr
27.01.2017
MENSCHE – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Nur Laub und Bucheckern im Paket

Um es vereinfacht und verständlich darzustellen: Durch Veräußerungen über eine Internetplattform und Vorspiegelung falscher Tatsachen nahm die Angeklagte Geld ein. Von einem I-Phone für mehrere hundert Euro war auch die Rede. Statt der Ware, die der Empfänger erwartete, enthielt das Paket für ihn nur Laub und Bucheckern. Wegen Betrug und Manipulationen stand die junge Frau jetzt vor Gericht...


Susi Z. (Name von der Redaktion geändert) aus dem Landkreis Nordhausen war als Zahnarzthelferin tätig. Als Folge einer Erkrankung musste sie den Beruf aufgeben. Ein Antrag auf Rente läuft. Ihr Einkommen ist bescheiden. Von den Manipulationen will sie nichts gewusst haben.

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Sie habe sich mit falschen Leuten eingelassen, ihrer besten Freundin voll vertraut. Wegen ihrer Krankheit habe sie ihr auch ihren Laptop ausgeliehen. Das sei ein Fehler gewesen. Die Vertraute habe damit Übertragungen, Bank- und Handygeschäfte getätigt. Von all dem habe sie selbst nichts mitbekommen, versicherte B.

Ihre angebliche Vertrauensseeligkeit – besser: Dummheit - wurde zum Verhängnis. Patricia B. hat eine 15-Jährige Tochter. Die, meinte der Richter, könne doch gut lesen. Wenn sie, die Angeklagte, schon wegen der Krankheit Probleme habe, Kontoführungen zu sichten, so hätte dies die 15-Jährige tun können. Sie haben doch Vertrauen zu ihr?

Ich vertraue meiner Tochter, ein kluges Mädchen, versicherte die Mutter. Der 15-Jährigen, hörte sie den Richter sagen, wäre bestimmt aufgefallen, dass da was nicht stimmt. Patricia bestätigte das und bedauerte, es nicht gemacht zu haben.

Die Freundin, die ihr das alles eingebrockt habe, vorzuladen, schien dem Gericht nicht angebracht. Diese, war zu vermuten, würde wohl das Gegenteil behaupten, nämlich, dass Frau B. in allen Dingen eingeweiht war und von den Vorgängen wusste. Herauszufinden, wer die Wahrheit spricht und wer lügt, würden weitere Verhandlungen ergeben, womöglich ohne stichhaltiges Ergebnis.

Wegen der bedauernswerten Lage der Angeklagten, die schon einmal vor Gericht stand und verurteilt worden war, sah man von einer Strafverfolgung ab.
Friedbert Specht
Autor: red

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Kommentare
Duplex
27.01.2017, 07:33 Uhr
Aus bedauerlicher Lage keine Strafverfolgung
Dem Artikel ist zu entnehmen, wenn man andere betrügt und sich in einer bedauerlichen Lage befindet bekommt man keine Strafverfolgung. Also bleiben die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen "Pech gehabt". Somit hat doch die Betrugswelle freien lauf - was doch anderen Beteiligten Tür und Tor öffnen könnte. Oder lese ich da was falsch?
Findus
27.01.2017, 09:28 Uhr
Das muss ich mir merken... bedauerliche Lage.
Bestrafung oder Freispruch - dazwischen sollte es keine Grauzone geben.
Die Straftäter lachen uns doch aus!
U. Alukard
27.01.2017, 10:35 Uhr
Ich verstehe die bedauerliche Lage,
warum aber die Strafverfolgung aufgegeben wurde, verstehe ich nicht. Da macht es sich das Gericht zu leicht, und das ist die Einladung zu weiteren Straftaten.
Wenigstens der Täter muss ermittelt werden, ob der dann verurteilt wird steht auf einem anderen Blatt.
Wer trägt den Schaden des Betrogenen?
Wenn Gerichte Gelder verhängen und die dann nutzt um einen solchen Schaden zu begleichen würde ich das auch verstehen.
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