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MENSCHE – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Nur Laub und Bucheckern im Paket

Freitag, 27. Januar 2017, 07:00 Uhr
Um es vereinfacht und verständlich darzustellen: Durch Veräußerungen über eine Internetplattform und Vorspiegelung falscher Tatsachen nahm die Angeklagte Geld ein. Von einem I-Phone für mehrere hundert Euro war auch die Rede. Statt der Ware, die der Empfänger erwartete, enthielt das Paket für ihn nur Laub und Bucheckern. Wegen Betrug und Manipulationen stand die junge Frau jetzt vor Gericht...


Susi Z. (Name von der Redaktion geändert) aus dem Landkreis Nordhausen war als Zahnarzthelferin tätig. Als Folge einer Erkrankung musste sie den Beruf aufgeben. Ein Antrag auf Rente läuft. Ihr Einkommen ist bescheiden. Von den Manipulationen will sie nichts gewusst haben.

Sie habe sich mit falschen Leuten eingelassen, ihrer besten Freundin voll vertraut. Wegen ihrer Krankheit habe sie ihr auch ihren Laptop ausgeliehen. Das sei ein Fehler gewesen. Die Vertraute habe damit Übertragungen, Bank- und Handygeschäfte getätigt. Von all dem habe sie selbst nichts mitbekommen, versicherte B.

Ihre angebliche Vertrauensseeligkeit – besser: Dummheit - wurde zum Verhängnis. Patricia B. hat eine 15-Jährige Tochter. Die, meinte der Richter, könne doch gut lesen. Wenn sie, die Angeklagte, schon wegen der Krankheit Probleme habe, Kontoführungen zu sichten, so hätte dies die 15-Jährige tun können. Sie haben doch Vertrauen zu ihr?

Ich vertraue meiner Tochter, ein kluges Mädchen, versicherte die Mutter. Der 15-Jährigen, hörte sie den Richter sagen, wäre bestimmt aufgefallen, dass da was nicht stimmt. Patricia bestätigte das und bedauerte, es nicht gemacht zu haben.

Die Freundin, die ihr das alles eingebrockt habe, vorzuladen, schien dem Gericht nicht angebracht. Diese, war zu vermuten, würde wohl das Gegenteil behaupten, nämlich, dass Frau B. in allen Dingen eingeweiht war und von den Vorgängen wusste. Herauszufinden, wer die Wahrheit spricht und wer lügt, würden weitere Verhandlungen ergeben, womöglich ohne stichhaltiges Ergebnis.

Wegen der bedauernswerten Lage der Angeklagten, die schon einmal vor Gericht stand und verurteilt worden war, sah man von einer Strafverfolgung ab.
Friedbert Specht
Autor: red

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