Di, 16:30 Uhr
22.11.2016
Rathaus reagiert zum AKS
Staatskanzlei-Schreiben ist nicht zielführend
Die nnz hatte gestern ausführlich und exklusiv über einen Brief der Thüringer Staatskanzlei an Wacker-Fan Heiko Rüdrich berichtet. Nach zahlreichen Kommentaren gibt es nun eine Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...
Die Stadt hat sehr wohl entsprechend eines Stadtratsbeschlusses die Sanierung des Albert-.Kuntz-Sportparks (AKS) bereits am 3. September 2015 beim zuständigen Ministerium angemeldet. Die Sanierung ist in drei Abschnitten gegliedert. Sie hat einen Gesamtumfang von rund 2,1 Millionen Euro. 1,2 Millionen Euro sind als Eigenmittel der Stadt Nordhausen geplant. Rund 826.000 Euro sollen als Fördermittel des zuständigen Ministeriums fließen.
Nach der oben erwähnten Anmeldung beantragte die Stadt Nordhausen am 19. November 2015 dann im nächsten Schritt bei der zuständigen Kommunalaufsicht die Genehmigung, dass die Stadt die Eigenmittel aufbringen kann. Ohne diese Genehmigung kann der finale Förderantrag nicht gestellt werden.
Mit Schreiben vom 11. März 2016 lehnte diese Beantragung die Kommunalaufsicht ab. Sie schickte die Antragsunterlagen an die Stadtverwaltung zurück.
Im Begleitschreiben heißt es unter anderem: Die Kommunalaufsicht kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht bestätigen. Die Stadt Nordhausen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Während dieser Haushaltskonsolidierung sind … solche Ausgaben zu vermeiden, die nicht unmittelbar der Durchführung von kommunalen Pflichtaufgaben dienen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind somit … ausgeschlossen.
Am 16. März 2016 teilte die Stadt daraufhin der Kommunalaufsicht mit: Wir halten den Antrag aufrecht. Im entsprechenden Schreiben hieß es u.a. Die Durchführung der Baumaßnahme Albert-Kuntz-Sportpark ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2016. Die Eigenmittel können durch die Stadt aufgebracht werden. Die Stadt Nordhausen hat inzwischen einen genehmigten Haushalt 2016 und auch Bedarfszuweisungen erhalten – wenn auch vermindert.
Zum Stand heutiger Tag: Die Sanierung des AKS bleibt Ziel der Stadt Nordhausen
So sollen morgen für den 1. Bauabschnitt (Umwandlung Hartplatz in Rasenplatz) im Hauptausschuss die Ausführungsplanungen beschlossen werden, damit im neuen Jahr diese Maßnahme endlich begonnen werden kann. Geplant sind dafür rund 76.000 Euro. Die Stadtverwaltung rechnet dazu fest mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der verschobenen Maßnahme.
Die Thüringer Staatskanzlei hätte fairerweise den Aspekt der nötigen rechtsaufsichtlichen Genehmigung in ihrem Antwortschreiben an Herrn Rüdrich berücksichtigen müssen. Wäre dies geschehen, hätte das Fazit der Staatskanzlei heißen müssen: `Es liegt kein Versäumnis der Stadt Nordhausen vor.´
Autor: redDie Stadt hat sehr wohl entsprechend eines Stadtratsbeschlusses die Sanierung des Albert-.Kuntz-Sportparks (AKS) bereits am 3. September 2015 beim zuständigen Ministerium angemeldet. Die Sanierung ist in drei Abschnitten gegliedert. Sie hat einen Gesamtumfang von rund 2,1 Millionen Euro. 1,2 Millionen Euro sind als Eigenmittel der Stadt Nordhausen geplant. Rund 826.000 Euro sollen als Fördermittel des zuständigen Ministeriums fließen.
Nach der oben erwähnten Anmeldung beantragte die Stadt Nordhausen am 19. November 2015 dann im nächsten Schritt bei der zuständigen Kommunalaufsicht die Genehmigung, dass die Stadt die Eigenmittel aufbringen kann. Ohne diese Genehmigung kann der finale Förderantrag nicht gestellt werden.
Mit Schreiben vom 11. März 2016 lehnte diese Beantragung die Kommunalaufsicht ab. Sie schickte die Antragsunterlagen an die Stadtverwaltung zurück.
Im Begleitschreiben heißt es unter anderem: Die Kommunalaufsicht kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht bestätigen. Die Stadt Nordhausen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Während dieser Haushaltskonsolidierung sind … solche Ausgaben zu vermeiden, die nicht unmittelbar der Durchführung von kommunalen Pflichtaufgaben dienen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind somit … ausgeschlossen.
Am 16. März 2016 teilte die Stadt daraufhin der Kommunalaufsicht mit: Wir halten den Antrag aufrecht. Im entsprechenden Schreiben hieß es u.a. Die Durchführung der Baumaßnahme Albert-Kuntz-Sportpark ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2016. Die Eigenmittel können durch die Stadt aufgebracht werden. Die Stadt Nordhausen hat inzwischen einen genehmigten Haushalt 2016 und auch Bedarfszuweisungen erhalten – wenn auch vermindert.
Zum Stand heutiger Tag: Die Sanierung des AKS bleibt Ziel der Stadt Nordhausen
So sollen morgen für den 1. Bauabschnitt (Umwandlung Hartplatz in Rasenplatz) im Hauptausschuss die Ausführungsplanungen beschlossen werden, damit im neuen Jahr diese Maßnahme endlich begonnen werden kann. Geplant sind dafür rund 76.000 Euro. Die Stadtverwaltung rechnet dazu fest mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der verschobenen Maßnahme.
Die Thüringer Staatskanzlei hätte fairerweise den Aspekt der nötigen rechtsaufsichtlichen Genehmigung in ihrem Antwortschreiben an Herrn Rüdrich berücksichtigen müssen. Wäre dies geschehen, hätte das Fazit der Staatskanzlei heißen müssen: `Es liegt kein Versäumnis der Stadt Nordhausen vor.´


