eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 07:00 Uhr
13.09.2016
Bürgerinitiative zum Parkerhalt in Kleinwerther

Keine Antworten von Gemeinderat und Bürgermeister

In Werther formierte sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt des altehrwürdigen Parks in Kleinwerther! Vom Gemeinderat und vom Bürgermeister fühlen sich BI-Mitglieder einfach ignoriert...

Park in Werther (Foto: privat) Park in Werther (Foto: privat)
Die 2013 getätigte Investition aus der Sanierung des alten Herrenhauses und in einem Teil des Parks ein neues Pflegeheim zu errichten wird von uns nicht in Frage gestellt. Das vorhandene Gebäudeemsemble fügt sich gestalterisch annehmbar an den Schlosspark an.

Anzeige symplr
Mit der jetzt geplanten Erweiterung, den Park mit einem weiteren Neubau regelrecht zu zerschneiden, verliert der Park jedoch seine Identität und seine natürliche Schönheit.

Nach der vom Bürgermeister und Gemeinderat in ersten Schritten bewilligten Investition soll dieser Erweiterungsanbau in südlicher Richtung getätigt werden. Der Park als restliche geschlossene Fläche wird nicht mehr existieren!

Mit großer Wahrscheinlichkeit muss damit gerechnet, dass wieder einige alte Bäume (eine Eiche, eine Linde und zwei Birken) diesem Anbau weichen müssen. Des Weiteren ist dadurch auch eine sehr schöne Blutbuche in ihrem Bestand gefährdet.

Die noch verbliebene Parkanlage besitzt ein einzigartiges Flair aus großen und seltenen Bäumen, einer leider vernachlässigten großen winkelförmigen Teichanlage und einem alten Wallgraben um das ehemalige Schloss.
Diese Zerstörung des Parks gilt es zu verhindern.
Wir rufen alle Bürger der Gemeinde Werther und des Landkreises auf, sich ein objektives Bild und von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.

Folgende Interessen treffen aufeinander:
  • Die Interessen der Bürgerinitiative, die sich um den Erhalt des Parks bemüht und die Interessen des Investors, des Betreibers sowie deren Befürworter aus der Gemeindeverwaltung.
  • Die von den Befürwortern bekräftigten Argumente stehen auf wackligen Füßen.
  • Die Erhöhung der Schlüsselzuweisung durch das Land durch die Erhöhung der Einwohneranzahl ist so minimal, dass man darauf nicht setzen sollte, zumal dieser Anbau zu einem Teil für die Tagespflege genutzt werden soll. Ein weiteres Argument „für unsere Rentner aus Werther“ widerspricht sich damit selbst, da diese Pflegebedürftigen ja schon in Werther wohnen.
  • Ebenso sind die Steuereinnahmen minimal und dürften kein Argument für eine Vernichtung des Schlossparkes sein.
Um einen für alle verträglichen Kompromiss zu finden, wurden durch Vertreter der Bürgerinitiative in der Gemeindeverwaltung Werther am 02.06.16 ein geänderter Bauvorschlag zur Realisierung des Vorhabens gegenüber dem Investor, dem Betreiber und der Gemeindeverwaltung vorgestellt.

500 Unterschriften gegen den südlichen Anbau wurden gesammelt und samt einen Fragenkatalog an den Bürgermeister bereits am 7. Juli zur Gemeinderatssitzung übergeben. Diese Initiative wird als Antrag zu einem Bürgerbegehren nach § 16 der Thüringer Kommunalordnung betrachtet.

Es erfolgte die Zusage vom Investor, der Betreiberin und der Gemeindeverwaltung gegenüber den Bürgervertretern, diesen Vorschlag fachlich und planerisch gründlich zu prüfen. Ein Ergebnis steht bis jetzt noch aus.

Am 07.07.2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2016 „Schlosspark Werther“ in der Gemeinde Werther im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Laut Gemeindeblatt Nr. 08/2018 wurde der Beschluss mehrheitlich gefasst.

Die Bürgerinitiative erwartet, dass im nächsten Gemeindeblatt das Abstimmungsverhalten namentlich bekannt gegeben wird. Der Bürger als Wähler sollte wissen, wie die Volksvertreter abgestimmt haben. Ggf. wird der Bürger sein zukünftiges Wahlverhalten davon abhängig machen.

Nach der Thüringer Kommunalordnung dürfen die Gemeinden Vermögensgegenstände, „…die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht brauchen, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden“.

Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig. Dies gilt insbesondere für Veräußerungen zur Förderung sozialer Einrichtungen, also ein weiteres Argument der Befürworter?!

Die Frage ist, liegen die Veräußerung des Grundstücks und der Erweiterungsbau im öffentlichen Interesse? Was ist öffentliches Interesse? Diese Frage sollte diskutiert und beantwortet werden.

Die Bürgerinitiative sagt in Anbetracht der einzigartigen Landschaft: Nein. Zumal man weiß, dass es im Landkreis bzw. Nordthüringen genug Pflegeplätze gibt. In einem öffentlichen Artikel spricht das Landratsamt Nordhausen von einer aktuellen Überkapazität von ca. 200 Betten im Landkreis. Bei einer regionalen Überkapazität liegt kein öffentliches Interesse mehr vor.

Die weitere Argumentation des Sozialträgers, das betriebswirtschaftliche Belange beachtet werden müssen, erweckt den leisen Verdacht, dass bereits vor 2013 Gedanken vorhanden waren, den Park in seinem vollen Umfang zu bebauen.

Die Bürgerinitiative stellt an die gewählten Gemeinderäte und den Ortschaftrat die Frage, worin besteht der Gegenwert für den Verkauf und der folgenden Bebauung? Wer hat welche Interessen?

Durch den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bindet sich die Gemeinde vorschnell an die Interessen des Investors ohne das „für und wider“ ausführlich zu beraten. Das Recht und die Pflicht der Gemeinden kommunale Liegenschaften im Falle einer Veräußerung öffentlich auszuschreiben und damit meistbietend zu verkaufen wurde durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgehebelt.

Der Vorhabenträger, der den B-Plan in Auftrag gibt, verfügt in der Regel bereits über die beplante Fläche, zumindest vorvertraglich. Bis zum heutigen Tag wurden keine gewichtigen Argumente genannt, die die Vernichtung des einzigartigen Naturjuwels rechtfertigen.
Mit der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine rein emotionale Ablehnung nicht möglich. Dem Bürger steht zwar das Recht zu einer Äußerung zu. Diese kann jedoch nur in begründeten Fall auf den Planungsinhalt Einfluss nehmen, jedoch nicht auf das Planungsziel. Dies obliegt nur dem Gemeinderat.

Das Ziel der Bürgerintitative ist die Rücknahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Unverständnis löst auch das völlige Ignorieren der vorliegenden rund 500 Unterschriften der Einwohner von Werther gegen diesen geplanten südlichen Erweiterungsbau aus. Die Bürgerinitiative ist nicht gegen die Erweiterung, aber in einer Form und an einem Standort, der unserer Meinung nach beiden Seiten gerecht wird.

Der Park in seiner jetzigen, schon mit dem ersten Neubau beschnittenen Substanz, muss auch für spätere Generation erhalten bleiben.
Bürgerinitiative Pro Park Werther

Zur Historie des Parks:
Der Park mit seinem Herrenhaus blickt auf eine jahrhundertlange Geschichte zurück. Das alte Herrenhaus, auch Schloss genannt, steht auf historischem Boden. Es zählt als Stammhaus derer von Werthern, ein Geschlecht das bereits unter Karl dem Großen diente. 1883 übernahm Richard Westphal das Gut. Dann wechselte das Gut in den Besitz der Familie Stegemann. Matilde Stegemann, Tochter des Landrates und Gutsbesitzers Viktor Stegemann heiratet den Oberstleutnant Karl Gustav Reisner der nach seiner Militärzeit den Hof selbst leitete.

Nach 1945 als die SED beschloss alles besser zu machen wurden die Reisners von dem Gut vertrieben. „Junkerland in Bauernhand“ war die Losung.
Interessant zu wissen, die Reisners gingen nicht in den Westen. Sie kamen bei Freunden unter und lebten unter bescheidenen Verhältnissen in Sondershausen. Der alte Oberstleutnant starb am 01.08.1954 in Sondershausen. Sein Gut durfte er nie wieder betreten. Viele Wertheraner fuhren im August 1954 nach Sondershausen und gaben ihm die letzte Ehre. Auch ein stiller Protest gegen die damalige politische Entwicklung.

Seine Frau Mathilde Stegemann starb 1960 in der Schweiz. Traute Hagemeister, die Enkeltochter des alten Oberstleutnants, arbeitete lange Zeit als Gemeindeschwester in Klein- bzw. Großwechsungen. Noch heute erinnern sich die älteren Wechsunger an die resolute Frau. Das Gut mit seinen Stallungen und Mauern wurde geschliffen. Eine historische Burganlage ging somit für immer verloren. Die Mächtigkeit der ehemaligen Mauern kann man nur noch teilweise erahnen. Selbst vor der alten Grabstätte, die im nahegelegenen „Hölzchen“ war, machten damals „politisch motivierte Banden“ nicht halt.
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
BI kämpft für den Erhalt des Parks in Werther (Foto: privat)
Autor: nnz

Kommentare
Umdenker39
13.09.2016, 07.28 Uhr
Parks
Der Park kann ruhig weg. Es gibt an jeder Ecke ausreichend grün. Tagespflegen hingegen sind rar gesät. Aus Richtung Werther findet man sie nur in Günzerode, Sundhausen, Heringen und der Nordhäuser Grimmelallee. *Ironie aus*
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr