Fr, 11:30 Uhr
26.08.2016
Jendricke kontert
Der Rechtsstaat ist keine Einbahnstraße
Der Schlagabtausch zwischen Rathaus und Landratsamt geht weiter. Die gestrige Pressemitteilung des Rathauses der Stadt Nordhausen zum Verwaltungsgerichtsverfahren bezeichnete Matthias Jendricke jetzt als Unverschämtheit. Gleichzeitig macht der Landrat der Stadt gleichzeitig ein kleines Geschenk und kündigt weitere Schritte im Streit mit dem Oberbürgermeister an...
Weder stimme die Behauptung der Stadt, dass er vor der Klageerhebung durch die Stadt Nordhausen angeschrieben wurde, so Jendricke, noch dass zu diesem Zeitpunkt eine außergerichtliche Lösung so einfach möglich gewesen sei, da die Stadt tatsächlich die Klage bereits Ende 2015 eingereicht hatte. "Ich wurde darüber nachweislich erst Anfang Januar dieses Jahres in Kenntnis gesetzt", sagt Matthias Jendricke.
Zudem habe das Gericht der Stadt Nordhausen bereits im Frühjahr geraten, die Klage zurückzuziehen. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die politischen Vorwürfe der Stadt in Bezug auf die Reise zum Deutschen Bundestag nicht sachgerecht sind", ergänzt Jendricke. Auch der Grundsatz der Verjährung, den das Gericht auch jetzt bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch bekräftigte, war schon seit Februar Teil des anwaltlichen Schriftverkehrs. "Insofern war das Festhalten an der Klage und an dem damit angesetzten öffentlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht nur noch mit dem Ziel vom Oberbürgermeister besetzt, dass die Auseinandersetzung wieder medial geführt werden sollte. Eine klärende Rechtsfrage stand im Grunde nach nicht mehr im Raum", so Jendricke.
"Obwohl aufgrund der Verjährungsfristen rechtlich kein Zahlungsgrund für mich besteht, habe ich mich gestern dazu entschlossen, über die Summe der beanstandeten Übernachtungskosten eine freiwillige Zuwendung an den Stadtgrünfonds über 100 Euro zu überweisen. Von 300 Euro Kosten Reiseerstattung aus dem Jahr 2011 hatte das Gericht allenfalls diese 100 Euro als fraglich betrachtet, ohne allerdings dazu eine Festlegung zu treffen. Wenn nach zehn Dienstjahren bei der Stadt Nordhausen und umfangreichster Prüfung, die sogar mit aufwendigen Kosten mehrerer Anwaltskanzleien gegen mich geführt wurden, gerade einmal 100 Euro als fraglicher Fehler im Raum stehen, habe ich gern der Stadt die Zuwendung für eine Baumplanzaktion gegeben." Jendricke machte allerdings zugleich deutlich, dass auch die Erwiderung der Stadt Nordhausen am gestrigen Tag und die fortlaufenden Falschbeschuldigungen jetzt dazu führen werden, dass er seinen Anwalt beauftragen wird, erhebliche Schadensersatzforderungen gegen den Oberbürgermeister durchzusetzen.
"Der Rechtsstaat ist in Deutschland glücklicherweise keine Einbahnstraße. Wenn der Oberbürgermeister mit dem Ziel der vermutlichen politischen Verfolgung laufend sinnlose und übertriebene Rechtsanwalts- und Beratungskosten verursacht und ihm der Stadtrat in diesen Fällen auch keine Grenzen setzt, dann wird das nun umgekehrt juristische Konsequenzen haben. Ich werde gerne auch weitere 200 Euro an die Stadt für eine Baumpflanzaktion zahlen, wenn der Oberbürgermeister die der Stadt sinnlos entstandenen Anwalts- und Beratungskosten selbst übernimmt und auch an die Stadt zurückzahlt"
Matthias Jendricke
Autor: redWeder stimme die Behauptung der Stadt, dass er vor der Klageerhebung durch die Stadt Nordhausen angeschrieben wurde, so Jendricke, noch dass zu diesem Zeitpunkt eine außergerichtliche Lösung so einfach möglich gewesen sei, da die Stadt tatsächlich die Klage bereits Ende 2015 eingereicht hatte. "Ich wurde darüber nachweislich erst Anfang Januar dieses Jahres in Kenntnis gesetzt", sagt Matthias Jendricke.
Zudem habe das Gericht der Stadt Nordhausen bereits im Frühjahr geraten, die Klage zurückzuziehen. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die politischen Vorwürfe der Stadt in Bezug auf die Reise zum Deutschen Bundestag nicht sachgerecht sind", ergänzt Jendricke. Auch der Grundsatz der Verjährung, den das Gericht auch jetzt bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch bekräftigte, war schon seit Februar Teil des anwaltlichen Schriftverkehrs. "Insofern war das Festhalten an der Klage und an dem damit angesetzten öffentlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht nur noch mit dem Ziel vom Oberbürgermeister besetzt, dass die Auseinandersetzung wieder medial geführt werden sollte. Eine klärende Rechtsfrage stand im Grunde nach nicht mehr im Raum", so Jendricke.
"Obwohl aufgrund der Verjährungsfristen rechtlich kein Zahlungsgrund für mich besteht, habe ich mich gestern dazu entschlossen, über die Summe der beanstandeten Übernachtungskosten eine freiwillige Zuwendung an den Stadtgrünfonds über 100 Euro zu überweisen. Von 300 Euro Kosten Reiseerstattung aus dem Jahr 2011 hatte das Gericht allenfalls diese 100 Euro als fraglich betrachtet, ohne allerdings dazu eine Festlegung zu treffen. Wenn nach zehn Dienstjahren bei der Stadt Nordhausen und umfangreichster Prüfung, die sogar mit aufwendigen Kosten mehrerer Anwaltskanzleien gegen mich geführt wurden, gerade einmal 100 Euro als fraglicher Fehler im Raum stehen, habe ich gern der Stadt die Zuwendung für eine Baumplanzaktion gegeben." Jendricke machte allerdings zugleich deutlich, dass auch die Erwiderung der Stadt Nordhausen am gestrigen Tag und die fortlaufenden Falschbeschuldigungen jetzt dazu führen werden, dass er seinen Anwalt beauftragen wird, erhebliche Schadensersatzforderungen gegen den Oberbürgermeister durchzusetzen.
Jendricke: "habe der Stadt gerne eine Zuwendung für eine Baumpflanzaktion gegeben" (Foto: Matthias Jendricke)
"Der Rechtsstaat ist in Deutschland glücklicherweise keine Einbahnstraße. Wenn der Oberbürgermeister mit dem Ziel der vermutlichen politischen Verfolgung laufend sinnlose und übertriebene Rechtsanwalts- und Beratungskosten verursacht und ihm der Stadtrat in diesen Fällen auch keine Grenzen setzt, dann wird das nun umgekehrt juristische Konsequenzen haben. Ich werde gerne auch weitere 200 Euro an die Stadt für eine Baumpflanzaktion zahlen, wenn der Oberbürgermeister die der Stadt sinnlos entstandenen Anwalts- und Beratungskosten selbst übernimmt und auch an die Stadt zurückzahlt"
Matthias Jendricke
Kommentare
RaWu
26.08.2016, 12.09 Uhr
Ach, plötzlich geht es?
Die Rückzahlung wäre jederzeit gegangen, selbst nach der Klageeinreichung. Dann hätte das Gericht vermutlich die Akte geschlossen, bevor sie richtig auf war.
Mal wieder Klagen gegen den OB. War ja klar.
Übrigens Herr Jendricke: Sie haben den Prozeß gegen Sie erst in die Medien gezerrt. Vom OB kam kein sterbens Wörtchen. Das hätte vermutlich keiner erfahren. Erst nach Ihrem Artikel war der OB natürlich gezwungen, angemessen zu reagieren. Im Gegensatz zu Ihnen. Sie haben in dem Artikel mal wieder überreagiert.
Mal wieder Klagen gegen den OB. War ja klar.
Übrigens Herr Jendricke: Sie haben den Prozeß gegen Sie erst in die Medien gezerrt. Vom OB kam kein sterbens Wörtchen. Das hätte vermutlich keiner erfahren. Erst nach Ihrem Artikel war der OB natürlich gezwungen, angemessen zu reagieren. Im Gegensatz zu Ihnen. Sie haben in dem Artikel mal wieder überreagiert.
0
0
Login für Vote
Kalimero
26.08.2016, 12.39 Uhr
Lieber Herr Landrat,
ich werte diese Überweisung jetzt rein rechtlich gesehen als Schuldeingeständnis. Das ändert nichts an den Tatsachen und daran, dass Sie Herr Jendricke, meine und anderer Steuergelder verschwenden und dann auch noch laut aufschreien, wenn Sie erwischt werden. Getroffene Hunde bellen. Und warum Sie jetzt Schadenersatzklage gegen den OB einreichen möchten, kann ich nicht nachvollziehen. Der OB hat seine Arbeit gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit persönlichen Befindlichkeiten gegen Sie zu tun. Hier geht es schlichtweg ums Prinzip.
0
0
Login für Vote
Santos
26.08.2016, 12.44 Uhr
Südharzkrawallo
Ehrenwertes Verhalten welches der Familie J. sonst in früheren Generationen inne war scheint verloren zu sein.
Ein später Versuch öffentlich zu REPARIEREN (Baumspende) wirkt eher Gr0ßmütig bzw. irritierend.
Demut , Zurückhaltung und Ehrlichkeit hilft in vielen Lebensstürmen.
Ein später Versuch öffentlich zu REPARIEREN (Baumspende) wirkt eher Gr0ßmütig bzw. irritierend.
Demut , Zurückhaltung und Ehrlichkeit hilft in vielen Lebensstürmen.
0
0
Login für Vote
conny0212
26.08.2016, 13.11 Uhr
Nervig!!!
Muss das wirklich sein, das die NNZ diesem Kindergarten zweier pubertierender Möchtegern Machtmännern auch noch eine Plattform liefert.
Sie sollte sich lieber mal darum kümmern das man nicht ständig, wenn man auf die NNZ Seite geht mit irgendeiner schwachsinnigen Virenwarnung bombardiert wird.
Sie sollte sich lieber mal darum kümmern das man nicht ständig, wenn man auf die NNZ Seite geht mit irgendeiner schwachsinnigen Virenwarnung bombardiert wird.
0
0
Login für Vote
Nordhäuser Freiheit
26.08.2016, 14.26 Uhr
Ist Herr Jendricke noch handlungsfähig?
Es darf die Frage aufgeworfen werden, ob Herr Jendricke sein Amt als Landrat überhaupt noch ordnungsgemäß führen kann.
Seine ständigen medialen Attacken lassen aus meimer Sicht überhaupt keine Kapazitäten mehr, um seinen Dienstpflichten nachkommen zu können.
Vorläufiger Höhepunkt seiner Hysterie ist die Veröffentlichung seiner Kontoauszüge. Sein Arbeitstag sollte mit anderen Aufgaben gefüllt sein.
Seine ständigen medialen Attacken lassen aus meimer Sicht überhaupt keine Kapazitäten mehr, um seinen Dienstpflichten nachkommen zu können.
Vorläufiger Höhepunkt seiner Hysterie ist die Veröffentlichung seiner Kontoauszüge. Sein Arbeitstag sollte mit anderen Aufgaben gefüllt sein.
0
0
Login für Vote
Honsteiner
26.08.2016, 15.00 Uhr
Rücktritt von Jendricke !
Das sollte die Bevölkerung fordern. Der Mann ist doch krank?! Er wird der Untreue überführt und nur weil es verjährt ist macht es doch die Sache nicht besser. Noch vor 2 Tagen verdrehte er die Tatsache so sehr, dass er es als persönliche Rache von Zeh verkaufen wollte.
Und dann die Lachnummer! 100 Euro in den Stadtgrünfond! Ein Landrat der vermutlich ca. 10.000 Euro im Monat verdient und Oberbürgermeister werden möchte hätte hier doch locker 1.000 Euro einzahlen können!
Und das Schönste! Er bekommt eine Spendenquittung und kann somit 50 Prozent der Ausgabe (50 Euro) bei der Steuer geltend machen! Der muss doch denken die Nordhäuser sind blöd?!
Tud mir leid, so ein Landrat ist nicht tragbar und gehört abgewählt!
Und dann die Lachnummer! 100 Euro in den Stadtgrünfond! Ein Landrat der vermutlich ca. 10.000 Euro im Monat verdient und Oberbürgermeister werden möchte hätte hier doch locker 1.000 Euro einzahlen können!
Und das Schönste! Er bekommt eine Spendenquittung und kann somit 50 Prozent der Ausgabe (50 Euro) bei der Steuer geltend machen! Der muss doch denken die Nordhäuser sind blöd?!
Tud mir leid, so ein Landrat ist nicht tragbar und gehört abgewählt!
0
0
Login für Vote
altmeister
26.08.2016, 15.40 Uhr
Ehrlichkeit?
Es ist traurig, wie hier mit Verjährung argumentiert wird, ist es somit ein Zugeben, dass etwas Unrecht gewesen war, es vielleicht nur lange genug nicht aufgefallen ist. Was könnte da noch alles darunter fallen? Wie weit ist es dann im Allgemeinen mit der Ehrlichkeit?
0
0
Login für Vote
NDHler
26.08.2016, 15.54 Uhr
Clever!
So bekommt Jendricke wenigstens einen öffentlichen Auftritt samt Foto mit Zeh und Baum! Macht der OB so, oder? ;)
0
0
Login für Vote
tannhäuser
26.08.2016, 18.04 Uhr
Gebietsreform
Das kann ja lustig werden in einem geplanten Grosskreis Nordthüringen. Egal, ob Ndh kreisfrei oder Kreisstadt wird.
Ihre offen ausgetragenen und unsere im KYF meist unter der Hand getuschelten Korruptionen und Steuergeldverschwendungen.
Das wird ein explosives Gemisch. Sollen sich die Platzhirsche und Amazonen bekriegen. Wir werden uns amüsieren und entsprechend süffisant kommentierend begleiten.
Ihre offen ausgetragenen und unsere im KYF meist unter der Hand getuschelten Korruptionen und Steuergeldverschwendungen.
Das wird ein explosives Gemisch. Sollen sich die Platzhirsche und Amazonen bekriegen. Wir werden uns amüsieren und entsprechend süffisant kommentierend begleiten.
0
0
Login für Vote
Leser X
26.08.2016, 19.06 Uhr
Bitte unbedingt weiter zanken...
... auf daß unsere Stadt immer grüner werde!!!
0
0
Login für Vote
Treuhänder
26.08.2016, 19.28 Uhr
Leute
Es kann doch nicht wahr sein, dass die Stadt sich wegen 100 € oder 300 € vor Gericht streitet. Die Anwaltskosten übersteigen doch den vermutlichen Streitwert. Wenn die Angelegenheit verjährt ist, ist sie verjährt. Da hat die Stadt wohl wieder "geschlafen". Bei Personalangelegenheiten, wie bei der ehemaligen Leiterin der Flohburg u.a, hat die Stadt, um es vornehm auszudrücken, kein glückliches Händchen. Auch in diesem Fall waren sicherlich Rückzahlungen fällig. Was machen nur die "hochbezahlten" Verantwortungsträger?
0
0
Login für Vote
Andreas Dittmar
26.08.2016, 21.57 Uhr
Was ist das denn für ein Kasperletheater
Eine Null mehr vor dem Komma und das Kinderhospitz als Empfänger da hätte ich gesagt : "Hut ab", aber so einen Zahlschein hier noch zu veröffentlichen..... echt..nee ... ich würde mich schämen
0
0
Login für Vote
Hans Dittmar
26.08.2016, 23.28 Uhr
Bei Betrug kommt es nicht auf die Höhe des Schadens an
wenn man Grettchen80 glauben schenkt, soll man die da Oben also einfach machen lassen. Wegen "nur" 300 Euro. Der Landkreis selbst verklagt seine Bürger schon wegen deutlich geringerer Beträge. Da kann doch jetzt jeder Verklagte zum Landrat gehen und sagen: Wegen 50 Euro wollen Sie doch keine Richter beschäftigen?
Eigentlich können wir doch glücklich sein, dass es nur 300 Euro waren. Wie groß wäre sein Grinsen wenn er 3000 nicht zahlen müßte wegen Verjährung.
Doch das Schlimmste! Hier steht einer vor Gericht, der seinen Bürgern als Vorbild gelten soll, eine Vertrauensperson.
Eigentlich können wir doch glücklich sein, dass es nur 300 Euro waren. Wie groß wäre sein Grinsen wenn er 3000 nicht zahlen müßte wegen Verjährung.
Doch das Schlimmste! Hier steht einer vor Gericht, der seinen Bürgern als Vorbild gelten soll, eine Vertrauensperson.
0
0
Login für Vote
Treuhänder
27.08.2016, 08.43 Uhr
@Hans Dittmar
Ihre Argumentation ist einseitig. Das Versäumnis liegt bei der Stadt. Wann war die Dienstreise 2011 oder? Warum hat die Stadt solange nichts unternommen, obwohl, ich unterstelle mal, der Sachverhalt schon lange bekannt war?
Was hat die Stadt mit dem Verwaltungsgerichtsverfahren nun erreicht, außer mit Steuergeldern die Anwaltskanzlei zu bezahlen? Außer 100 € nichts weiter.
Was hat die Stadt mit dem Verwaltungsgerichtsverfahren nun erreicht, außer mit Steuergeldern die Anwaltskanzlei zu bezahlen? Außer 100 € nichts weiter.
0
0
Login für Vote
RaWu
27.08.2016, 09.50 Uhr
Sie sind eindeutig einseitig.
Wer war denn 2011 "die Stadt"?
Das Duo Rinke/Jehdricke. Hier wurde offenbar lange genug vertuscht. Beide berufen sich nun bei Rückforderungen der Stadt auf Verjährung. Pfui Teufel. Die können Sie (die SPD-Anhänger in Nordhausen) wählen?
@Gretchen: Wenn man klaut und es bleibt lange genug unerkannt, wird das rechtens? Ja, es wird verjähren. Geklaut bleibt es trotzdem.
Bis zu welchem Betrag ist es Ihrer geschätzten Meinung nach in Ordnung, in die Stadtkasse zu greifen? Ein Prozess kostet schnell ein paar Tausender. Somit ist das persönliche Bereichern zu Lasten der Stadt bis zu dem Betrag in Ordnung für Sie?
Das Duo Rinke/Jehdricke. Hier wurde offenbar lange genug vertuscht. Beide berufen sich nun bei Rückforderungen der Stadt auf Verjährung. Pfui Teufel. Die können Sie (die SPD-Anhänger in Nordhausen) wählen?
@Gretchen: Wenn man klaut und es bleibt lange genug unerkannt, wird das rechtens? Ja, es wird verjähren. Geklaut bleibt es trotzdem.
Bis zu welchem Betrag ist es Ihrer geschätzten Meinung nach in Ordnung, in die Stadtkasse zu greifen? Ein Prozess kostet schnell ein paar Tausender. Somit ist das persönliche Bereichern zu Lasten der Stadt bis zu dem Betrag in Ordnung für Sie?
0
0
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.