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Jendricke kontert

Der Rechtsstaat ist keine Einbahnstraße

Freitag, 26. August 2016, 11:30 Uhr
Der Schlagabtausch zwischen Rathaus und Landratsamt geht weiter. Die gestrige Pressemitteilung des Rathauses der Stadt Nordhausen zum Verwaltungsgerichtsverfahren bezeichnete Matthias Jendricke jetzt als Unverschämtheit. Gleichzeitig macht der Landrat der Stadt gleichzeitig ein kleines Geschenk und kündigt weitere Schritte im Streit mit dem Oberbürgermeister an...

Weder stimme die Behauptung der Stadt, dass er vor der Klageerhebung durch die Stadt Nordhausen angeschrieben wurde, so Jendricke, noch dass zu diesem Zeitpunkt eine außergerichtliche Lösung so einfach möglich gewesen sei, da die Stadt tatsächlich die Klage bereits Ende 2015 eingereicht hatte. "Ich wurde darüber nachweislich erst Anfang Januar dieses Jahres in Kenntnis gesetzt", sagt Matthias Jendricke.

Zudem habe das Gericht der Stadt Nordhausen bereits im Frühjahr geraten, die Klage zurückzuziehen. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die politischen Vorwürfe der Stadt in Bezug auf die Reise zum Deutschen Bundestag nicht sachgerecht sind", ergänzt Jendricke. Auch der Grundsatz der Verjährung, den das Gericht auch jetzt bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch bekräftigte, war schon seit Februar Teil des anwaltlichen Schriftverkehrs. "Insofern war das Festhalten an der Klage und an dem damit angesetzten öffentlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht nur noch mit dem Ziel vom Oberbürgermeister besetzt, dass die Auseinandersetzung wieder medial geführt werden sollte. Eine klärende Rechtsfrage stand im Grunde nach nicht mehr im Raum", so Jendricke.

"Obwohl aufgrund der Verjährungsfristen rechtlich kein Zahlungsgrund für mich besteht, habe ich mich gestern dazu entschlossen, über die Summe der beanstandeten Übernachtungskosten eine freiwillige Zuwendung an den Stadtgrünfonds über 100 Euro zu überweisen. Von 300 Euro Kosten Reiseerstattung aus dem Jahr 2011 hatte das Gericht allenfalls diese 100 Euro als fraglich betrachtet, ohne allerdings dazu eine Festlegung zu treffen. Wenn nach zehn Dienstjahren bei der Stadt Nordhausen und umfangreichster Prüfung, die sogar mit aufwendigen Kosten mehrerer Anwaltskanzleien gegen mich geführt wurden, gerade einmal 100 Euro als fraglicher Fehler im Raum stehen, habe ich gern der Stadt die Zuwendung für eine Baumplanzaktion gegeben." Jendricke machte allerdings zugleich deutlich, dass auch die Erwiderung der Stadt Nordhausen am gestrigen Tag und die fortlaufenden Falschbeschuldigungen jetzt dazu führen werden, dass er seinen Anwalt beauftragen wird, erhebliche Schadensersatzforderungen gegen den Oberbürgermeister durchzusetzen.

Jendricke: "habe der Stadt gerne eine Zuwendung für eine Baumpflanzaktion gegeben" (Foto: Matthias Jendricke) Jendricke: "habe der Stadt gerne eine Zuwendung für eine Baumpflanzaktion gegeben" (Foto: Matthias Jendricke)

"Der Rechtsstaat ist in Deutschland glücklicherweise keine Einbahnstraße. Wenn der Oberbürgermeister mit dem Ziel der vermutlichen politischen Verfolgung laufend sinnlose und übertriebene Rechtsanwalts- und Beratungskosten verursacht und ihm der Stadtrat in diesen Fällen auch keine Grenzen setzt, dann wird das nun umgekehrt juristische Konsequenzen haben. Ich werde gerne auch weitere 200 Euro an die Stadt für eine Baumpflanzaktion zahlen, wenn der Oberbürgermeister die der Stadt sinnlos entstandenen Anwalts- und Beratungskosten selbst übernimmt und auch an die Stadt zurückzahlt"
Matthias Jendricke
Autor: red

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